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VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
GG Art. 4 Abs. 3; SG § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7; SG § 55 Abs. 1 Satz 1; SG § 56 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 3
Erstattung der Ausbildungskosten durch wegen Kriegsdienstverweigerung entlassenen Soldaten auf Zeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
- VGH Bayern, 02.04.2019 - 6 ZB 18.2292
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 16.08.2018 - 6 ZB 18.1446
Erstattung von Ausbildungskosten von Zeitsoldaten nach Kriegsdienstverweigerung
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Die Erstattungspflicht, der sich ein wegen seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kraft Gesetzes zu entlassender Soldat gegenübersieht, stellt allerdings in der Regel eine besondere Härte im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG dar, die den Dienstherrn nach dieser Vorschrift zu Ermessenserwägungen über den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf einen Ausgleich der Ausbildungskosten zwingt (vgl. nur BayVGH, B.v. 16.8.2018 - 6 ZB 18.1446 - juris Rn. 6 m.w.N.).Mehr soll und darf bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes nicht abgeschöpft werden (vgl. nur BayVGH, B.v. 16.8.2018 - 6 ZB 18.1446 - juris Rn. 7 m.w.N.).
Die ersparten Ausbildungskosten hat die Beklagte entsprechend ihrer Verwaltungspraxis in nicht zu beanstandender Weise (vgl. nur BayVGH, B.v. 16.8.2018 - 6 ZB 18.1446 - juris Rn. 8 m.w.N.) anhand der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks "Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland" berechnet, nach der auch die Bedarfsermittlung für Leistungen nach dem BAföG erfolgt.
- BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13
Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische …
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Die Beklagte hat zu Recht Vermögensvorteile im Zusammenhang mit einem zivilen Studium wie einen Anspruch auf Kindergeld, Leistungen nach dem BAföG, einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern sowie Bezahlungen für ein hypothetisches Praktikum nicht berücksichtigt (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.2015 - 2 C 40/13 - unter Aufhebung von OVG NW, U. v. 22.8.2013 - 1 A 2278/11 - jeweils juris;… BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 6 ZB 14.1841 - juris Rn. 15). - BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96
Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten …
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Darüber hinaus ist die Härteklausel in diesem Zusammenhang geeignet, den Soldaten, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern will, vor einer existentiellen Notlage wegen der Rückzahlungsverpflichtung zu bewahren (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1996 - 2 B 49/96 - juris Rn. 8 m.w.N.), für welche im Fall der Klägerin allerdings weder etwas vorgetragen noch sonst etwas ersichtlich ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - 1 A 2278/11
Möglichkeit der Ersparnis von Ausbildungskosten in einem Härtefall nach § 56 Abs. …
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Die Beklagte hat zu Recht Vermögensvorteile im Zusammenhang mit einem zivilen Studium wie einen Anspruch auf Kindergeld, Leistungen nach dem BAföG, einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern sowie Bezahlungen für ein hypothetisches Praktikum nicht berücksichtigt (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.2015 - 2 C 40/13 - unter Aufhebung von OVG NW, U. v. 22.8.2013 - 1 A 2278/11 - jeweils juris;… BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 6 ZB 14.1841 - juris Rn. 15). - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Die durch § 56 Abs. 4 Satz 1 SG statuierte Erstattungspflicht kann nicht von hypothetischen Umständen eines alternativen Lebens- oder Ausbildungsweges abhängig gemacht werden, die einer Beweisführung nicht zugänglich sind (zu alldem vgl. BVerwG, U. v. 12.4.2017 - 2 C 14.16 - juris Rn. 28 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.05.2015 - 6 ZB 14.1841
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; Anerkennung als …
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Die Beklagte hat zu Recht Vermögensvorteile im Zusammenhang mit einem zivilen Studium wie einen Anspruch auf Kindergeld, Leistungen nach dem BAföG, einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern sowie Bezahlungen für ein hypothetisches Praktikum nicht berücksichtigt (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.2015 - 2 C 40/13 - unter Aufhebung von OVG NW, U. v. 22.8.2013 - 1 A 2278/11 - jeweils juris; BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 6 ZB 14.1841 - juris Rn. 15). - BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 23.07
Antragsgegenstand; Maßnahme; Mobbing.
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Schutz gegen Mobbing ist nach der soldatenrechtlichen Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie durch Maßnahmen der Dienstaufsicht und Personalführung zu leisten (vgl. nur BVerwG, B.v. 25.6.2008 - 1 WB 23/07 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 ZB 12.2141
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VG München, 09.10.2018 - M 21 K 18.1012
Mobbingvorwürfe eines Soldaten auf Zeit sind nicht einmal im Zusammenhang mit seiner Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit entscheidungserheblich (vgl. nur BayVGH, B.v. 2.4.2013 - 6 ZB 12.2141 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 02.04.2019 - 6 ZB 18.2292
Rückforderung von Ausbildungskosten von Soldaten nach Kriegsdienstverweigerung
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2018 - M 21 K 18.1012 - wird abgelehnt.