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   VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09   

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VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09 (https://dejure.org/2011,20509)
VG Köln, Entscheidung vom 15.03.2011 - 14 K 5869/09 (https://dejure.org/2011,20509)
VG Köln, Entscheidung vom 15. März 2011 - 14 K 5869/09 (https://dejure.org/2011,20509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Nießbraucher eines Grundstücks hat auch bei befristetem Nießbrauch neben dem Grundstückseigentümer gesamtschuldnerisch für die (Abwasser-)Gebührenschuld einzustehen; Eine vertragliche Vereinbarung über die Schuldnerschaft bzgl. der Abfallgebühren zwischen einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5657/10

    Heranziehung zu Abwassergebührenvorauszahlungen ist auch bei behaupteten

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten und beigezogenen Gerichtsakten (14 L 1210/10, 14 L 562/09, 14 L 563/09, 14 K 4327/09) sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5188/09 und 14 K 5657/10 einschließlich der dort jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.

    Abgesehen davon ergibt sich aus dem Schriftsatz der Klägerin, die diesen Zustellungsmodalitäten auch zuvor nicht entgegengetreten war, Blatt 32 der Gerichtsakte zum Verfahren 14 K 5657/10 (der auch das hiesige Aktenzeichen trägt), dass sie die Ladung rechtzeitig erhalten hat.

    Allein soweit in dem angefochtenen Bescheid "zukünftige Fälligkeiten in kommenden Jahren" festgelegt worden waren, hat sich dieser durch Bekanntgabe des nächsten Gebührenbescheides, der Gegenstand des Verfahrens 14 K 5657/10 ist, erledigt, mit der Folge des Wegfalls der Beschwer, damit des Rechtsschutzbedürfnisses und demzufolge der teilweisen Unzulässigkeit der Klage.

    Die Nachweise Blatt 79 der Gerichtsakte beziehen sich auf 2010 und betreffen somit das Verfahren 14 K 5657/10.

    Konkretes für den im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung vorliegenden Zeitraum hat die Klägerseite - anders als im Verfahren 14 K 5657/10 - allerdings auch im gerichtlichen Verfahren nicht vorgetragen, so dass keine durchgreifenden Zweifel daran bestehen, dass die Veranlagung rechtmäßig ist.

  • OVG Saarland, 11.04.1991 - 1 W 21/91

    Abwasserbeseitigungsgebühr; Zulässigkeit; Gesamtschuldner; Innenverhältnis;

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    vgl. etwa Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarland, Beschluss vom 11. April 1991 - 1 W 21/91 - juris und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 5 TH 2411/86 - juris.

    Eine besondere Ausnahmelage, aus der heraus die Heranziehung der Klägerin rechtswidrig erscheinen könnte, vgl. beispielsweise OVG Saarland, Beschluss vom 11. April 1991 - 1 W 21/91 - juris Rn. 7 ff., drängte sich nicht auf.

  • VGH Hessen, 22.10.1986 - 5 TH 2411/86

    ABWASSERANLAGE; BENUTZUNGSGEBÜHR; GEBÜHRENPFLICHTIGER; KANALBENUTZUNGSGEBÜHR;

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    vgl. etwa Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarland, Beschluss vom 11. April 1991 - 1 W 21/91 - juris und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 5 TH 2411/86 - juris.

    vgl. aber Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 5 TH 2411/86 - juris, Rn. 2-5, 22 und 24 f.

  • VGH Hessen, 04.06.2008 - 5 UZ 2623/07

    Abwassergebühr; Frischwasserverbrauch aufgrund Leitungsrohrbruch

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    Denn sowohl § 30 Abs. 5 EWS als auch die Herausrechnung eines Wasserverlusts vor der Wasserentnahme aus dem Frischwasserverbrauch, vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 5 UZ 2623/07 -, juris Rdnr. 8 f., ebenso wie ein Billigkeitserlass nach § 37 EWS i.V.m. § 163 AO, jeweils mit dem Ziel, die Wassermenge, die nicht in die Abwasserbeseitungsanlage gelangt ist, gemäß §§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 162 AO zu schätzen und die Gebühr entsprechend zu verringern, setzen zunächst voraus, dass dargetan bzw. bewiesen wird, dass entsprechende Wassermengen nicht in die Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind.
  • BFH, 25.01.1989 - I R 17/85

    Haftung auf Grund einer Tatbestandsverwirklichung - Ersterwerber - Verschulden -

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 25. Januar 1989 - I R 17/85 - juris, Rn. 10.
  • VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5188/09

    Nießbraucher eines Grundstücks kann zur Abfallentsorgungsgebühr im Zummenhang mit

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten und beigezogenen Gerichtsakten (14 L 1210/10, 14 L 562/09, 14 L 563/09, 14 K 4327/09) sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5188/09 und 14 K 5657/10 einschließlich der dort jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.
  • VG Köln, 02.09.2010 - 14 L 1210/10

