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   VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17   

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https://dejure.org/2018,14833
VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17 (https://dejure.org/2018,14833)
VG Hannover, Entscheidung vom 18.05.2018 - 1 A 7030/17 (https://dejure.org/2018,14833)
VG Hannover, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 1 A 7030/17 (https://dejure.org/2018,14833)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Vorliegend ist bereits deshalb eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit gegeben, weil die Beklagte das Hausverbot in der Handlungsform eines (formellen) Verwaltungsaktes aussprach (vgl. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2015 - L 3 AS 708/15 -, Rn. 30, juris, m.w.N.).

    Damit ist das Hausverbot ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2015 - L 3 AS 708/15 -, Rn. 43, 50, juris).

    Das Sächsisches Landessozialgericht führt durch Urteil vom 13. August 2015 - L 3 AS 708/15 -, Rn. 64 ff., juris, zudem aus:.

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Das Gericht darf die Entscheidung nicht aus Gründen, die nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechterhalten; denn es würde sich damit unzulässig an die Stelle der Behörde setzen (BVerwG, Urt. v. 8.8.1981 - 1 C 185/79 - BVerwGE 64, 7, v. 14.11.1989 - 1 C 5/89 - BVerwGE 84, 93, Beschl. v. 15.12.1993 - 1 B 193/93 - InfAuslR 1994, 130).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Das Gericht darf die Entscheidung nicht aus Gründen, die nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechterhalten; denn es würde sich damit unzulässig an die Stelle der Behörde setzen (BVerwG, Urt. v. 8.8.1981 - 1 C 185/79 - BVerwGE 64, 7, v. 14.11.1989 - 1 C 5/89 - BVerwGE 84, 93, Beschl. v. 15.12.1993 - 1 B 193/93 - InfAuslR 1994, 130).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Für das Begründungserfordernis aus § 35 Abs. 1 SGB X folgt daraus, dass die Begründung des Hausverbotes, wenn - wie vorliegend - mit dem Hausverbot darauf abgezielt wird, eine zukünftige Störung des Dienstbetriebes zu verhindern, Angaben zu mindestens folgenden Punkten enthalten muss (ähnlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05 - juris Rdnr. 9):.
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10

    Untersagung von Werbemaßnahmen juristischer Repetitorien in und an Gebäuden einer

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Es kommt also nicht auf die Begründbarkeit der Entscheidung an, sondern auf ihre tatsächliche Begründung (Nds. OVG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 ME 167/10 -, Rn. 6, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 3 N 33.10

    Vietnam; Antrag auf Zulassung der Berufung; mündliche Verhandlung;

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Dem Inhaber des Hausrechts kommt ein Ermessensspielraum zu (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.3.2010 - 3 N 33.10 - NJW 2010, 1620), der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Das Gericht darf die Entscheidung nicht aus Gründen, die nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechterhalten; denn es würde sich damit unzulässig an die Stelle der Behörde setzen (BVerwG, Urt. v. 8.8.1981 - 1 C 185/79 - BVerwGE 64, 7, v. 14.11.1989 - 1 C 5/89 - BVerwGE 84, 93, Beschl. v. 15.12.1993 - 1 B 193/93 - InfAuslR 1994, 130).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1980 - 9 A 251/79
    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Die Ermessensausübung ist jedoch dann fehlerhaft und damit rechtswidrig, wenn die Behörde von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht und ihrer Willensentscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der in Wirklichkeit nicht gegeben ist (OVG NRW NJW 1981, 2597, 2598; Nds. OVG NVwZ 1985, 499, 500).
  • BVerwG, 19.08.1981 - 4 B 105.81
    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Zunächst ist hierzu auszuführen, dass eine Behörde grundsätzlich jederzeit - auch während eines Verwaltungsstreitverfahrens - den von ihr erlassenen Verwaltungsakt durch einen geänderten Verwaltungsakt ersetzen darf, sofern dem - wie hier - nicht besondere Gründe entgegenstehen, und dass dann in dem bereits anhängigen Verwaltungsprozess - nach einer (den gesetzlichen Anforderungen genügenden) Klageänderung - um die Rechtmäßigkeit des neuen Verwaltungsaktes weitergestritten werden kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1981 - 4 B 105/81 -, Rn. 3, juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.10.1984 - 3 A 101/82
    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17
    Die Ermessensausübung ist jedoch dann fehlerhaft und damit rechtswidrig, wenn die Behörde von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht und ihrer Willensentscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der in Wirklichkeit nicht gegeben ist (OVG NRW NJW 1981, 2597, 2598; Nds. OVG NVwZ 1985, 499, 500).
  • VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Hausverbot

    Deshalb ist in einem Bescheid anzuführen, warum in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen ist und das Hausverbot daher erforderlich, um erneute Vorfälle zu verhindern (VG Hannover, Urteil vom 18.5.2018 - 1 A 7030/17, BeckRS 2018, 11067, Rn. 17).
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