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VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18.KO |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kein Anspruch auf Zulassung eines Wahlvorschlags für die Wahl zum Landrat des Nationalparklandkreises Birkenfeld
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kein Anspruch auf Zulassung eines Wahlvorschlags für die Wahl zum Landrat des Nationalparklandkreises Birkenfeld
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Zulassung eines Wahlvorschlags für die Wahl zum Landrat des Nationalparklandkreises Birkenfeld
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14
Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise …
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Unter diesen engen Voraussetzungen dürfte auch die Verschiebung einer Wahl möglich sein (OVG RP, Beschl. v. 30.04.2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 3).Bei der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Prüfung kann nicht mit der notwendigen Offensichtlichkeit festgestellt werden, dass der Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Antragstellerin hätte zulassen müssen (zum Prüfungsmaßstab vgl. OVG RP, Beschl. v. 30.04.2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 4;… Beschl. v. 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris, Rn. 6).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14
Keine vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2014
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Dabei kann dahinstehen, ob der Landkreis im vorliegenden Verfahren der richtige Antragsgegner ist, oder ob sich das Begehren der Antragstellerin vielmehr gegen den gemäß §§ 8 Abs. 1, 58 KWG gebildeten Kreiswahlausschuss, vertreten durch den Kreiswahlleiter, richten müsste, welchem als besonderem Wahlorgan die Entscheidung über die Gültigkeit und Zulassung von Wahlvorschlägen obliegt (vgl. OVG RP, Beschl. v. 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris, Rn. 4 f.).Bei der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Prüfung kann nicht mit der notwendigen Offensichtlichkeit festgestellt werden, dass der Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Antragstellerin hätte zulassen müssen (…zum Prüfungsmaßstab vgl. OVG RP, Beschl. v. 30.04.2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 4; Beschl. v. 12.05.2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris, Rn. 6).
- OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener …
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
zu nehmende Gruppe steht, die sich mit diesem Vorschlag am Wahlkampf beteiligen will (vgl. ThürOVG, Urt. v. 26.09.2000 - 2 KO 289/00 -, juris, Rn. 48, m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2005 - 4 L 125/05
Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises ungültig
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Denn es ist gerade hier der Natur nach ausgeschlossen, zu ermitteln, wie sich der Wahlberechtigte bei Vermeidung des Fehlers konkret nachweisbar verhalten hätte (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.06.2005 - 4 L 125/05 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
Kommunalwahl; Wahlanfechtung; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt - wie auch für den Erfolg einer Wahlprüfung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 KWG anerkannt ist - grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Ergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.04.2013 - 4 L 143/12 -, juris, Rn. 6, m.w.N.). - BGH, 29.11.2016 - VI ZR 530/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die …
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Der ausschlaggebende datenschutzrechtliche Anknüpfungspunkt ist damit die der Sammlung personenbezogener Daten in- newohnende Möglichkeit einer methodischen Erschließung und Verarbeitung, dass etwa anhand eines Merkmals eine Teilmenge von personenbezogenen Daten einer bestimmten Person oder mehrerer Personen gefunden werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 530/15 -, juris, Rn. 23). - BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Dies beruht auf dem wahlrechtlichen Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.1986 - 2 BvE 1/86 -, juris). - OVG Saarland, 01.06.1994 - 1 W 33/94
Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsanordnung; Wahlvorschlag; Kommunalwahl; …
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Für den mit Schriftsatz vom 9. August 2018 (zusätzlich) gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) ist im gegebenen Zusammenhang hingegen kein Raum, da hauptsachebezogen kein Anfechtungsbegehren vorliegt (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 01.06.1994 - 1 W 33/94 -, juris, Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1980 - 7 A 100/79
Auszug aus VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18
Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz festgeschrieben sind, oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG RP, Urt. v. 12.02.1980 - 7 A 100/79.OVG -, DÖV 1981, 146).
- VG Koblenz, 02.09.2019 - 3 K 191/19
Klage gegen Landratswahl im Kreis Birkenfeld abgewiesen
Mit Beschluss vom 16. August 2018 - 1 L 792/18.KO - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt.Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten und aus den vorgelegten Verwaltungsakten sowie der Gerichtsakte 1 L 792/18.KO; diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
Selbst wenn unterstellt wird, dass das Wahlverfahren in Bezug auf die Unterstüt- zungsunterschriften aufgrund eines Verstoßes gegen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an einem Wahlfehler leidet (vgl. dazu den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. August 2018 - 1 L 792/18.KO -, BA S. 4 bis 6), fehlt es allerdings an der Ergebnisrelevanz einer solchen Rechtsverletzung im vorliegenden Verfahren.
Koblenz im Beschluss vom 16. August 2018 - 1 L 792/18.KO - bereits Folgendes ausgeführt:.