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   VG Karlsruhe, 24.07.2009 - 6 K 1627/09   

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https://dejure.org/2009,9641
VG Karlsruhe, 24.07.2009 - 6 K 1627/09 (https://dejure.org/2009,9641)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2009 - 6 K 1627/09 (https://dejure.org/2009,9641)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 6 K 1627/09 (https://dejure.org/2009,9641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festlegung einer Sitzordnung im Gemeinderat durch den Bürgermeister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drohung wesentlicher Nachteile bei vorläufiger Einnahme der zugewiesenen Plätze in einer Gemeinderatssitzung; Einschränkung der politischen Willensbildung und politischen Meinungsäußerung i.R.e. Zuweisung und Einnahme von Plätzen in der Gemeinderatssitzung; Individuelles ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sitzordnung im Gemeinderat; erfolgloser Eilantrag einzelner Gemeinderäte gegen Oberbürgermeister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts aus § 24 I 1 Nr. BauGB

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Rastatt: Antrag der Fraktion der Wählervereinigung "Für unser Rastatt e.V." auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Bestimmung der Sitzordnung im Gemeinderat durch den Oberbürgermeister bleibt erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1971 - I 191/70

    Wirksamkeit von Gemeinderatsbeschlüssen trotz Geschäftsordnungsverstoß

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2009 - 6 K 1627/09
    Die Zuweisung der Sitzplätze an die Antragstellerin zu 1) ganz links im Gemeinderat kann dann nicht als willkürlich bezeichnet werden, wenn dafür ein vernünftiger sachlicher Grund vorliegt und erkennbar ist, dass der Antragsgegner sich zu einer solchen Regelung nicht durch einen Missbrauch seiner Stellung, etwa um aus politisch tendenziösen Erwägungen eine bestimmte Gruppe an den Rand zu drängen, hat leiten lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.1971 - ESVGH 22, 180).
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