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   VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273   

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VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273 (https://dejure.org/2019,7310)
VG München, Entscheidung vom 29.01.2019 - M 4 K 17.3273 (https://dejure.org/2019,7310)
VG München, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - M 4 K 17.3273 (https://dejure.org/2019,7310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JAPO § 11 Abs. 1 S. 1, S. 3
    Note "ungenügend" in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht zugelassenen Hilfsmittels

  • rewis.io

    Note "ungenügend" in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht zugelassenen Hilfsmittels

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 18.266

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Ein weiterer Bevollmächtigter der Klägerin erhob am 16. Januar 2018 Klage gegen "den Bescheid des Landesjustizprüfungsamtes vom 26. Juni 2017" - die Notenmitteilung über den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung - und beantragte zunächst, "den Bescheid des Landesjustizprüfungsamtes vom 26. Juni 2017" aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, die schriftliche Prüfungsarbeit 3 der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durch einen anderen Prüfer als den Erstkorrektor erneut bewerten zu lassen (M 4 K 18.266).

    Nachdem der Erstkorrektor im Klageverfahren M 4 K 18.266 einen Bewertungsfehler eingeräumt und die Bewertung der Aufgabe 3 der Klägerin von zunächst fünf auf nunmehr sechs Punkte angehoben hatte, änderte der Beklagte den (mündlichen) Prüfungsbescheid vom ... mit Bescheid vom ... dahingehend ab, dass die Klägerin in der Aufgabe 3 nunmehr eine Einzelnote von 6, 5 Punkten und damit eine Prüfungsgesamtnote von 6, 64 Punkten (befriedigend) erreicht habe.

    Auf Frage des Gerichts teilte der Bevollmächtigte im Verfahren M 4 K 18.266 mit Schriftsatz vom 10. Januar 2019, eingegangen bei Gericht am 14. Januar 2019, mit, dass die Klägerin auch nach der erfolgten Neubewertung an ihrer Klage festhalte.

    Mit Urteil vom 29. Januar 2019 hat das Gericht der Klage gegen die Bewertung der Aufgabe 3 im Verfahren M 4 K 18.266 teilweise stattgegeben.

    Zwar war die Klage vom 16. Januar 2018 gegen die Notenmitteilung vom 26. Juni 2017 (im Verfahren M 4 K 18.266) zunächst unzulässig, da sie ausschließlich auf die Aufhebung der Notenmitteilung gerichtet war und die Notenmitteilung mangels Regelungswirkung bzw. wegen § 44a Verwaltungsgerichtsordnung -VwGOnicht isoliert anfechtbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2008 - 7 ZB 07.2331 - juris Rn. 9 ff.; BVerwG, U.v. 22.6.1994 - 6 C 37/92 - juris Rn. 16; B.v. 25.3.2003 - 6 B 8/03 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 28.09.1971 - VI C 41.68

    Auslegung von als Verwaltungsvorschriften erlassenen Prüfungsordnungen - Bindung

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Bei der Hilfsmittelbekanntmachung handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, da sie sicherstellt, dass die Beurteilung eines zugelassenes Hilfsmittels in den Prüfungen nach einem einheitlichen Verfahren und nach einheitlichen Maßstäben erfolgt und damit insbesondere der Grundsatz der Chancengleichheit gewährleistet wird (vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 33; BVerwG, U.v. 28.9.1971 - VI C 41.68 - BeckRS 1971, 31294360).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1971 - II C 20.69 - juris Rn. 38; U.v. 28.9.1971 - VI C 41.68 - BeckRS 1971, 31294360) ist bei der Auslegung einer Verwaltungsvorschrift der Wille des Vorschriftengebers nach der allgemeingültigen Auslegungsregel des § 133 BGB zu erforschen.

    Für die Ermittlung dessen, was wirklich gewollt war, ist danach bei Erklärungen, die generalisierend auf eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle abstellen, die tatsächliche Verwaltungspraxis jedenfalls insoweit heranzuziehen, als sie von dem Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde und wird (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1971 - II C 20.69 - juris Rn. 38; U.v. 28.9.1971 - VI C 41.68 - BeckRS 1971, 31294360).

  • VGH Bayern, 21.01.2016 - 7 BV 15.1233

    Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung während der

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Von einem Prüfling der Ersten Juristischen Staatsprüfung muss sogar erwartet werden, dass er sorgfältig prüft, welche Hilfsmittel er in die Prüfung mitnehmen darf (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2016 - 7 BV 15.1233 - juris Rn. 22).

    Ein minder schwerer Fall - wenn die Bewertung mit null Punkten ungeeignet wäre, den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen, weil das sanktionierte Verhalten nicht geeignet war, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen (BayVGH, U.v. 21.1.2016 - 7 BV 15.1233 - juris Rn. 17) - liegt jedoch nicht vor.

