Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 2 - Einheitliche Entscheidung (§§ 44a - 45) |
(1) 1Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Träger und der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 herangezogenen Gemeinden und Gemeindeverbände können mit Zustimmung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach den beamten- und tarifrechtlichen Regelungen Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen werden; diese Zuweisung kann auch auf Dauer erfolgen. 2Die Zuweisung ist auch ohne Zustimmung der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zulässig, wenn dringende dienstliche Interessen es erfordern.
(3) 1Die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten bleibt unberührt. 2Ihnen ist eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zu übertragen.
(4) 1Die mit der Bundesagentur, dem kommunalen Träger oder einer nach § 6 Absatz 2 Satz 1 herangezogenen Gemeinde oder einem Gemeindeverband bestehenden Arbeitsverhältnisse bleiben unberührt. 2Werden einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer auf Grund der Zuweisung Tätigkeiten übertragen, die einer niedrigeren Entgeltgruppe oder Tätigkeitsebene zuzuordnen sind, bestimmt sich die Eingruppierung nach der vorherigen Tätigkeit.
(5) 1Die Zuweisung kann
| 1. | aus dienstlichen Gründen mit einer Frist von drei Monaten, | |
| 2. | auf Verlangen der Beamtin, des Beamten, der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund jederzeit |
beendet werden. 2Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann der Beendigung nach Nummer 2 aus zwingendem dienstlichem Grund widersprechen.
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
| 01.01.2015 | Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen | 28.07.2014 | |
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
| 01.01.2011 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 03.08.2010 |
verschiedenheit über die Weisungs-
zuständigkeit § 44fBewirtschaftung von Bundesmitteln § 44gZuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung § 44hPersonalvertretung § 44iSchwerbehinderten-
vertretung; Jugend-
und Auszubildenden-
vertretung § 44jGleichstellungs-
beauftragte § 44kStellen-
bewirtschaftung § 45(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 44g SGB II
182 Entscheidungen zu § 44g SGB II in unserer Datenbank:
- BVerwG, 11.04.2024 - 5 P 5.22
Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten anlässlich der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 30.06.2022 - 5 PB 16.21
(Teilweise) Zulassung der Rechtsbeschwerde; Rückkehr von Beschäftigten zum ...
- BVerwG, 30.06.2022 - 5 PB 16.21
- BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 6.20
Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
Zur Feststellung der Anzahl der Regeldienstkräfte in der gemeinsame Einrichtung ...
- VG Berlin, 06.12.2018 - 61 K 16.18
Berücksichtigung der beim Jobcenter beschäftigten Dienstkräfte bei der ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19
- OVG Niedersachsen, 13.01.2021 - 17 LP 2/20
Beschwerde; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Mitbestimmung; Rückkehr; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
Abordnung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung
- VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
- OVG Sachsen, 07.03.2024 - 8 A 76/23
Mitbestimmung; Zuweisung; Beendigung; Jobcenter; Geschäftsführer
- BVerwG, 18.04.2023 - 5 P 15.21
Kein Eintritt der Billigungsfiktion, wenn die Äußerungsfrist infolge ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 06.05.2021 - 8 A 2/20
Zuweisung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Auswahlverfahren; unbeachtliche ...
- OVG Sachsen, 06.05.2021 - 8 A 2/20
Querverweise
Auf § 44g SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Einheitliche Entscheidung
- § 44k (Stellenbewirtschaftung)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 79 (Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen)