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   VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331   

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VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331 (https://dejure.org/2022,11157)
VG München, Entscheidung vom 09.05.2022 - M 30 K 18.32331 (https://dejure.org/2022,11157)
VG München, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - M 30 K 18.32331 (https://dejure.org/2022,11157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3; AsylG § 3e
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen drohender Genitalverstümmelung

  • rewis.io

    Flüchtlingseigenschaft (bejaht), Inländische Fluchtalternative (verneint), Female Genital, Mutilation (FGM), Minderjähriges Mädchen

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e
    Sierra Leone: Flüchtlingseigenschaft bei drohender FGM, inländische Fluchtalternative nicht verfügbar; keine die beachtliche Wahrscheinlichkeit aufhebenden individuellen begünstigenden Umstände

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG München, 06.05.2021 - M 30 K 17.44261

    Beweisbeschluss zur Genitalverstümmelung in Sierra Leone

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Das Gericht hat im Verfahren M 30 K 17.44261 durch Beschluss vom 6. Mai 2021 zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung von Frauen in Sierra Leone Beweis erhoben und das Auswärtige Amt sowie den Verein "TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V." mit der Beantwortung der im Beschluss enthaltenen Fragen beauftragt.

    Im Übrigen wird auf die Gerichts- und Behördenakten (M 30 K 17.44261, M 30 K 17.44276, M 30 K 18.32331 und M 30 K 21.32746) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 2 Mai 2022 Bezug genommen.

    FGM ist in Sierra Leone weder in der Verfassung noch durch einfaches Gesetz unmittelbar verboten (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V., Schriftsatz vom 20.1.2022 in Beantwortung des Beweisbeschlusses vom 6. Mai 2021 im Verfahren M 30 K 17.44261 (fortan: "TDF, Antwortschreiben"), Nr. 1.1; EASO, COI Query (Q24-2021), FGM/C, Sierra Leone, 13.8.2021, S. 2 f.; US Department of State (USDOS), Sierra Leone 2020 Human Rights Report, 30.3.2021, S. 16 f.).

    Zwar sieht Section 33 (1) des "Child Rights Act" von 2007 eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bei Folter an sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. Bestrafung von Kindern vor (vgl. Auswärtiges Amt in seiner Stellungnahme vom 8. Februar 2022 in Beantwortung des Beweisbeschlusses vom 6. Mai 2021 im Verfahren M 30 K 17.44261 (fortan: "AA, Antwortschreiben"), S. 1; TDF, Antwortschreiben, Nr. 1.1).

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Daher ist Voraussetzung für ein glaubhaftes Vorbringen ein geeigneter Vortrag, welcher den Asylanspruch hinsichtlich der in die eigene Sphäre der Asylsuchenden fallenden Ereignisse - insbesondere ihren persönlichen Erlebnissen - lückenlos trägt (vgl. BVerwG, U.v. 8.5.1984 - 9 C 141/83 - juris Rn. 11).

    Die Ausländerin muss die persönlichen Umstände ihrer Verfolgung und Furcht vor einer Rückkehr hinreichend substantiiert, detailliert und widerspruchsfrei vortragen; sie muss kohärente und plausible wirklichkeitsnahe Angaben machen (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109/84 - NVwZ 1985, 658; BVerwG, U.v. 8.5.1984 - 9 C 141/83 - juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05

