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   VG Koblenz, 22.01.2021 - 2 K 285/20.KO   

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https://dejure.org/2021,4629
VG Koblenz, 22.01.2021 - 2 K 285/20.KO (https://dejure.org/2021,4629)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2021 - 2 K 285/20.KO (https://dejure.org/2021,4629)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 2 K 285/20.KO (https://dejure.org/2021,4629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13a Abs 1 SVG, § 13b Abs 1 SVG, § 2 Abs 1 SVG, § 5 Abs 1 SVG, § 5 Abs 4 SVG
    Soldaten; Berücksichtigung von Reservedienstzeiten bei der Ermittlung der Gesamtdienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Würzburg, 23.07.2019 - W 1 K 19.281

    Dauer des Anspruchs auf schulische und berufliche Bildung eines Soldaten auf Zeit

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2021 - 2 K 285/20
    Zuletzt sei darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Würzburg (Urteil vom 23. Juli 2019 - W 1 K 19.281 -, juris, Rdnr. 18) und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Urteil vom 2. Juni 2020 - 2 K 1534/19.WI -, n.v.), auf die der Kläger sich berufe, nicht rechtskräftig seien.

    Dabei sind entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten bei der Ermittlung der Gesamtdienstzeit auch die vom Kläger zuvor absolvierten Reservedienstzeiten mit in die Berechnung einzubeziehen (so auch VG Würzburg, Urteil vom 23. Juli 2019, a.a.O., Rdnr. 18; VG Wiesbaden, Urteil vom 2. Juni 2020, a.a.O.; vgl. aber auch offengelassen BayVGH, Beschluss vom 15. September 2020 - 14 ZB 19.1812 -, n.v.).

  • VG Wiesbaden, 02.06.2020 - 2 K 1534/19

    Versorgung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2021 - 2 K 285/20
    Zuletzt sei darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Würzburg (Urteil vom 23. Juli 2019 - W 1 K 19.281 -, juris, Rdnr. 18) und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Urteil vom 2. Juni 2020 - 2 K 1534/19.WI -, n.v.), auf die der Kläger sich berufe, nicht rechtskräftig seien.

    Dabei sind entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten bei der Ermittlung der Gesamtdienstzeit auch die vom Kläger zuvor absolvierten Reservedienstzeiten mit in die Berechnung einzubeziehen (so auch VG Würzburg, Urteil vom 23. Juli 2019, a.a.O., Rdnr. 18; VG Wiesbaden, Urteil vom 2. Juni 2020, a.a.O.; vgl. aber auch offengelassen BayVGH, Beschluss vom 15. September 2020 - 14 ZB 19.1812 -, n.v.).

  • OVG Hamburg, 27.11.2015 - 5 Bf 201/14

    Zur Berechnung der "Dienstzeit" eines Soldaten auf Zeit - hier: Verlängerung um

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2021 - 2 K 285/20
    Dabei handelt es sich jeweils um die Dienstzeit, die der Wehrdienstzeit im Sinne des § 2 SVG entspricht (VG Würzburg, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. November 2015 - 5 Bf 201/14.Z -, juris).
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