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   VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07   

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https://dejure.org/2007,11976
VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07 (https://dejure.org/2007,11976)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.11.2007 - 4 K 1429/07 (https://dejure.org/2007,11976)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. November 2007 - 4 K 1429/07 (https://dejure.org/2007,11976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausübung eine gemeindlichen Vorkaufsrechts; Begründungspflicht; Heilung; Nachschieben von Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Begründungspflicht hinsichtlich der Angabe des Verwendungszwecks bzgl. einer Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts als Voraussetzung für die formelle Rechtmäßigkeit; Ausschluss der Möglichkeit einer Heilung einer fehlenden Begründungspflicht und eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahren; Vorkaufsrecht - Angabe; Verwendungszweck; Nachschieben von Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07
    Greift die Verwaltung einseitig hoheitlich in ein verfassungsrechtlich gewährleistetes subjektiv-öffentliches Recht ein, ergibt sich bereits aus rechtsstaatlichen Prinzipien regelmäßig für sie die Pflicht, den entsprechenden Akt zu erläutern (vgl. etwa BVerfGE 6, 32 [44 f.]; 49, 24 [66]).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07
    Greift die Verwaltung einseitig hoheitlich in ein verfassungsrechtlich gewährleistetes subjektiv-öffentliches Recht ein, ergibt sich bereits aus rechtsstaatlichen Prinzipien regelmäßig für sie die Pflicht, den entsprechenden Akt zu erläutern (vgl. etwa BVerfGE 6, 32 [44 f.]; 49, 24 [66]).
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07
    Das Verwaltungsgericht kann bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nur die konkreten Erwägungen, die im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts angestellt wurden, zugrunde legen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.04.1993 - 4 B 31.93 -, NVwZ 1994, 282; s. a. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 28 RdNr. 23), so dass ein "Nachschieben" von Verwendungszwecken ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07
    Zum anderen ist die Angabe des Verwendungszwecks von Bedeutung für eine Anfechtung des Bescheides über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Betroffenen, weil die Ausübung nur dann erlaubt ist, wenn sie das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt, wenn also im Einzelfall dem jeweils angegebenen, sich im gesetzlichen Zulässigkeitsrahmen bewegenden Verwendungszweck entsprochen wird, was in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BVerwG, Beschl. v. 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, NJW 1990, 2703, wobei das Bundesverwaltungsgericht jedoch offen gelassen hat, ob § 24 Abs. 3 S. 2 BauGB nur die Bedeutung einer Ordnungsvorschrift hat oder die unvollständige oder gar völlig fehlende Angabe des Verwendungszwecks die Ausübung des Vorkaufsrechts bereits für sich genommen rechtsfehlerhaft machen kann).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1986 - 8 S 1881/86

    Gemeindliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07
    So ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Gemeinde an einen einmal angegebenen Verwendungszweck gebunden ist, d.h. sie kann das Vorkaufsrecht nicht später mit einem anderen Verwendungszweck begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.10.1986 - 8 S 1881/86 -, BWGZ 1987, 128 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1987 - 8 A 43/87

    Ausübung eines Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde an dem nicht überbaubaren Teil

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.11.2007 - 4 K 1429/07
    Folglich sind allein die im Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts angegebenen Gründe beachtlich (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urt. v. 04.12.1987 - 8 A 43/87 -, NJW 1988, 1342).
  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21

    Ausübung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts

    Nachdem das besondere Begründungserfordernis des § 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB a.F. erfüllt ist, braucht nicht entschieden werden, ob eine fehlende oder unvollständige Angabe eines Verwendungszwecks zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung führt oder es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (so etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2007 - 4 K 1429/07 -, juris Rn. 26 f.; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22

    Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des

    Nachdem das besondere Begründungserfordernis des § 24 Abs. 3 Satz 3 BauGB n.F. erfüllt ist, braucht nicht entschieden werden, ob die fehlende oder unvollständige Angabe eines Verwendungszwecks zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung führt oder es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (so etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2007 - 4 K 1429/07 -, juris Rn. 26 f.; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 4).
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