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   VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 6 K 139/13   

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https://dejure.org/2014,3966
VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 6 K 139/13 (https://dejure.org/2014,3966)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2014 - 6 K 139/13 (https://dejure.org/2014,3966)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 6 K 139/13 (https://dejure.org/2014,3966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters im Zusammenhang mit Zuweisungsentscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters bei Zuweisungsentscheidungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 SGB 2, § 20 Abs 1 S 4 BGleiG, § 44g Abs 2 SGB 2
    Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters im Zusammenhang mit Zuweisungsentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 44; BGleiG § 20 Abs. 1 S. 4
    Dienstrecht - Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters im Zusammenhang mit Zuweisungsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 6 K 139/13
    Im Rahmen dieses auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes gerichteten Organstreitverfahren ist der Dienststellenleiter, hier der Geschäftsführer des Jobcenters (vgl. § 44d Abs. 4 SGB II), als das Organ, dem die Rechtsverletzung angelastet wird, entsprechend § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der richtige Klagegegner (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 08.04.2010 - 6 C 3.09, Rdnrn. 12 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 07.11.2012 - OVG 4 S 42.12, Rdnr. 4 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 4 S 42.12

    Gleichstellungsbeauftragte; Träger der Grundsicherung; gemeinsame Einrichtung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 6 K 139/13
    Im Rahmen dieses auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes gerichteten Organstreitverfahren ist der Dienststellenleiter, hier der Geschäftsführer des Jobcenters (vgl. § 44d Abs. 4 SGB II), als das Organ, dem die Rechtsverletzung angelastet wird, entsprechend § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der richtige Klagegegner (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 08.04.2010 - 6 C 3.09, Rdnrn. 12 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 07.11.2012 - OVG 4 S 42.12, Rdnr. 4 ).
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