Gewerbeordnung
| 1. Titel - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 13c) |
1Vorschriften, welche die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, ermöglichen, sind während der Zeit
| 1. | eines Insolvenzverfahrens, | |
| 2. | in der Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung angeordnet sind, | |
| 3. | der Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans (§ 260 der Insolvenzordnung) oder | |
| 4. | in der in einem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt ist, eine Stabilisierungsanordnung wirksam ist oder dem Restrukturierungsgericht ein Restrukturierungsplan zur Vorprüfung, zur Anberaumung eines gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins oder zur Bestätigung vorliegt, |
nicht anzuwenden in Bezug auf das Gewerbe, das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des Antrags auf Anordnung des Restrukturierungs- oder Stabilisierungsinstruments ausgeübt wurde. 2Dies gilt nicht für eine nach § 35 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 der Insolvenzordnung freigegebene selbstständige Tätigkeit des Gewerbetreibenden, wenn dessen Unzuverlässigkeit mit Tatsachen begründet wird, die nach der Freigabe eingetreten sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) vom 22.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) | 22.12.2020 | |
| 31.12.2020 | Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht | 22.12.2020 | |
| 12.12.2012 | Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze | 05.12.2012 |
erbringung, Niederlassung § 5Zulassungs-
beschränkungen § 6Anwendungsbereich § 6aEntscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion § 6bVerfahren über eine einheitliche Stelle; Europäischer Berufsausweis; Verordnungs-
ermächtigung § 6cInformations-
pflichten für Dienstleistung-
serbringer § 7Mitteilungspflicht bei Gewerben mit Zuverlässigkeits-
überprüfung § 8(weggefallen) § 9(weggefallen) § 10(weggefallen) § 11Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnungs-
ermächtigung § 11aVermittlerregister § 11bBewacherregister; Verordnungs-
ermächtigung § 11cÜbermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bei reglementierten Berufen § 11dZusammenarbeit der Behörden § 12Insolvenzverfahren und Restrukturierungs-
sachen § 13Erprobungsklausel § 13aAnzeige der grenz-
überschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen § 13bAnerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen § 13cAnerkennung von ausländischen Befähigungs-
nachweisen
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Rechtsprechung zu § 12 GewO
250 Entscheidungen zu § 12 GewO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 16.09.2026 - 22 ZB 25.1374
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen und ...
- VGH Bayern, 12.08.2026 - 22 ZB 26.1129
Gewerbeuntersagung, Insolvenzantrag, Freigabe des Gewerbes, Steuerschulden, ...
- VGH Bayern, 28.10.2021 - 22 ZB 21.1923
Gewerbeuntersagung wegen einer auf ungeordneten Vermögensverhältnissen beruhenden ...
- OVG Sachsen, 29.01.2025 - 6 B 102/24
BeA; Begründung; Berufsbild; Berufsfreiheit; E-Mail; Fahrschulbetrieb; Form; ...
- VG Regensburg, 22.11.2012 - RN 5 K 12.26
Kein Eintritt der Sperrwirkung des § 12 GewO, wenn die Voraussetzungen des § 12 ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; ...
- VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher ...
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
- VGH Bayern, 13.09.2016 - 22 ZB 16.255
Keine Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens gem. § 12 S. 1 GewO für ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 12 GewO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff. (Ziele des Insolvenzverfahrens)