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   VG Hannover, 24.01.2018 - 3 B 35/18   

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https://dejure.org/2018,1843
VG Hannover, 24.01.2018 - 3 B 35/18 (https://dejure.org/2018,1843)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.01.2018 - 3 B 35/18 (https://dejure.org/2018,1843)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 3 B 35/18 (https://dejure.org/2018,1843)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    Auf Antrag eines externen Bewerbers gab das Verwaltungsgericht Göttingen der Antragsgegnerin durch Beschluss vom 16. März 2018 - 3 B 35/18 - auf, die bereits erfolgte Besetzung dieses Dienstpostens mit der Beigeladenen rückgängig zu machen, und untersagte ihr vorläufig, diesen Dienstposten (wieder) mit der Beigeladenen zu besetzen und/oder die Beigeladene zu ernennen.
  • VG Göttingen, 13.07.2022 - 3 B 103/22

    Interne Ausschreibung, Anspruch eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers auf

    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung jedoch als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, a.a.O., m.w.N.; VG B-Stadt, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • VG Göttingen, 22.12.2022 - 3 B 187/22

    Anforderungsprofil, fakultatives; ausschärfende Betrachtung; Auswahlverfahren;

    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung jedoch als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 = juris Rn. 32; zum Vorstehenden insgesamt: Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 13, m. w. N.; VG D-Stadt, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 - n.v.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • VG Göttingen, 04.08.2021 - 3 B 181/21

    Konstitutives Anforderungsprofil; Beamter; Dozent; Polizeiakademie

    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung jedoch als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO., mwN.; VG B-Stadt, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20

    Innerkapazitäre Zulassung; NC-Verfahren

    Nur wenn sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung im Einzelfall oder insgesamt als fehlerhaft erweist und es sich nicht ausschließen lässt, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO., mwN.; VG Göttingen, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), kann der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg haben.
  • VG Göttingen, 19.08.2020 - 8 A 387/18

    Ausländerquote; innerkapazitär; NC; Sonderquote; Zulassung

    Nur wenn sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung im Einzelfall oder insgesamt als fehlerhaft erweist und es sich nicht ausschließen lässt, dass der jeweilige Studienplatzbewerber bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des jeweiligen Bewerbers also jedenfalls möglich erscheint (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 01.12.2017, aaO., mwN.; VG C-Stadt, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 B 35/18 -), kann die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg haben.
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