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   VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161   

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VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161 (https://dejure.org/2023,45573)
VG München, Entscheidung vom 21.11.2023 - M 7 K 22.3161 (https://dejure.org/2023,45573)
VG München, Entscheidung vom 21. November 2023 - M 7 K 22.3161 (https://dejure.org/2023,45573)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    KommZG Art. 30; SpkG § 9; SpkG § 10
    Spknrecht, Zweckverband Spk, Anforderungen an einen Verbandsrat, Inkompatibilität, Tätigkeit als Abteilungsleiter eines Versicherungskonzerns

 
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  • VG Regensburg, 08.03.2016 - RO 3 K 15.144

    Recht auf ordnungsgemäße Ladung

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit dieses Beschlusses betrifft ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen dem Gesamtorgan und einem Organteil (vgl. VG Regensburg, U.v. 8.3.2016 - RO 3 K 15.144 - juris Rn. 17 m.w.N.; VG Stuttgart, U.v. 13.1.2022 - 10 K 3106/19 - juris Rn. 44).

    Denn zum einen steht inmitten der Klage mangels unmittelbarer Außenwirkung der von der Verbandsversammlung gefassten Beschlüsse als organschaftliche Akte kein Verwaltungsakt gemäß Art. 35 BayVwVfG, der Gegenstand einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (vgl. § 42 Abs. 1 VwGO) sein könnte (vgl. auch BayVGH, U.v. 2.7.1976 - 47 V 73 - juris Rn. 19), zum anderen ist Ziel der Klage kein Handeln, Dulden oder Unterlassen, das mit einer Leistungsklage verfolgt werden müsste (vgl. VG Regensburg, U.v. 8.3.2016 - RO 3 K 15.144 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Wird z. B. eine Einladung durch den Gemeindeboten nach 20 Uhr in einem Hausbriefkasten eingeworfen, dann ist sie an diesem Tag zwar in den Machtbereich des Empfängers gelangt, es kann aber nicht mehr damit gerechnet werden, dass der Empfänger an demselben Tag auch noch davon Kenntnis erhält (vgl. Wachsmuth in PdK Bayern, Stand Juli 2019, Art. 47 GO Anm. 2.2 m.w.N.; vgl. auch VG Regensburg, U.v. 8.3.2016 - RO 3 K 15.144 - juris Rn. 23; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Februar 2021, Art. 47 GO Rn. 8; Jung in BeckOK, Kommunalrecht Bayern, Stand 1.11.2021, Art. 47 GO Rn. 11).

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 8 N 01.3009

    Straßenplanung für Güterverkehrszentrum (GVZ) Raum Augsburg unwirksam

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Zur Gültigkeit der erfolgten Wahlen werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2003 - 8 N 01.3009 - sowie die angefügte Kommentarstelle verwiesen.

    Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die von einer fehlerhaft besetzten Verbandsversammlung - hier in dem Fall, wenn der Kläger zu Unrecht als inkompatibel von dem Amt eines Verbandsrats ausgeschlossen worden wäre - gefassten Beschlüsse unabhängig davon weiterhin gültig bleiben würden oder ebenfalls als nichtig bzw. unwirksam anzusehen wären, was nicht der Fall sein dürfte (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH, U.v. 30.4.2003 - 8 N 01.3009 - juris Rn. 72 unter Rückgriff über Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG auf den Rechtsgedanken aus Art. 50 Abs. 6 GLKrWG).

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 4 CE 20.2271

    Einberufung der konstituierenden Sitzung eines Gemeinderats

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Auch wäre es insoweit unerheblich, ob bei der erfolgten Wahl/Beschlussfassung am 28. Mai 2020 sonstige Formverstöße vorlagen, da diese jedenfalls keine eigenen organschaftlichen Mitwirkungsrechte des Klägers (individuelle Teilhaberechte) betroffen hätten (wie Einhaltung der Öffentlichkeit, Teilnahme der Stellvertreterin, sonstige nicht den Kläger betreffende Ladungsmängel; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 CE 20.2271 - juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.2022 - 1 C 10785/21

    Unwirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans wegen Mitwirkung eines

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Wie ausgeführt, setzt der in Art. 10 Abs. 1 Satz 2 SpkG genannte Pflichtenwiderstreit jedoch keine gesteigerte Qualifikation der widerstreitenden Pflichten voraus (vgl. zur Eigenschaft als leitender Angestellter auch OVG RhPf, U.v. 31.5.2022 - 1 C 10785/21 - juris Rn. 36 f., wonach wegen der finanziellen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber regelmäßig von einer Interessenkollision auszugehen sei und die Inkompatibilitätsregelung auch dem Ziel diene, den Ratsmitgliedern persönliche Konfliktsituationen zu ersparen. Es fielen auch solche Personen unter den Ausschlusstatbestand, die aufgrund ihrer leitenden Funktion in einem Unternehmen ein betriebliches Interesse am Ausgang der Entscheidung des Gemeinderats hätten, auch wenn sie für die Entscheidung nicht unmittelbar zuständig seien; für das Vorliegen einer Leitungsfunktion komme es nicht darauf an, ob das betroffene Ratsmitglied Aufgaben nach § 5 Abs. 3 BetrVG wahrnehme oder nach tarifvertraglichen Regelungen als leitender Angestellter anzusehen sei. Vielmehr sei darauf abzustellen, ob die Person aus Sicht eines verständigen Bürgers eine leitende Funktion im Betrieb wahrnehme).
  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 4 CE 09.352