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1971 - II C 20.69 - juris Rn. 38; U.v. 28.9.1971 - VI C 41.68 - BeckRS 1971, 31294360) ist bei der Auslegung einer Verwaltungsvorschrift der Wille des Vorschriftengebers nach der allgemeingültigen Auslegungsregel des § 133 BGB zu erforschen.

    Für die Ermittlung dessen, was wirklich gewollt war, ist danach bei Erklärungen, die generalisierend auf eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle abstellen, die tatsächliche Verwaltungspraxis jedenfalls insoweit heranzuziehen, als sie von dem Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde und wird (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1971 - II C 20.69 - juris Rn. 38; U.v. 28.9.1971 - VI C 41.68 - BeckRS 1971, 31294360).

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Gegen eine Nichtigkeit von Ziffer 4.1 der Hilfsmittelbekanntmachung spricht auch, dass eine Bestimmung nicht nichtig ist, wenn sie so ausgelegt werden kann, dass sie einen rechtmäßigen Inhalt hat (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - juris Rn. 51).
  • VG Mainz, 11.12.2002 - 7 K 502/02

    Einkreisungen einzelner Buchstaben mit eigenem Sinngehalt als unzulässiges

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Wenn sie davon abgesehen hat und mit einer während des Studiums mit Eintragungen versehenen Gesetzessammlung in die Prüfung gegangen ist, so war es allein ihr Risiko, wenn sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass sich nicht zulässige Eintragungen in der Gesetzessammlung befinden (vgl. VG Mainz, U.v. 11.12.2002 - 7 K 502/02 - NJW 2003, 1545).
  • BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89

    Bestimmtheit des Ermäßigungstatbestandes der "Nettovermögenserträge" in der

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    An die Bestimmtheit einer Regelung sind geringere Anforderungen zu stellen, wenn es sich - wie hier - um eine Regelung handelt, die nicht selbst Pflichten des Adressaten begründet, sondern ihn begünstigt oder anderweitig statuierte Pflichten reduziert bzw. ermäßigt (vgl. BVerfG, B.v. 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 28.01.1988 - 13-VI-86
    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Die Kammer folgt der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach § 11 Abs. 1 JAPO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage hat (damals Art. 19 Abs. 2 und 115 Abs. 2 Satz 2 BayBG, vgl. ständige Rspr. des BayVGH, vgl. U.v. 23.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 10970 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 28.1.1988 - Vf. 13 VII/86 - BayVBl 1988, 238 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 7 ZB 10.2819

    Unzulässige Verwendung einer Taschenbuchausgabe mit dem Gesetzestext des BGB in

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Notfalls hätte sich die Klägerin im Zweifelsfall rechtzeitig durch Nachfragen beim ... kundig machen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 7 ZB 10.2819 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.03.2005 - 7 ZB 04.945

    Zweite Juristische Staatsprüfung, Unterschleif durch verbotene Hilfsmittel, keine

    Auszug aus VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273
    Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass aus Gründen der Praktikabilität und Flexibilität gerade bei der Auswahl der zugelassenen Hilfsmittel - im Übrigen im Interesse des Prüflings - rasche Entscheidungen entsprechend neueren Erkenntnissen getroffen werden müssen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2005 - 7 ZB 04.945 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

  • BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03

    Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt.

  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 155/01

    Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlerhafter Eintragung durch das

  • VGH Bayern, 25.04.2008 - 7 ZB 07.2331

    Mündliche Bekanntgabe des Gesamt-Prüfungsergebnisses der 2. Juristischen

  • VG München, 23.03.2021 - M 4 K 17.4916

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Unterschleifbescheids

    In diesem Fall kann nach Auffassung des Gerichts - ausnahmsweise und unabhängig von der Regelung des § 11 Abs. 7 Satz 1 JAPO und von § 44a VwGO - auch eine Einzelnote, die in einen Prüfungsbescheid einfließt, bereits gesondert angegriffen werden (vgl. VG München, U.v. 29.1.2019 - M 4 K 17.3273 - juris Rn. 44; VG Würzburg, U.v. 16.7.2020 - W 2 K 19.1086 - juris Rn. 19).

    Dies ist nach Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids jedoch nicht mehr möglich, so dass für eine isolierte Aufhebung des Unterschleifbescheids kein Rechtsschutzinteresse besteht (VG München, U.v. 29.1.2019 - M 4 K 17.3273 - juris Rn. 44; a.A. VG Würzburg, U.v. 16.7.2020 - W 2 K 19.1086 - juris Rn. 20 zur LPO I).

  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 18.266

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Das Gericht hat die Klage gegen die Bewertung der Prüfungsaufgabe 6 mit null Punkten mit Urteil vom 29. Januar 2019 (M 4 K 17.3273) abgewiesen.
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