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   VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21.KO   

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VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21.KO (https://dejure.org/2022,3962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.02.2022 - 5 K 1066/21.KO (https://dejure.org/2022,3962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 5 K 1066/21.KO (https://dejure.org/2022,3962)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Professor muss zu viel gezahlte Bezüge zurückzahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beamter muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen - Rechtsgrundlose Zahlung grundsätzlich zu erstatten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Auszug aus VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21
    Auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird nur insoweit verwiesen, als es um die Rechtsfolgen des Rückzahlungsanspruchs geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 -, juris Rn. 8).

    Der Bereicherungsschuldner trägt für den Wegfall der Bereicherung die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 -, juris Rn. 15).

    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist in die Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 -, juris Rn. 30 f.).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21
    Zwar kann bei relativ geringen Beträgen monatlicher Überzahlungen über einen langen Zeitraum angenommen werden, dass die zuviel gezahlten Bezüge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 -, juris Rn. 14).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat oder - mit anderen Worten - er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung;

    Auszug aus VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21
    § 814 BGB regelt nämlich nicht den Umfang der Erstattung (vgl. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 49a Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz), sondern schließt den Bereicherungsanspruch bereits dem Grunde nach aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 2.01 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 14 ZB 09.1679 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Auszug aus VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21
    Denn die in § 8 Abs. 1 Satz 1 LBesG vorgesehene Vorauszahlung von Dienstbezügen erfolgt unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt des Fortbestands des Beamtenverhältnisses, so dass der Kläger mit einer Rückzahlungsverpflichtung nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses zu rechnen hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27.98 -, juris Rn. 37; Konrad, in: Hebeler/Kersten/Lindner, Handbuch Besoldungsrecht, 1. Aufl. 2015, § 7 Rn. 236, 247).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20

    Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem

    Auszug aus VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21
    eine Entreicherung nicht dargetan hat, sich die überzahlten Dienstbezüge mithin jedenfalls wertmäßig noch in seinem Vermögen befinden dürften, ist es nach Treu und Glauben weder geboten noch gerechtfertigt, die Rückforderungssumme zu ermäßigen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 L 23/20 -, juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 ZB 09.1679

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; kein Rückforderungsausschluss

    Auszug aus VG Koblenz, 22.02.2022 - 5 K 1066/21
    § 814 BGB regelt nämlich nicht den Umfang der Erstattung (vgl. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 49a Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz), sondern schließt den Bereicherungsanspruch bereits dem Grunde nach aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 2.01 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 14 ZB 09.1679 -, juris Rn. 3).
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