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VG München, 08.03.2017 - M 4 S 17.31584 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; AsylG § 3d, § 3e, § 29a, § 36; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; GG Art. 16a Abs. 3
Posttraumatische Belastungsstörung idR kein Abschiebungshindernis - rewis.io
Posttraumatische Belastungsstörung idR kein Abschiebungshindernis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG München, 08.03.2017 - M 4 S 17.31584
Diese ernstlichen Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (grundlegend zur Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" und zum Umfang der gerichtlichen Prüfung: BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166/189 ff. = juris Rn. 86 ff.).Dies ist zwar der gesetzlichen Regelung des § 36 AsylG nicht ausdrücklich zu entnehmen, jedoch gebieten die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die diesbezügliche Berücksichtigung auch im Verfahren nach § 36 AsylG (vgl. zur Rechtslage nach dem dem Abschiebungsverbot gemäß § 60 AufentG entsprechenden § 51 Ausländergesetz 1990: BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166/221).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Auszug aus VG München, 08.03.2017 - M 4 S 17.31584
Daraus muss sich u.a. nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (BVerwG. U. v. 11.09.2007, Az. 10 C 17/07, juris). - BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10
Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich …
Auszug aus VG München, 08.03.2017 - M 4 S 17.31584
Im Hinblick auf die Lebensbedingungen kann der zurückkehrende Ausländer Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aber nur ausnahmsweise beanspruchen, wenn er bei seiner Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, d.h. gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 5/01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.; BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24/10 - NVwZ 2012, 451 Rn. 20). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG München, 08.03.2017 - M 4 S 17.31584
Im Hinblick auf die Lebensbedingungen kann der zurückkehrende Ausländer Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aber nur ausnahmsweise beanspruchen, wenn er bei seiner Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, d.h. gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 5/01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.;… BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24/10 - NVwZ 2012, 451 Rn. 20).
- VG Trier, 07.10.2020 - 7 K4915/19
Iran: Dublin: Aussetzung der Überstellungen aufgrund von Corona rechtmäßig
Vielmehr steht eine derartige Erkrankung einer Abschiebung nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers nur dann entgegen, wenn die Abschiebung nachweislich zu einer wesentlichen Gesundheitsgefährdung bis hin zur Selbstgefährdung führt (vgl. VG München, Beschluss vom 8. März 2017 - 4 S 17.31584 -, juris;… BT-Drs. 18/7538 vom 16. Februar 2016, S. 18). - VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gestützt auf Gehörsverstoß
Das gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht bereits in dem im Eilverfahren des Klägers ergangenen Beschluss vom 8. März 2017 (M 4 S 17.31584) festgestellt hat, die vorgetragene Verfolgungsgeschichte sei nicht glaubhaft. - VG München, 20.12.2017 - M 4 K 17.31582
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines senegalesischen Asylbewerbers
Dieser Eilantrag wurde mit Beschluss vom 8. März 2017 abgelehnt (Az. M 4 S 17.31584).