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   VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455   

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VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455 (https://dejure.org/2017,22375)
VG München, Entscheidung vom 25.04.2017 - M 16 K 15.5455 (https://dejure.org/2017,22375)
VG München, Entscheidung vom 25. April 2017 - M 16 K 15.5455 (https://dejure.org/2017,22375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HwO § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, § 16 Abs. 3; SGB V § 127 Abs. 2; GewO § 35 Abs. 6
    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Hörgeräteakustikerhandwerks im Rahmen seines stehenden Gewerbes

  • rewis.io

    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Hörgeräteakustikerhandwerks im Rahmen seines stehenden Gewerbes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, U.v. 29.6.2000 - I ZR 59/98 - juris) bestätige unzweifelhaft, dass Tätigkeiten, die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit einem Leistungserbringer im verkürzten Versorgungs Weg erbracht werden dürften, gerade nicht ausschließlich den Hörgeräteakustikern vorbehalten seien.

    Auch die vom Kläger mehrmals angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, U.v. 29.06.2000 - I ZR 59/98 - juris) bezieht sich lediglich auf die Leistungserbringung eines HNO-Arztes im Rahmen des verkürzten Versorgungswegs.

    Nach zunächst erfolgtem eigenen Vortrag des Klägers nimmt dieser unter anderem auch Nacheinstellungen, Nachoptimierungsarbeiten und Feinjustierungen von Hörgeräten vor und beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, U.v. 29.6.2000 - I ZR 59/98 - juris), das ihm erlaube, diese Tätigkeit durchzuführen.

    Aus demselben Grund geht die Argumentation in der vom Kläger mehrfach zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, U.v. 29.6.2000 - I ZR 59/98 - juris Rn. 11 ff. und 40), für einen HNO-Arzt sei die Ohrabformung eine leichte Tätigkeit, fehl (vgl. Detterbeck, GewArch Beilage WiVerw Nr. 04/2009, 227, 246).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2012 - 6 A 10702/12

    Eintragung in die Handwerksrolle zur Ausübung von Tätigkeiten aus dem Bereich des

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    § 1 Abs. 2 Satz 3 HwO dient dem Zweck, eine Umgehung der Eintragungspflicht und damit des zwar gelockerten, aber grundsätzlich weiterhin bestehenden Meisterzwangs zu verhindern und so den eintragungspflichtigen Handwerksbetrieben ein erfolgreiches Agieren am Markt zu ermöglichen (vgl. OVG RhPf, U.v. 30.10.2012 - 6 A 10702/12 - juris Rn. 62).

    Allerdings kann auch eine solche Gesamtbetrachtung nicht dazu führen, dass mehrere Tätigkeiten als wesentlich anzusehen sind, wenn es sich ausschließlich um solche handelt, die auch zulassungsfreien Berufen zuzuordnen sind (vgl. OVG RhPf, U.v. 30.10.2012 - 6 A 10702/12 - juris Rn. 63).

  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 22 ZB 12.22

    Untersagung der Fortsetzung des Betriebs des Maler- und Lackiererhandwerks ohne

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Dass gerade der praktische Teil der Meisterprüfung auch das Erstellen von Ton- und Sprachaudiogrammen vorsieht, spricht gegen lediglich periphere und unbedeutende Arbeitsvorgänge, denn an unwesentlichen, wenig qualifizierten Tätigkeiten kann die meisterliche Beherrschung eines Handwerks nicht nachgewiesen werden (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 22 ZB 12.22 - juris Rn. 18).

    Zu beachten ist dabei, dass die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HwO gerade nicht auf den konkret Tätigen, also den Kläger, abstellt, sondern auf einen durchschnittlichen Auszubildenden (BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 22 ZB 12.22 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das jeweilige Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die hierauf entfallenden Ausbildungszeiten (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 - juris Rn. 26).

    Für die Wesentlichkeit einer Tätigkeit ist weder der Zeitanteil maßgeblich, den die Tätigkeit im Betriebsablauf durchschnittlich beansprucht, noch die Qualifikation des Ausübenden, sondern ob die Tätigkeit gerade den Kernbereich des betreffenden Handwerks ausmacht und ihm sein essentielles Gepräge verleiht (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Zur Ermittlung des Inhalts der behördlichen Anordnung darf ergänzend die Begründung des Bescheids herangezogen werden (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1992 - 1 C 36/89 - juris Rn. 17 ff.).

    Außerdem muss der Adressat des Bescheids erkennen können, welche konkreten Tätigkeiten ihm untersagt werden (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1992 - 1 C 36/89 - juris Rn. 17 ff.).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11

    Meisterpräsenz

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Die Aufklärung des Patienten über die Wahlfreiheit der Versorgungsmöglichkeiten, die Vervollständigung der Versorgungsanzeige, die Weiterleitung der Versorgungsanzeige an die zuständige Krankenkasse, die Beratung und Information bzgl. Geräten ohne Aufzahlung und mit Aufzahlung, Informationen hinsichtlich kostenlosem Probetragen, sowie die Einweisung in Gebrauch und Pflege des Hörgerätes und die Serviceleistungen, wie Reinigung oder Kleinstreparaturen stellen keine wesentlichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO dar (vgl. auch BGH, U.v. 17.7.2013 - I ZR 222/11 - Rn. 17 juris).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Da der Kläger seinen Aufhebungsantrag ohne nähere zeitliche Bestimmung und ohne auf die Änderung der Hörakustikerausbildungsverordnung einzugehen, gestellt hat, ist anzunehmen, dass er die Aufhebung des Dauerverwaltungsakts für den gesamten Zeitraum seiner Wirksamkeit begehrt (BVerwG, B.v. 5.1.2012 - 8 B 62/11 - juris Rn. 13).
  • VG Oldenburg, 14.10.2002 - 12 B 3584/02

    Aufbereitung; Eigenständigkeit; Ein-Mann-Betrieb; erlaubnisfreies Kleingewerbe;

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn zwar kein Eintrag in die Handwerksrolle erfolgt ist, die Voraussetzungen für eine Eintragung aber vorliegen (VG Oldenburg, B.v. 14.10.2002 - 12 B 3584/02 - juris).
  • OLG Jena, 01.12.2008 - 1 Ss 145/08

    Allg Owi

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    Dabei ist bei der Prüfung des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HwO eine rein schematische Betrachtung zur Grunde zu legen, so dass auch nicht etwaige Abschläge zugunsten des Klägers vorgenommen werden dürfen (OLG Thüringen, B.v. 1.12.2008 - 1 Ss 145/08 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 11 K 06.02507

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Auslagen für Sachverständigengutachten

    Auszug aus VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455
    (vgl. VG Ansbach, U.v. 04.06.2008 - AN 11 K 06.02507 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

  • BVerwG, 11.05.1979 - 5 C 16.79

    Eintragung eines praxiseigenen Laboratoriums eines Kieferorthopäden in die

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