    Amtsantrittshindernis eines ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieds

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Demzufolge soll bereits jeder äußere Anschein einer möglichen Pflichtenkollision jedweder Art in Bezug auf "Konkurrenzunternehmen" vermieden werden (vgl. ferner auch BayVGH, B.v. 26.3.2009 - 4 CE 09.352 - juris Rn. 12, wonach es auch im Rahmen von Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GO nicht auf tatsächliche Interessenskonflikte ankommt).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Die Frage, ob der Kläger als von der Beigeladenen zunächst bestellter Verbandsrat für den Zweckverband Spk ... der Verbandsversammlung angehören kann, weil er die sparkassenrechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Mitglied des Verwaltungsrats der Spk erfüllt (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Zweckverbandssatzung), betrifft ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis in einem kommunalrechtlichen Organstreitverfahren, welches sich auf die Innenrechtsbeziehungen einer kommunalen Körperschaft bezieht (vgl. auch VGH BW, U.v. 9.3.2012 - 1 S 3326/11 - juris Rn. 49).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2013 - 10 LC 72/12

    Entscheidung eines Gemeinderatsvorsitzenden für den Rat über die Befangenheit

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Für den Fall, dass in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28. Mai 2020 (auch) in materieller Hinsicht zu Unrecht die Inkompatibilität der Bestellung des Klägers zum Verbandsrat des Zweckverbands Spk ... festgestellt worden wäre, wäre er auch zu Unrecht von der Teilnahme an der Wahl und Beschlussfassung entsprechend Nrn. 1 und 2 der Tagesordnung ausgeschlossen gewesen, was die Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit dieser Wahl bzw. Beschlüsse zur Folge haben könnte (vgl. so z.B. zur Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen bei zu Unrecht festgestellter persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 3 GO und Nichtanwendbarkeit des Art. 49 Abs. 4 GO auf derartige Fälle BayVGH, U.v. 7.8.1974 - 2 IV 72 - VGH n.F. 29, 37/38 ff.; B.v. 11.2.2014 - 4 ZB 13.2225 - juris Rn. 14; Wachsmuth in PdK Bayern, Stand Mai 2015, Art. 49 GO Anm. 8.1; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand April 2023, Art. 49 Rn. 19 sowie Art. 47 Rn. 9a zu Ladungsmängeln; Kreiselmeier in BeckOK Kommunalrecht Bayern, Stand 1.11.2021, Art. 49 GO Rn. 41; a.A. NdsOVG, U.v. 31.10.2013 - 10 LC 72/12 - juris Rn. 84).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 4 ZB 13.2225

    Die Mitglieder eines Gemeinderats haben keinen Anspruch darauf, dass der

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Für den Fall, dass in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28. Mai 2020 (auch) in materieller Hinsicht zu Unrecht die Inkompatibilität der Bestellung des Klägers zum Verbandsrat des Zweckverbands Spk ... festgestellt worden wäre, wäre er auch zu Unrecht von der Teilnahme an der Wahl und Beschlussfassung entsprechend Nrn. 1 und 2 der Tagesordnung ausgeschlossen gewesen, was die Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit dieser Wahl bzw. Beschlüsse zur Folge haben könnte (vgl. so z.B. zur Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen bei zu Unrecht festgestellter persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 3 GO und Nichtanwendbarkeit des Art. 49 Abs. 4 GO auf derartige Fälle BayVGH, U.v. 7.8.1974 - 2 IV 72 - VGH n.F. 29, 37/38 ff.; B.v. 11.2.2014 - 4 ZB 13.2225 - juris Rn. 14; Wachsmuth in PdK Bayern, Stand Mai 2015, Art. 49 GO Anm. 8.1; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand April 2023, Art. 49 Rn. 19 sowie Art. 47 Rn. 9a zu Ladungsmängeln; Kreiselmeier in BeckOK Kommunalrecht Bayern, Stand 1.11.2021, Art. 49 GO Rn. 41; a.A. NdsOVG, U.v. 31.10.2013 - 10 LC 72/12 - juris Rn. 84).
  • VGH Bayern, 28.04.1995 - 4 B 94.2561

    Geltendmachung von auf der Mitgliedschaft im Gemeinderat beruhenden Rechten

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Insbesondere ist die im vorliegenden Kommunalverfassungsstreitverfahren erhobene Feststellungsklage statthaft (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.1995 - 4 B 94.2561 - BayVBl 1995, 661 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 13.01.2022 - 10 K 3106/19

    Abwahl des Dekans durch den Fakultätsrat; Ladung zur Sitzung;

    Auszug aus VG München, 21.11.2023 - M 7 K 22.3161
    Die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit dieses Beschlusses betrifft ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen dem Gesamtorgan und einem Organteil (vgl. VG Regensburg, U.v. 8.3.2016 - RO 3 K 15.144 - juris Rn. 17 m.w.N.; VG Stuttgart, U.v. 13.1.2022 - 10 K 3106/19 - juris Rn. 44).
  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 21.266

    "Sonderausschuss Corona" als beschließender Ausschuss mit weitgehender

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