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   VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07.KS   

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VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07.KS (https://dejure.org/2009,30903)
VG Kassel, Entscheidung vom 28.09.2009 - 4 K 1403/07.KS (https://dejure.org/2009,30903)
VG Kassel, Entscheidung vom 28. September 2009 - 4 K 1403/07.KS (https://dejure.org/2009,30903)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 2 M 252/07

    Verbot einer Versammlung

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Auch wenn man - anders, als die Gesetzesmaterialien es nahelegen (BT-Drs. 15/5051) - davon ausgeht, dass es sich insoweit um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal handelt, das nicht bereits durch die Billigung des nationalsozialistischen Regimes indiziert ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008, a.a.O.), ergibt sich hier jedenfalls aus dem Bezug der plakatierten Äußerung zum Todestag von Rudolf Heß, den hierzu durchgeführten oder geplanten Gedenkveranstaltungen sowie aus der Verkehrung der Täter-Opfer-Rolle eine Verletzung der Würde der Opfer (VG Bayreuth, Beschluss vom 23.07.2008 - B 1 S 08.657 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 M 252/07 -, Juris; BayVGH, Urteil vom 24.03.2007 - 24 B 06.1894 -, Juris).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Diese Auslegung trägt der Bedeutung des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Grundrechts der Meinungsfreiheit Rechnung und grenzt sie gegen weitergehende und verfassungsrechtlich bedenkliche Einschränkungen ab (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008 - 6 C 21/07 -, DVBl 2008, 1248; Schönke u.a., Strafgesetzbuch, 2006, § 130 Rdnr. 22b unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Auch wenn man - anders, als die Gesetzesmaterialien es nahelegen (BT-Drs. 15/5051) - davon ausgeht, dass es sich insoweit um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal handelt, das nicht bereits durch die Billigung des nationalsozialistischen Regimes indiziert ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008, a.a.O.), ergibt sich hier jedenfalls aus dem Bezug der plakatierten Äußerung zum Todestag von Rudolf Heß, den hierzu durchgeführten oder geplanten Gedenkveranstaltungen sowie aus der Verkehrung der Täter-Opfer-Rolle eine Verletzung der Würde der Opfer (VG Bayreuth, Beschluss vom 23.07.2008 - B 1 S 08.657 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 M 252/07 -, Juris; BayVGH, Urteil vom 24.03.2007 - 24 B 06.1894 -, Juris).
  • VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Auch wenn man - anders, als die Gesetzesmaterialien es nahelegen (BT-Drs. 15/5051) - davon ausgeht, dass es sich insoweit um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal handelt, das nicht bereits durch die Billigung des nationalsozialistischen Regimes indiziert ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2008, a.a.O.), ergibt sich hier jedenfalls aus dem Bezug der plakatierten Äußerung zum Todestag von Rudolf Heß, den hierzu durchgeführten oder geplanten Gedenkveranstaltungen sowie aus der Verkehrung der Täter-Opfer-Rolle eine Verletzung der Würde der Opfer (VG Bayreuth, Beschluss vom 23.07.2008 - B 1 S 08.657 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 M 252/07 -, Juris; BayVGH, Urteil vom 24.03.2007 - 24 B 06.1894 -, Juris).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Denn die Abbildung des Konterfeis und der Text haben den für jeden Betrachter (als Teil des "unvoreingenommenen und verständigen Publikums" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, Juris) erkennbaren Sinn, Rudolf Heß, den verurteilten Kriegsverbrecher und herausragenden Repräsentanten des nationalsozialistischen Regimes nicht nur als Person, sondern gerade auch als Symbolfigur des nationalsozialistischen Regimes positiv zu würdigen.
  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Die Störung des öffentlichen Friedens setzt weiter voraus, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtssicherheit erschüttert wird oder bei überlebenden Opfern oder Nachkommen der getöteten Opfer die verständliche Angst vor künftigen Angriffen auf ihre Menschenwürde und vor der gefährlichen Ausbreitung des zugrunde liegenden Gedankenguts ausgelöst (BVerwG, Urteil vom 25.08.2008, a.a.O., BGH, Urteil vom 22.12.2004 - 2 StR 365/04 -, BGHSt 46, 212).
  • BVerwG, 07.06.1978 - VII C 45.74

    Verteilung von Flugblättern und Sauberkeit der Straßen

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Eines Vorverfahrens bedurfte es nicht, wie in dem Widerspruchsbescheid vom 03.09.2007 zutreffend ausgeführt worden ist (BVerwG, Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 45.74 -, BVerwGE 56, 24; Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 2006, § 68 Rdnr. 4).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Die Störung des öffentlichen Friedens setzt weiter voraus, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtssicherheit erschüttert wird oder bei überlebenden Opfern oder Nachkommen der getöteten Opfer die verständliche Angst vor künftigen Angriffen auf ihre Menschenwürde und vor der gefährlichen Ausbreitung des zugrunde liegenden Gedankenguts ausgelöst (BVerwG, Urteil vom 25.08.2008, a.a.O., BGH, Urteil vom 22.12.2004 - 2 StR 365/04 -, BGHSt 46, 212).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
    Soweit danach verschiedene Deutungen möglich sind, erfordert eine Bestrafung die Strafbarkeit aller Deutungsalternativen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339).
  • VG Magdeburg, 27.07.2012 - 1 A 34/11

    Sicherstellung und Verwahrung eines Kraftfahrzeuges.

    Da jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend, dass die Sicherstellung bei der gegenwärtigen Gefahr der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfolgen kann, möglich ist und durch das verbotswidrige Parken des Fahrzeugs die Begehung einer Ordnungswidrigkeit bereits erfolgt war und die Begehung weiterer Ordnungswidrigkeiten mit Hilfe des Fahrzeuges hinreichend sicher drohte, gibt § 45 Nr. 4 SOG LSA eine hinreichende Grundlage für die erfolgte Sicherstellung des Lkw ab (vgl. zum dortigen inhaltsgleichen Landesrecht: VG Kassel, U. v. 28.09.2009 - 4 K 1403/07.KS -, zitiert nach Juris, Rdnr. 14 m. w. N.).
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