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VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klagebefugnis eines nicht-sorgeberechtigten Elternteils hinsichtlich der Inobhutnahme seines KindesErledigung eines Verwaltungsakts; Prozessfähigkeit und Vertretung Minderjähriger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.1006
Sofortvollzug; Inobhutnahme; Entzug des Rechts der Aufenthaltsbestimmung
Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Daher können die Eltern des Klägers zu 1), denen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn nicht zusteht, ihren Sohn bei der vorliegenden Klage auf Feststellung der Rechtmäßigkeit seiner Inobhutnahme nicht alleine vertreten (vgl. VG Augsburg, B.v. 17.8.2012 - Au 3 S 12.1006 - juris Rn. 16). - VG Augsburg, 26.08.2009 - Au 3 E 09.1150
Einstweiliger Rechtsschutz; Herausgabe eines Kindes an die Mutter; Inobhutnahme; …
Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (…BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7; VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23;… VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25). - BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Die Prozessunfähigkeit des Klägers zu 1) steht seiner Kostentragungspflicht nicht entgegen (BGH, B.v. 4.3.1993 - V ZB 5/93 - juris Rn. 10 ff.).
- BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98
Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine …
Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Zwar ist die (Fortsetzungs-)feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog bzw. § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.1999 - 6 C 7/98 - juris Rn. 20 ff.;… Sodan/Ziekow, 2. Aufl. 2006, § 113 Rn. 262) statthaft. - BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der …
Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Aufgrund dessen ist eine auf Aufhebung der Inobhutnahme gerichtete Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 1. Var. VwGO nicht mehr statthaft (…Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 42 Rn. 24 u. § 113 Rn. 237) bzw. fehlt für die Anfechtung der Inobhutnahme das Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, U.v. 12.4.1991 - 7 C 36/90 - juris Rn. 9;… Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 113 Rn. 237). - VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618
Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme, Gewährung von Hilfe zur Erziehung gegen …
Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7;… VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23;… VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25). - VG Ansbach, 10.04.2008 - AN 14 K 07.03146
Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Klage bei beendeter Inobhutnahme; fehlende …
Auszug aus VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1271
Da der Kläger insofern während der Inobhutnahme des Klägers zu 1) bis zu deren Erledigung weder - auch nur teilweise - Sorgeberechtigter noch Erziehungsberechtigter des Klägers zu 1) war, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die Inobhutnahme im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich und der Kläger zu 2) ist daher nicht befugt, eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme des Klägers zu 1) zu erheben (…BayVGH, B.v. 8.11.2006 - 12 ZB 05.618 - juris Rn. 7;… VG Augsburg, U.v. 26.8.2009 - Au 3 E 09.1150 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 10.4.2008 - AN 14 K 07.03146 - juris Rn. 25).
- VG München, 04.04.2023 - M 18 K 18.5285
Fortsetzungsfeststellungsklage, Inobhutnahme, keine rechtzeitige und …
Eine Verletzung der Elternrechte der Klägerin gemäß Art. 6 Abs. 2 GG während dem Zeitraum der Inobhutnahme erscheint möglich (vgl. dazu: VG München, U. v. 25.9.2013 - M 18 K 12.1271 - juris Rn. 71).