    Sierra Leone, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Ungelernten Arbeitslosen gelingt es nur durch Hilfstätigkeiten, Gelegenheitsarbeiten (z.B. im Transportwesen), Kleinhandel (z.B. Verkauf von Obst, Süßigkeiten, Zigaretten) und ähnlichen Tätigkeiten etwas Geld zu verdienen und in bescheidenem Umfang ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen (vgl. zu damals noch prekäreren Verhältnissen: OVG NRW, B.v. 6.9.2007 - 11 A 633/05.A - juris Rn 28).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Vorliegend ist zunächst entsprechend der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine gemeinsame Rückkehrprognose (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris) der in einem gemeinsamen Haushalt lebenden klägerischen Kernfamilie, bestehend aus ihren Eltern und ihrer Schwester, anzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Auch wenn es an einem verantwortlichen Akteur für eine erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK fehlt, können auch schlechte humanitäre Verhältnisse ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK begründen (VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn 164 m.w.N.), allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn außerordentliche individuelle Umstände hinzutreten.
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    1.2.5.2 Hilfsweise, selbst wenn man eine grundsätzliche inländische Fluchtalternative annehmen würde, kann von der Klägerin i.S.d. § 3e Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht erwartet werden, sich am Ort des internen Schutzes niederzulassen; eine solche Niederlassung ist ihr unzumutbar, da für sie ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen wäre (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.2.2021 - 1 C 4/20 - juris; Wittmann in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 11. Edition Stand: 15.04.2022, § 3e Rn. 40).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Auch wenn es sich bei den national begründeten Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK und dem nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand handelt (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris Leitsatz), lässt sich der nationale Maßstab für eine extreme Gefahr nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht auf die in § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK getroffene Regelung übertragen.
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Erforderlich, aber auch ausreichend, ist vielmehr die tatsächliche Gefahr ("real risk"), d.h. es muss eine ausreichend reale, nicht nur auf bloßer Spekulation, denen eine hinreichende Tatsachengrundlage fehlt, gegründete Gefahr bestehen, was dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2010 - 10 C 11/09 - juris Rn. 14; VGH BW, a.a.O. Rn 183 ff.).
  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30030

    Abschiebungsverbot für Familien mit Kindern nach Afghanistan wegen schlechter

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    Hierbei sind indes eine Vielzahl von Faktoren und somit die jeweiligen Gesamtumstände zu berücksichtigen, darunter etwa der Zugang für Rückkehrer zur Arbeit, Wasser, Nahrung, Gesundheitsversorgung sowie die Chance, eine adäquate Unterkunft zu finden, der Zugang zu sanitären Einrichtungen und nicht zuletzt die finanziellen Mittel zur Befriedigung elementarer Bedürfnisse, auch unter Berücksichtigung von Rückkehrhilfen usw. (BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30030 - juris Rn 23; VGH BW, a.a.O. Rn 174 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04

    Abschiebungsverbot; Sierra Leone; Genitalverstümmelung; Verfolgung; soziale

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331
    In Sierra Leone sind - in absoluter Hinsicht - aktuell fast neun von zehn Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren beschnitten (AA, Antwortschreiben, S. 3; UNICEF, Statistical Profile on Female Genital Mutilation/Cutting, Februar 2016 und vom Januar 2019; zur Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit bereits bei einer FGM-Rate von 80 bis 90% vgl. HessVGH, U.v. 23.3.2005 - 3 UE 3457/04.A - juris Rn. 41).
  • VG Trier, 23.11.2017 - 2 K 9945/16

    Pakistan, homosexuell, Strafbarkeit, Flüchtlingseigenschaft, soziale Gruppe

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

  • VG Düsseldorf, 15.08.2014 - 13 K 4740/13

    Abweisung eines Antrags auf Anerkennung als Flüchtling bei erfundenem

  • VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746

    Flüchtlingseigenschaft wegen drohender weiblicher Genitalverstümmelung zuerkannt

  • VG München, 20.06.2001 - M 21 K 98.50394
  • VG Bremen, 13.05.2022 - 7 K 2717/19

    Sierra Leone: Flüchtlingseigenschaft bei drohender wiederholter Beschneidung;

    Die gegen den Willen der Betroffenen durchgeführte weibliche Genitalverstümmelung ist eine geschlechtsspezifische Verfolgung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, die im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 6 AsylG eine schwerwiegende, der Folter vergleichbare Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, des Rechts auf Leben und des Selbstbestimmungsrechts darstellt (VG München, Urteil vom 9. Mai 2022 - M 30 K 18.32331, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. August 2014 - 13 K 4740/13.A juris Rn. 45 f.; VG München, Urteil vom 20. Juni 2001 - M 21 K 98.50394, juris Rn. 92 ff.; Wittmann in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrationsrecht, 11. Auflage Stand: 15. April 2022, § 3a AsylG Rn. 5 1 ; Kluth in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 32. Auflage Stand: 1. Januar 2022 - § 3a AsylG Rn. 19, beide beck-online).

