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   VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21.KS   

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VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21.KS (https://dejure.org/2021,52404)
VG Kassel, Entscheidung vom 22.12.2021 - 1 L 1690/21.KS (https://dejure.org/2021,52404)
VG Kassel, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 1 L 1690/21.KS (https://dejure.org/2021,52404)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Obgleich die Anordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO darstellt (weil sie einer gegebenenfalls vorzunehmenden Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit oder Feststellung einer Teildienstfähigkeit der Beamtin oder des Beamten dient, siehe u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398) und nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts Eilanträge gegen Anordnungen amtsärztlicher Untersuchungen nicht zulässig seien (siehe BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, NVwZ 2020, 312, 313 ff.), gebietet es die verfassungsrechtlich verankerte Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), hier von einer Zulässigkeit des Eilantrags auszugehen.

    [...] Die Sichtweise des Bundesverwaltungsgerichts [in seinem Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, NVwZ 2020, 312], es stehe den Beamtinnen und Beamten frei, eine von ihnen für rechtswidrig befundene Untersuchungsanordnung nicht zu befolgen, da hierdurch keine unzumutbaren Nachteile begründet würden, berücksichtigt nicht, dass Beamtinnen und Beamte aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) verpflichtet sind, der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, Folge zu leisten.

    Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, NVwZ 2020, 312, 316 ff.; i.Ü.

    Die amtsärztliche Untersuchung dient dann dem Zweck festzustellen, ob Aussicht besteht, dass innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, NVwZ 2020, 312, 316, und Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398 Rn. 21).

  • VGH Hessen, 11.08.2020 - 1 B 1846/20

    Amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Obgleich die Anordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO darstellt (weil sie einer gegebenenfalls vorzunehmenden Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit oder Feststellung einer Teildienstfähigkeit der Beamtin oder des Beamten dient, siehe u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398) und nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts Eilanträge gegen Anordnungen amtsärztlicher Untersuchungen nicht zulässig seien (siehe BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, NVwZ 2020, 312, 313 ff.), gebietet es die verfassungsrechtlich verankerte Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), hier von einer Zulässigkeit des Eilantrags auszugehen.

    (Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398).

    Hess. VGH, Beschlüsse vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris, vom 12. August 2021 - 1 B 1851/20 -, n.V. und vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398).

    Die amtsärztliche Untersuchung dient dann dem Zweck festzustellen, ob Aussicht besteht, dass innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, NVwZ 2020, 312, 316, und Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398 Rn. 21).

  • VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Hess. VGH, Beschlüsse vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris, vom 12. August 2021 - 1 B 1851/20 -, n.V. und vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, BeckRS 2020, 20398).

    Steht fest, dass eine vollständige Beantwortung der Frage nach der Dienstfähigkeit nur mit Kenntnis der vorangegangenen Krankengeschichte möglich ist, stellt sich auch die Frage nach dem notwendigen Umfang der Schweigepflichtentbindung (Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris Rn. 80 f.).

    Vorliegend gibt es zum einen schon keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Entbindung von der Schweigepflicht etwaiger den Antragsteller behandelnder Ärzte hier notwendig gewesen wäre, um dessen Dienstfähigkeit abschließend beurteilen zu können (insofern unterscheidet sich die streitbefangene Untersuchungsanordnung von dem zuvor benannten Beschluss des Hess. VGH vom 15. März 2021 - 1 A 2521/18 -, juris Rn. 80 f.).

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Dieser Anforderung wird eine pauschale Verpflichtung zur Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht im Regelfall nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 24.12 -, juris Rn. 13).
  • VG Schleswig, 15.03.2018 - 12 B 19/18

    Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Erlaubnis, der Aufforderung zur

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    So genügt es, wenn zur Begründung der Untersuchungsanordnung auf den ausdrücklich beigefügten Untersuchungsauftrag in Kopie verwiesen wird, soweit dieser hinreichend präzise den Untersuchungsauftrag darstellt, da durch eine ausdrückliche und unübersehbare Beifügung die Kopie als Bestandteil der Anordnung selbst angesehen werden muss (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 15. März 2018 - 12 B 19/18 -, BeckRS 2018, 4384; VGH München, Beschluss vom 28. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Hat der Dienstherr keinerlei weitergehende Erkenntnisse als die, dass und in welchem Umfang der Beamte krankheitsbedingte Fehltage aufweist, kann er auch nur dies als Grund für seine Zweifel an der dauernden Dienst(un)fähigkeit des Beamten anführen (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, BeckRS 2018, 9598).
  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Die dem Dienstherrn (einfach-rechtlich) eingeräumte Befugnis, seine Beamten bei Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, dient der von Art. 33 Absatz 5 GG geschützten Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen; dies verbietet es, nicht oder vom Dienstherrn kaum zu erfüllende Anforderungen an die Untersuchungsanordnung zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, NVwZ-RR 2021, 217, 218).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768

    Anforderungen an die Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    So genügt es, wenn zur Begründung der Untersuchungsanordnung auf den ausdrücklich beigefügten Untersuchungsauftrag in Kopie verwiesen wird, soweit dieser hinreichend präzise den Untersuchungsauftrag darstellt, da durch eine ausdrückliche und unübersehbare Beifügung die Kopie als Bestandteil der Anordnung selbst angesehen werden muss (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 15. März 2018 - 12 B 19/18 -, BeckRS 2018, 4384; VGH München, Beschluss vom 28. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 01.08.2019 - 1 B 1666/19
    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Die Kammer folgt insoweit der aktuellen Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (zur früheren Ansicht: Hess. VGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 1 B 1666/19 -, juris) in seinem Beschluss vom 11. August 2020.
  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 5 TG 2641/00

    Wasserversorgung eines Baugebietes durch die Gemeinde

    Auszug aus VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
    Für das Bestehen eines den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden Anordnungsanspruchs ist entscheidend, ob sich bei einer Abschätzung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren sagen lässt, dass der Antragsteller dort mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (Hess. VGH, Beschluss vom 29. August 2000 - 5 TG 2641/00 -, juris Rn. 6 ; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 25).
  • VG Wiesbaden, 07.06.2022 - 3 L 240/22

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nach Weisung der Behörde" in § 44 Abs. 6

    Die einen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund begründenden Tatsachen sind jeweils glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen für das beschließende Gericht hinreichend wahrscheinlich ist (VG Kassel, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 L 1690/21.KS -, Rn. 31 - 32, juris).
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