Rechtsprechung
VG München, 28.05.2010 - M 16 K 09.4928 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf von Erlaubnissen nach § 34 c) GewO wegen Unzuverlässigkeit; Gewerbesteuerschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus VG München, 28.05.2010 - M 16 K 09.4928
Steuerrückstände sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig anzusehen, wenn sie sowohl ihrer Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seine steuerlichen Verpflichtungen vernachlässigt hat, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG vom 29.1.1998, GewArch 1988, 162 f.).Unerheblich ist dabei, ob sich die Steuerschulden gem. § 162 Abgabenordnung (AO) aus geschätzten oder exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergeben (BVerwG v. 29.1.1988, GewArch 1988, 162).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VG München, 28.05.2010 - M 16 K 09.4928
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (und damit insbesondere auch für die Zuverlässigkeitsprognose) ist hierbei entgegen der Ansicht des Klägers der des Bescheidserlasses (BVerwG vom 2.2.1982, BVerwGE 65, 1 zum damaligen Widerspruchsverfahren). - BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Auszug aus VG München, 28.05.2010 - M 16 K 09.4928
Die durch den Betrieb des Maklergewerbes durch einen unzuverlässigen Gewerbetreibenden tangierten Fiskalinteressen des Staates zählen zum hier angesprochenen öffentlichen Interesse (BVerwG v. 11.2.1982, DVBl. 1982, 795, 797). - VGH Bayern, 20.02.1984 - 8 C 83 A.3196
Auszug aus VG München, 28.05.2010 - M 16 K 09.4928
Die Vorschrift beruht nach allgemeiner Ansicht auf dem Gedanken der Verwirkung (BayVGH, NVwZ 1984, 736).