    In Sierra Leone sind - in absoluter Hinsicht - aktuell fast neun von zehn Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren beschnitten (VG München, Urteil vom 9. Mai 2022 - M 30 K 18.32331, juris Rn. 24 m. w. N. zu Datengrundlagen) Es ist davon auszugehen, dass die Klägerin nach ihrer Rückkehr - insbesondere wegen der Geburt ihres jüngsten Kindes im Ausland - von den Mitgliedern dieser Gesellschaft zwangsweise einer sogenannten Infibulation unterzogen würde, um ihre Reintegration und erneute Verheiratung zu ermöglichen.

    Die staatliche Registrierung ermöglicht es dieser Organisation, zum einen grundsätzliche staatliche finanzielle Unterstützungsleistungen zu erhalten und zum anderen führt sie zu Einladungen der Regierung Sierra Leones zu zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten (VG München, Urteil vom 9. Mai 2022 - M 30 K 18.32331, juris Rn. 21).

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin auch in anderen Teilen des Landes die vorgetragene Gefahr zu befürchten hätte - was naheliegt, denn zum einen ist weibliche Genitalverstümmelung landesweit verbreitet und wird überall im Land praktiziert und zum anderen lassen sich den Erkenntnismitteln keine konkreten Orte ermitteln, die unmittelbaren Schutz vor FGM bieten würden (VG München, Urteil vom 9. Mai 2022 - M 30 K 18.32331, juris Rn. 30).

  • VG München, 25.07.2022 - M 30 K 17.49580

    Herkunftsland: Sierra Leone, Existenzminimumsicherung (bejaht),

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnismittellage - zwar im Grundsatz - davon auszugehen, dass unbeschnittene Mädchen bzw. minderjährige Frauen in Sierra Leone mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Opfer von FGM werden und ihnen daher eine Verfolgung i.S.d. § 3 AsylG droht (vgl. hierzu VG München, U.v. 9.5.2022 - M 30 K 18.32331 - juris Rn. 15 bis 27; U.v. 9.5.2022 - M 30 K 21.32746 - juris Rn. 15 bis 27).
  • VG München, 06.05.2021 - M 30 K 17.44261

    Beweisbeschluss zur Genitalverstümmelung in Sierra Leone

    Die Töchter betreiben ebenfalls ein Asylklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht München unter den Aktenzeichen M 30 K 17.44276 bzw. M 30 K 18.32331.
  • VG München, 21.07.2022 - M 30 K 17.44576

    Herkunftsland: Sierra Leone, Existenzminimumsicherung der Familie (verneint),

    Die Klägerin zu 2. hat einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach §§ 3 ff. AsylG (vgl. VG München, U.v. 9.5.2022 - M 30 K 18.32331 - juris; U.v. 9.5.2022 - M 30 K 21.32746 - juris).
  • VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746

    Flüchtlingseigenschaft wegen drohender weiblicher Genitalverstümmelung zuerkannt

    Im Übrigen wird auf die Gerichts- und Behördenakten (M 30 K 17.44261, M 30 K 17.44276, M 30 K 18.32331 und M 30 K 21.32746) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 2 Mai 2022 Bezug genommen.
  • VG Berlin, 13.10.2022 - 23 K 346.20

    Syrien: Widerruf aufgrund veränderter Sachlage

    bensmittelpunkt hatte (vgl. VG München, Urteil vom 9. Mai 2022 - M 30 K 18.32331 -, juris Rn. 28) - nicht (mehr) beachtlich wahrscheinlich ist.
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