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   VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08   

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https://dejure.org/2009,25094
VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08 (https://dejure.org/2009,25094)
VG Köln, Entscheidung vom 26.03.2009 - 20 K 2662/08 (https://dejure.org/2009,25094)
VG Köln, Entscheidung vom 26. März 2009 - 20 K 2662/08 (https://dejure.org/2009,25094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage einer Anti-Atomkraft-Aktivistin gerichtet auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer anlässlich einer Protestaktion vorgenommenen polizeilichen Ingewahrsamnahme; Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme zur Verhinderung der Begehung oder Fortsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Für die Frage, ob eine Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit vorliegt, kommt es nicht auf die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes bei rückwirkender Betrachtung an, sondern maßgeblich ist im Polizeirecht die Gefahrenbewertung ex ante", vgl. BVerwG, Urteil vom 01.07.1975 - 1 C 35.70 -, BVerwGE 49, S. 36 ff.
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Des Weiteren begegnet es nach Auffassung des Gerichtes keinen grundsätzlichen Bedenken, eine Ingewahrsamnahme zur Verhinderung der Begehung oder Fortsetzung einer (bloßen) Ordnungswidrigkeit anzuordnen; insbesondere verstößt die Freiheitsentziehung zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten nicht gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c EMRK, vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Urteil vom 14.05.1996 - Vf.44-II-94 -, Juris zum Sächsischen Polizeigesetz, Rn 157 ff, 163.
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Jedoch besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.09.2005 - 2 BvR 431/02-, NJW 2006, S. 40 - 42; Beschluss vom 13.03.2002 - 2 BvR 261/01 -, DVBl. 2002, S. 772 - 773, Beschluss vom 03.02.1999, - 2 BvR 804/97 -, NJW 99, S. 3773 und BVerwG, Urteil vom 23.03.1999 - 1 C 12/97 -, NVwZ 1999, S. 991, in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe, zu denen eine Freiheitsentziehung zählt, ebenso wie in sonstigen Fällen polizeilicher Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, regelmäßig ein Feststellungsinteresse.
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Jedoch besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.09.2005 - 2 BvR 431/02-, NJW 2006, S. 40 - 42; Beschluss vom 13.03.2002 - 2 BvR 261/01 -, DVBl. 2002, S. 772 - 773, Beschluss vom 03.02.1999, - 2 BvR 804/97 -, NJW 99, S. 3773 und BVerwG, Urteil vom 23.03.1999 - 1 C 12/97 -, NVwZ 1999, S. 991, in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe, zu denen eine Freiheitsentziehung zählt, ebenso wie in sonstigen Fällen polizeilicher Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, regelmäßig ein Feststellungsinteresse.
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Jedoch besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.09.2005 - 2 BvR 431/02-, NJW 2006, S. 40 - 42; Beschluss vom 13.03.2002 - 2 BvR 261/01 -, DVBl. 2002, S. 772 - 773, Beschluss vom 03.02.1999, - 2 BvR 804/97 -, NJW 99, S. 3773 und BVerwG, Urteil vom 23.03.1999 - 1 C 12/97 -, NVwZ 1999, S. 991, in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe, zu denen eine Freiheitsentziehung zählt, ebenso wie in sonstigen Fällen polizeilicher Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, regelmäßig ein Feststellungsinteresse.
  • AG Steinfurt, 05.06.2008 - 15 Cs 109/08
    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Aus diesem Grunde spielt es für die hier streitgegenständliche Frage keine Rolle, dass die zuständigen Strafgerichte (AG Steinfurt, 15 Cs 109/08, Beschluss vom 05.06.2008 und LG Münster 11 Qs 540 Js 179/08 - 41/08 Beschluss vom 18.12.2008) sowohl eine Nötigung nach § 240 StGB als auch eine Störung öffentlicher Betriebe im Sinne des § 316 b StGB (auch im Versuchsstadium) verneint haben, weil sich die Klägerin oberhalb des Regellichtraums nach § 9 EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) befunden hat.
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Jedoch besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.09.2005 - 2 BvR 431/02-, NJW 2006, S. 40 - 42; Beschluss vom 13.03.2002 - 2 BvR 261/01 -, DVBl. 2002, S. 772 - 773, Beschluss vom 03.02.1999, - 2 BvR 804/97 -, NJW 99, S. 3773 und BVerwG, Urteil vom 23.03.1999 - 1 C 12/97 -, NVwZ 1999, S. 991, in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe, zu denen eine Freiheitsentziehung zählt, ebenso wie in sonstigen Fällen polizeilicher Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, regelmäßig ein Feststellungsinteresse.
  • AG Steinfurt, 04.06.2009 - 23 Cs 39/08

    Cécile Lecomte

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2009 - 20 K 2662/08
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie die zugehörige Strafakte 15 Cs 540 Js 179/08-109/08 des AG Steinfurt (nunmehr Az. 23 Cs 39/08) Bezug genommen.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.03.2012 - 6 K 396/09
    Vielmehr verkennt die Argumentation der Klägerin, dass sie den Baum keineswegs aus Erschöpfung, sondern wegen der Sägearbeiten verlassen hat; fernliegend ist deshalb die Annahme, dass die Einsatzkräfte ihre nunmehr geltend gemachte Erschöpfung ohne einen sofortigen ausdrücklichen Hinweis der Klägerin als Gewahrsamsausschlussgrund hätten wahrnehmen und bewerten müssen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 26. März 2009 - 20 K 2662/08 - zitiert nach Juris, Rdnr. 33).
  • VG Freiburg, 03.06.2013 - 4 K 896/13

    Behördeneigenschaft der Bundespolizeiinspektionen; Zuständigkeit bei

    Nach dem Gesetz über die Bundespolizei vom 19.10.1994 ( BGBl I 1994, 2978 ) und der Verordnung über die Zuständigkeiten der Bundespolizeibehörden in der Fassung vom 01.03.2008 ( BGBl I 2008, 250 ) kommen nur den Bundespolizeidirektionen, nicht aber den Bundespolizeiinspektionen, eigene Zuständigkeiten zu ( ebenso VG Münster, Beschluss vom 14.04.2008 - 1 K 201/08 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 26.03.2009 - 20 K 2662/08 -, juris, in dem - unausgesprochen - eine Zuständigkeit für außerhalb des Gerichtsbezirks des VG Köln durchgeführte Maßnahmen der für NRW zuständigen Bundespolizeidirektion angenommen wurde ).
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