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   VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19.KO   

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VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19.KO (https://dejure.org/2020,26992)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29.07.2020 - 2 K 1329/19.KO (https://dejure.org/2020,26992)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 2 K 1329/19.KO (https://dejure.org/2020,26992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 Abs 1 SUrlV, § 3 Abs 3 S 2 Buchst a TGV, § 18 Abs 2 Nr 2 SUrlV, § 3 Abs 3 S 2 Buchst b TGV, § 18 Abs 2 Nr 1 SUrlV
    Sonderurlaub für Soldaten für Familienheimfahrten; teilweise Telearbeit zu Hause

  • esovgrp.de

    SUrlVO § 18,TGV § 3
    Familienheimfahrt, Home-Office, Sonderurlaub, Sonderurlaub für Familienheimfahrten, Sonderurlaubsrecht, Telearbeit, Urlaub, Urlaubsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 20.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Sonderurlaub für Familienheimfahrten eines

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist aber auch dann statthaft, wenn sich wie hier ein Verpflichtungsbegehren bereits vor Klageerhebung erledigt hat (für Konstellationen des Sonderurlaubs vgl. i.E. ebenso: BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 WB 20.97 -, Rn. 4, juris).

    Der Anspruch ist, wie der Verweis des § 18 Abs. 1 Satz 1 SUrlV auf die Trennungsgeldberechtigung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a und b TGV zeigt, nur ausgeschlossen, wenn der Trennungsgeldberechtigte ungeachtet der Entfernung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 TGV täglich zum gemeinsamen Wohnort zurückkehrt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - 1 WB 20.97 - BVerwGE 113, 114 und vom 13. November 2002 - 2 B 21.02 - Buchholz 11 Art. 143a GG Nr. 3 Rn. 4).

    Als Verwaltungsvorschrift kann sie den in einer Rechtsverordnung aus Fürsorgegründen gewährten Rechtsanspruch auf Sonderurlaub nicht ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 WB 20.97 -, Rn. 11, juris).

  • BVerwG, 13.11.2002 - 2 B 21.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Herleitbarkeit eines Anspruchs

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Der Anspruch ist, wie der Verweis des § 18 Abs. 1 Satz 1 SUrlV auf die Trennungsgeldberechtigung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a und b TGV zeigt, nur ausgeschlossen, wenn der Trennungsgeldberechtigte ungeachtet der Entfernung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 TGV täglich zum gemeinsamen Wohnort zurückkehrt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - 1 WB 20.97 - BVerwGE 113, 114 und vom 13. November 2002 - 2 B 21.02 - Buchholz 11 Art. 143a GG Nr. 3 Rn. 4).

    Es handelt sich - wie bei der Vorläuferregelung des § 11 SUrlV in der Fassung vom 25 April 1997 (BGBl I S. 978) - um eine auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn beruhende typisierende Regelung, die dienstlich veranlasste zeitliche Mehrbelastungen ausgleichen soll, die mit dem Fernpendeln und der Vorhaltung einer Zweitwohnung verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 B 21.02 - Buchholz 11 Art. 143a GG Nr. 3 Rn. 4).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Unter einem Rechtsverhältnis versteht man danach die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende öffentlich-rechtliche Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, Rn. 10, juris; Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, Rn. 29, juris, jeweils m.w.N.).

    Er ist vielmehr auf ein Rechtsschutzersuchen im Einzelfall zu verweisen, mit dem er einen konkreten Sachverhalt und die hierauf bezogene Anwendung der Verwaltungsvorschrift zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens macht (vgl. i.E. ebenso: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, Rn. 17, juris; BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 4 ZB 07.997 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90

    Minderjähriges Kind; Betreuung durch Beamten; Gewährung von Urlaub ; Fortzahlung

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Zwar hat sich das ursprüngliche Begehren des Klägers, die Gewährung von Sonderurlaub für den 4. Oktober 2019, nach dessen Ablehnung er auch keinen Erholungsurlaub für diesen Tag beansprucht hat (vgl. zur prozessualen Einordnung dieser Konstellation als Verpflichtungsklage OVG RP, Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90 - Rn. 22, juris m.w.N.), durch Zeitablauf noch vor Klageerhebung erledigt.

    Vielmehr ist von dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99 -, Rn. 6, juris; OVG RP, Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90 - Rn. 22, juris).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Unter einem Rechtsverhältnis versteht man danach die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende öffentlich-rechtliche Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, Rn. 10, juris; Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, Rn. 29, juris, jeweils m.w.N.).

    Die Gerichte sollen grundsätzlich nicht mit der Klärung abstrakter Rechtsfragen befasst werden (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - Rn. 30, juris).

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 80.19

    Bewilligung von Sonderurlaub für Familienheimfahrten eines Berufssoldaten;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Zur Bewilligung von Sonderurlaub für Familienheimfahrten nach § 18 Abs. 1 und 2 SUrlV, wenn ein Berechtigter teilweise Telearbeit zu Hause verrichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 1 WB 80/19 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Mai 2020 (Az. 1 WB 80.19, abrufbar unter: https://www.bverwg.de/270520B1WB80.19.0) insoweit Folgendes festgestellt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 E 825/09

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten bei einer Streitigkeit bzgl.

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Das hat zur Folge, dass der Rechtsweg zu den in Fragen des soldatischen Urlaubsrechts vorrangig zuständigen Wehrdienstgerichten (§ 82 Abs. 1 Hs. 1 Soldatengesetz - SG - i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Wehrbeschwerdeordnung - WBO -) nicht eröffnet ist (vgl. OVG NW, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 1 E 825/09 -, Rn. 12, juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2008 - 4 ZB 07.997

    Feststellung der Unwirksamkeit/Rechtswidrigkeit von Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Er ist vielmehr auf ein Rechtsschutzersuchen im Einzelfall zu verweisen, mit dem er einen konkreten Sachverhalt und die hierauf bezogene Anwendung der Verwaltungsvorschrift zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens macht (vgl. i.E. ebenso: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, Rn. 17, juris; BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 4 ZB 07.997 -, Rn. 7, juris).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Vielmehr ist von dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99 -, Rn. 6, juris; OVG RP, Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90 - Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19
    Rechtsgrundlage für die Gewährung von Sonderurlaub für Familienheimfahrten ist § 18 SUrlV, wobei es im Rahmen der anhängigen Fortsetzungsfeststellungsklage auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses - hier also am 4. Oktober 2019 - ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, Rn. 42, juris auch für eine Verpflichtungssituation).
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