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   VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923   

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https://dejure.org/2009,32552
VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923 (https://dejure.org/2009,32552)
VG München, Entscheidung vom 12.05.2009 - M 16 K 09.923 (https://dejure.org/2009,32552)
VG München, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 (https://dejure.org/2009,32552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis trotz Insolvenzverfahren; Reichweite des § 12 GewO bei durch Insolvenzverwalter freigegebenem Gewerbebetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Steuerrückständen des Gewerbetreibenden; Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlassigkeit aufgrund ungeordneter Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden während eines Insolvenzverfahrens; Bestehen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

    Auszug aus VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923
    Der Zweck der Freigabe besteht darin, den Betrieb aus der Insolvenzmasse zu entlassen, dessen Verwertung keinen Gewinn ergebe oder die Insolvenzmasse sogar zusätzlich belaste, wie der Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 26. Januar 2006 (Az.: IX ZR 282/03), RdNr. 15 nach Juris, ausgeführt habe.
  • BVerwG, 18.01.2006 - 6 C 21.05

    Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender,

    Auszug aus VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923
    Im Hinblick auf die hier vorliegende Problematik der Sperrwirkung des § 12 GewO bei zuvor freigegebenem Gewerbebetrieb hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Beschwerdeentscheidung wegen Gewährung von Prozesskostenhilfe am 3. April 2007 (Az.: 22 C 07.332) angedeutet, dass hier "die Anwendbarkeit des § 12 GewO naheliegend sei", nachdem die Gewerbeordnung -wie das BVerwG in dessen in Bezug genommenen Entscheidung vom ... Januar 2006 (GewA 2006, 387) ausgeführt habe- nicht unmittelbar die Insolvenzmasse betreffe, sondern den Gewerbetreibenden selbst.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des

    Auszug aus VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923
    Das OVG Niedersachsen hat in der nachgehenden Beschwerdeentscheidung vom 8. Dezember 2008 (Az. 7 ME 144/08- Juris) zwar die vorgenannte Entscheidung aufgehoben, als (dort) der Tatbestand des § 12 GewO nicht vorgelegen habe, hat sich jedoch ausdrücklich selbst nicht zur Reichweite der Norm in der vorzufindenden Konstellation geäußert.
  • VG Oldenburg, 14.07.2008 - 12 B 1781/08

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923
    Dagegen hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in dessen Eilentscheidung vom 14. Juli 2008 (Az.: 12 B 1781/08- Juris) (in der Konstellation von nach Insolvenzeröffnung angedrohten behördlichen Vollstreckungsmaßnahmen aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenem bestandskräftigen Untersagungsbescheid) ausgeführt, dass § 12 GewO dem Insolvenzverfahren im Verhältnis zum gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ohne Interessenabwägung die absolute Priorität zuweise und damit sicherstelle, dass keine dem Insolvenzrecht bzw. -verfahren zuwiderlaufende Entscheidung über den Fortbestand des Gewerbebetriebs getroffen werden könne.
  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 22 C 07.332
    Auszug aus VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923
    Im Hinblick auf die hier vorliegende Problematik der Sperrwirkung des § 12 GewO bei zuvor freigegebenem Gewerbebetrieb hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Beschwerdeentscheidung wegen Gewährung von Prozesskostenhilfe am 3. April 2007 (Az.: 22 C 07.332) angedeutet, dass hier "die Anwendbarkeit des § 12 GewO naheliegend sei", nachdem die Gewerbeordnung -wie das BVerwG in dessen in Bezug genommenen Entscheidung vom ... Januar 2006 (GewA 2006, 387) ausgeführt habe- nicht unmittelbar die Insolvenzmasse betreffe, sondern den Gewerbetreibenden selbst.
  • VG Regensburg, 22.11.2012 - RN 5 K 12.26

    Kein Eintritt der Sperrwirkung des § 12 GewO, wenn die Voraussetzungen des § 12

    Andere Gerichte sind dagegen der Auffassung, dass § 12 GewO uneingeschränkt bezüglich des gesamten Vermögens des Schuldners - also auch des der Freigabe nach § 35 Abs. 2, 3 InsO unterfallenden Vermögens - anwendbar sei, solange das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der nach § 12 GewO begünstigte Zeitraum mithin noch nicht abgelaufen ist (VG Trier vom 14.4.2010, GewArch 2010, 453; VG Oldenburg vom 14.7.2008, Az. 12 B 1781/08 ; VG München vom 12.5.2009, Az. M 16 K 09.923 ; vgl. auch BayVGH vom 5.5.2009, GewArch 2009, 311. Letztere Entscheidung bezog sich allerdings auf § 35 InsO a.F.; d.h. § 35 Abs. 2 und 3 InsO in der derzeit gültigen Fassung waren noch nicht in Kraft.).
  • VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10

    Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren

    Außerdem steht die Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO gemäß § 35 Abs. 2 Satz 3 InsO unter dem Vorbehalt des Einverständnisses der Gläubiger und verliert mit Wirkung ex nunc ihre Wirksamkeit, wenn das Insolvenzgericht aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Gläubiger der Insolvenzmasse ihre Unwirksamkeit anordnet (vgl. Uhlenbruck, a.a.O. § 35, Rdnr. 103;. VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 -, juris).
  • VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10

    Gewerbeuntersagung

    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz.
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10

    Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung

    Die gegenteilige Auffassung, die von einer Anwendbarkeit des § 12 GewO auch nach Freigabe des Gewerbebetriebes ausgeht, vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 3. April 2007 - 22 C 07.332 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayrischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - (jeweils juris), ist demgegenüber zu formal.
  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2009 - 7 K 3090/08

    Gewerbeuntersagung; Insolvenzverfahren

    Ob eine (bestandskräftige) Gewerbeuntersagungsverfügung während eines eröffneten Insolvenzverfahrens vollstreckt werden kann, ist streitig, vgl. dazu: VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 -, aufgehoben durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - (jeweils juris); zu "freigegebenen" Betrieben: Bay. VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - und VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - (jeweils juris).
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