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   VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20   

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https://dejure.org/2020,6077
VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20 (https://dejure.org/2020,6077)
VG Hannover, Entscheidung vom 27.03.2020 - 15 B 1968/20 (https://dejure.org/2020,6077)
VG Hannover, Entscheidung vom 27. März 2020 - 15 B 1968/20 (https://dejure.org/2020,6077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 1 S 2 IfSG; § 28 Abs 1 S 1 IfSG
    Allgemeinverfügung; Corona; COVID-19; Infektionsschutz; Interessenabwägung; SARS-CoV-2; Versammlungsfreiheit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verbot einer Versammlung "gegen das totale Versammlungsverbot unter dem Deckmantel der Epidemiebekämpfung" zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung (AV) des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23. März 2020 hat keinen Erfolg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versammlung während Corona-Pandemie in Niedersachsen? - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris m.w.N.).

    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11.3.2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 44 - 45; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.3.2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 5 f.).

    Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.3.2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 7 f.).

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11.3.2020 - B 7 S 20.223 -, juris, Rn. 44 - 45; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.3.2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 5 f.).

    Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.3.2020 - 1 B 17/20 -, juris, Rn. 7 f.).

  • VG Aachen, 03.04.2020 - 7 L 259/20

    Auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, dürfen

    Bei § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG handelt es sich um eine Generalklausel - vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020 - 15 B 1968/20 -, juris Rn. 10 - die auch hier Platz greift.

    vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020 - 15 B 1968/20 -, juris Rn. 12; VG Bayreuth, Beschluss vom 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7 f.

  • VG Gera, 03.04.2020 - 3 E 432/20

    Eilantrag gegen Maskenpflicht in der Stadt Jena abgelehnt

    Angesichts dessen ist ein am Gefährdungsgrad der jeweiligen Krankheit orientierter flexibler Maßstab heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 32; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - 7 S 20.223 - juris Rn. 44 f.; VG Hannover, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 B 1968/20 - juris Rn. 11).
  • VG Hamburg, 02.04.2020 - 2 E 1550/20

    Eilantrag gegen das aus der Corona-Allgemeinverfügung folgende Versammlungsverbot

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22.3.2020, 1 B 17/20, juris Rn. 3; VG Hannover, Beschl. v. 27.3.2020, 15 B 1968/20, juris Rn. 7).

    Insoweit erscheint es auch aus Sicht der Kammer als erforderlich und angemessen, Menschenansammlungen so weit wie möglich auszuschließen (VG Hannover, Beschl. v. 27.3.2020, 15 B 1968/20, juris Rn. 13).

  • VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20

    Eilantrag einer Tagesmutter aus formellen Gründen erfolgreich

    Auch ist von einem Ansteckungsverdacht i.S.d. § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 2 Nr. 7 IfSG auszugehen, insbesondere mit Blick auf den im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltenden Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 B 1968/20 - juris Rn. 11; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 25. März 2020 - 4 K 1246/20 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 31).
  • VG Gera, 16.04.2020 - 3 E 545/20

    Eilantrag gegen Mundschutz-Pflicht in Jena erfolglos

    Angesichts dessen ist ein am Gefährdungsgrad der jeweiligen Krankheit orientierter flexibler Maßstab heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 32; VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - 7 S 20.223 - juris Rn. 44 f.; VG Hannover, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 B 1968/20 - juris Rn. 11), der vorliegend auch die Anordnung von Maßnahmen gegenüber Nichtstörern erlaubt.
  • VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20

    Corona-Pandemie; Verbot einer Versammlung auf dem Gelände der Gedenkstätte

    Schlussendlich muss im Rahmen der Interessenabwägung die (temporäre) Aussetzung des Versammlungsrechts hinter die höherrangigen Schutzgüter Leben und Gesundheit zurücktreten (ebenso vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 3 B 30/20, Rn. 12; VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 15 B 1968/20, Rn. 19 - Fundstellen: juris).
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