    Zulässigkeit einer Pfändungsverfügung wegen nicht abgeführter Abwassergebühren

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten und beigezogenen Gerichtsakten (14 L 1210/10, 14 L 562/09, 14 L 563/09, 14 K 4327/09) sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5188/09 und 14 K 5657/10 einschließlich der dort jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.
  • VG München, 30.09.2004 - M 10 K 04.2800
    Auszug aus VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5869/09
    vgl. Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 30. September 2004 - M 10 K 04.2800 - juris, m.w.Nw. Vorliegend kam hinzu, dass den Beteiligten die Schwierigkeiten einer Forderungsbeitreibung beim Grundstückseigentümer bekannt waren, so dass ein Fall von §§ 121 Abs. 2 Nr. 2 AO, 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b KAG NRW naheliegt.
  • VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5657/10

    Heranziehung zu Abwassergebührenvorauszahlungen ist auch bei behaupteten

    Zur Begründung bezieht sie sich im Wesentlichen auf ihren Vortrag im Verfahren mit denselben Beteiligten 14 K 5869/09 - auf das Urteil vom heutigen Tage wird verwiesen - und trägt ergänzend vor, es habe weitere Rohrbrüche gegeben und es seien weitere Reduzierungen der an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen Flächen vorzunehmen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte nebst beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten sowie der Gerichtsakten in den Verfahren 14 K 5188/09 und 14 K 5869/09 einschließlich der dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 14 K 5869/09, die gleichermaßen für den Veranlagungszeitraum 2009 gelten.

    Die Rechnung Blatt 79 der Gerichtsakte im Verfahren 14 K 5869/09 vom 4. Februar 2010 (Baggerbetrieb Weber) bezieht sich ohne nähere Erläuterungen zunächst einmal auf den Veranlagungszeitraum 2010.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird wegen der Gründe auf das Urteil der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 14 K 5869/09 Bezug genommen.

  • VG Köln, 02.09.2010 - 14 L 1210/10

    Zulässigkeit einer Pfändungsverfügung wegen nicht abgeführter Abwassergebühren

    Dagegen erhob die Antragstellerin am 8. September 2009 Klage (14 K 5869/09), die bei dem beschließenden Gericht anhängig ist.

    Der Ausgang des Klageverfahrens 14 K 5869/09 bezüglich den Bescheid vom 27. August 2009 ist insoweit nicht abzuwarten, weil gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dieser Klage keine aufschiebende Wirkung zukommt, so dass die Zahlungspflicht durch die Klageerhebung nicht berührt wird.

    Anhaltspunkte dafür, dass es an einer Mahnung nach § 19 VwVG NRW fehlen könnte, die offensichtlich nicht den rechtlichen Erfordernissen genügt oder die Frist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VwVG NRW nicht eingehalten worden wäre, bestehen nicht, zumal die Antragstellerin selbst im Verfahren 14 K 5869/09 (Bl. 72 f. der dortigen Gerichtsakte) eine Mahnung der Antragsgegnerin vom 10. Juni 2010 über 98.645,58 EUR vorgelegt hat, in der - soweit ersichtlich - die hier einschlägigen Forderungen aufgeführt waren.

    Die Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Gebührenbescheides vom 27. August 2009 bleibt sonach dem Verfahren 14 K 5869/09 vorbehalten.

  • VG Potsdam, 09.11.2011 - 8 L 225/11

    Schätzung der Schmutzwassermenge nach Wasserrohrbruch

    Damit hat der Antragsteller nachgewiesen, zumindest tragfähige Indizien (vgl. dazu VG Köln, Urteil vom 15. März 2011 - 14 K 5869/09 -, zit. nach juris) dafür vorgetragen, dass nicht die gesamte bezogene Trinkwassermenge in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt ist.
  • VG Köln, 04.09.2012 - 14 K 1571/12

    Rechtmäßigkeit der Bemessung der Höhe von Schmutzwassergebühren; Rechtliche

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 9 A 2799/10 -, juris Rn. 7 ff.; Urteile der Kammer vom 20. Juli 2010 - 14 K 1629/08 -, juris Rn. 17 ff. und vom 15. März 2011 - 14 K 5869/09 -, juris Rn. 42 ff.
  • VG Köln, 15.03.2011 - 14 K 5188/09

    Nießbraucher eines Grundstücks kann zur Abfallentsorgungsgebühr im Zummenhang mit

    Konkretes Vorbringen war insoweit zu sehen in den Mitteilungen der Klägerin vom 9. und 25. Mai 2009 (Blatt 27 und 31 des Verwaltungsvorgangs des Beklagten) sowie vom 9. Mai und 24. August 2009 (Blatt 32 bis 34 der Gerichtsakte im Verfahren 14 K 5869/09; an dem - das sei der Vollständigkeit halber angemerkt - der Beklagte nicht beteiligt ist).
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