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   VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271   

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https://dejure.org/2013,35418
VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271 (https://dejure.org/2013,35418)
VG München, Entscheidung vom 25.09.2013 - M 18 K 12.1271 (https://dejure.org/2013,35418)
VG München, Entscheidung vom 25. September 2013 - M 18 K 12.1271 (https://dejure.org/2013,35418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klagebefugnis eines nicht-sorgeberechtigten Elternteils hinsichtlich der Inobhutnahme seines KindesErledigung eines Verwaltungsakts; Prozessfähigkeit und Vertretung Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.1006

    Sofortvollzug; Inobhutnahme; Entzug des Rechts der Aufenthaltsbestimmung

    Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
    Daher können die Eltern des Klägers zu 1), denen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn nicht zusteht, ihren Sohn bei der vorliegenden Klage auf Feststellung der Rechtmäßigkeit seiner Inobhutnahme nicht alleine vertreten (vgl. VG Augsburg, B.v. 17.8.2012 - Au 3 S 12.1006 - juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 26.08.2009 - Au 3 E 09.1150

    Einstweiliger Rechtsschutz; Herausgabe eines Kindes an die Mutter; Inobhutnahme;

    Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
    Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7; VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
    Die Prozessunfähigkeit des Klägers zu 1) steht seiner Kostentragungspflicht nicht entgegen (BGH, B.v. 4.3.1993 - V ZB 5/93 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
    Zwar ist die (Fortsetzungs-)feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog bzw. § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.1999 - 6 C 7/98 - juris Rn. 20 ff.; Sodan/Ziekow, 2. Aufl. 2006, § 113 Rn. 262) statthaft.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
    Aufgrund dessen ist eine auf Aufhebung der Inobhutnahme gerichtete Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 1. Var. VwGO nicht mehr statthaft (Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 42 Rn. 24 u. § 113 Rn. 237) bzw. fehlt für die Anfechtung der Inobhutnahme das Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, U.v. 12.4.1991 - 7 C 36/90 - juris Rn. 9; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 113 Rn. 237).
  • VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme, Gewährung von Hilfe zur Erziehung gegen

    Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
    Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7; VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25).
  • VG Ansbach, 10.04.2008 - AN 14 K 07.03146

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Klage bei beendeter Inobhutnahme; fehlende

    Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
    Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7; VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25).
  • VG München, 04.04.2023 - M 18 K 18.5285

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Inobhutnahme, keine rechtzeitige und

    Eine Verletzung der Elternrechte der Klägerin gemäß Art. 6 Abs. 2 GG während dem Zeitraum der Inobhutnahme erscheint möglich (vgl. dazu: VG München, U. v. 25.9.2013 - M 18 K 12.1271 - juris Rn. 71).
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