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   VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22 MD   

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VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22 MD (https://dejure.org/2022,46628)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08.12.2022 - 15 A 19/22 MD (https://dejure.org/2022,46628)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 15 A 19/22 MD (https://dejure.org/2022,46628)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 47 Abs 1 S 1 BeamtStG
    Disziplinarstrafe wegen Eingehens einer Liebesbeziehung seitens einer Justizvollzugsbeamtin mit einem Strafgefangenen bei Nichtanzeige der Beziehung gegenüber der Anstaltsleitung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    2.) Durch ihr innerdienstliches Fehlverhalten hat die Beamtin gegen ihre beamtenrechtliche Pflicht nach § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG verstoßen, wonach ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die ihr Beruf erfordert (sog. beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht; vgl. dazu ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19; alle juris).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; juris; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 15 A 12/19; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17; U. v. 07.12.2021, 15 A 17/20; alle juris).

    Dies unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, 2 A 11.10 mit Verweis auf Urteile v. 20.10.2005, 2 C 12.04, v. 03.05.2007, 2 C 9.06 und v. 29.05.2008, 2 C 59.07; zuletzt: VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12; Urteil v. 15.11.2016, 15 A 10/16; alle juris; VG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2020 - 15 A 12/19 -, Rdnr. 488, juris).

  • OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter;

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass der Dienstherr gerade der Pflicht zur Wahrung der Zurückhaltung gegenüber den Gefangenen im Vergleich zu den übrigen Dienstpflichten der Justizvollzugsbeamten besonderes Gewicht beimisst (vgl. ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 62 m. w. N.).

    Die zugunsten der Beamtin erkennbaren Entlastungsgründe können weder jeweils für sich genommen noch bei einer zusammenfassenden Würdigung die Annahme eines Restvertrauens und damit eine nachsichtigere Betrachtungsweise rechtfertigen (vgl. ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 63).

    Diese Auffassung hat der Gesetzgeber auch mit der Regelung in § 15 DG LSA insofern bestätigt, als er darin die Entfernung aus dem Dienst im Gegensatz zu allen andern Disziplinarmaßnahmen vom Verhängungsverbot wegen Zeitablaufs ausgenommen hat (vgl. zu dortigen inhaltgleichen Landesrecht: ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 66).

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.85
    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Durch das Schreiben der Liebesbriefe an den Gefangenen hat sich die Beklagte zusätzlich erpressbar gemacht, weil der Gefangene die Briefe von ihr jederzeit zu seinen Gunsten hätte verwenden können (BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 40 a. E; VG Trier, U. v. 18.04.2019 - 3 K 5369/18.TR -, juris, Rdnr. 61) und auch dadurch die Sicherheit innerhalb der JVA gefährdet.

    Zwar ist im Rahmen der disziplinarrechtlichen Verteidigung nicht jede unwahre Behauptung des Beamten disziplinarwürdig (vgl. BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 44).

    Die Entfernung aus dem Dienst ist aber jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn wie vorliegend die Justizvollzugbeamtin den Gefangenen zu Unrecht beschuldigt, sie bedroht und genötigt zu haben (vgl. BayVGH, U. v. 11.07.2007 - 16a D 06.85 -, juris, Rdnr. 42 f.).

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    2.) Durch ihr innerdienstliches Fehlverhalten hat die Beamtin gegen ihre beamtenrechtliche Pflicht nach § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG verstoßen, wonach ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die ihr Beruf erfordert (sog. beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht; vgl. dazu ausführlich nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19; alle juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 15 A 12/19; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17; U. v. 07.12.2021, 15 A 17/20; alle juris).

    5.) Das Disziplinargericht ist unter Beachtung dieser höchstrichterlichen disziplinarrechtlichen Rechtsprechung und der eigenen Kammerrechtsprechung (vgl. zuletzt. Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; juris) der Überzeugung, dass die Entfernung der Beklagten aus dem Beamtenverhältnis die angemessene Disziplinarmaßnahme für ihr Dienstvergehen ist.

  • VG Magdeburg, 08.05.2013 - 8 A 24/12

    Geldbuße wegen Verstoßes gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Zwar ist das Eingehen einer einvernehmlichen Liebesbeziehung im Dienst nicht als solches disziplinarwürdig (vgl. VG Magdeburg, U. v. 08.05.2013 - 8 A 24/12 -, juris, Rdnr. 42 a. E.).

    Etwas Anderes muss jedoch dann gelten, wenn darunter der Dienstbetrieb leidet (vgl. VG Magdeburg, U. v. 08.05.2013 - 8 A 24/12 -, juris, Rdnr. 42 a. E.) oder - wie vorliegend - die Sicherheit in der Dienststelle gefährdet wird.

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehaltes ist regelmäßig dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn, aber auch der Allgemeinheit endgültig zerstört hat (vgl. nur ausführlich zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; juris; Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19; juris).

    Dem gegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. zuletzt ausführlich nur: VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 15 A 12/19; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17; U. v. 07.12.2021, 15 A 17/20; alle juris).

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Sie beruht vielmehr auf einem ihr zurechenbaren Verhalten (BVerwG, U. v. 21.06.2000, - 1 D 49.99 -, juris).
  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Dies unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, 2 A 11.10 mit Verweis auf Urteile v. 20.10.2005, 2 C 12.04, v. 03.05.2007, 2 C 9.06 und v. 29.05.2008, 2 C 59.07; zuletzt: VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12; Urteil v. 15.11.2016, 15 A 10/16; alle juris; VG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2020 - 15 A 12/19 -, Rdnr. 488, juris).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Dies unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, 2 A 11.10 mit Verweis auf Urteile v. 20.10.2005, 2 C 12.04, v. 03.05.2007, 2 C 9.06 und v. 29.05.2008, 2 C 59.07; zuletzt: VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12; Urteil v. 15.11.2016, 15 A 10/16; alle juris; VG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2020 - 15 A 12/19 -, Rdnr. 488, juris).
  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22
    Diese Einschätzung zu der Schwere des Dienstvergehens gilt unabhängig davon, von wem die Zärtlichkeiten ausgingen und ob unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "unter Missbrauch seiner Stellung" im Sinne des § 174a Abs. 1 StGB beim Bestehen eines echten Liebesverhältnisses (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, zitiert nach Juris) keine Straftat durch die Beklagte vorliegt.
  • VG Magdeburg, 01.10.2019 - 15 A 15/18

    Übergabe eines Mobiltelefons an einen Häftling; Entfernung des JVA-Beamten aus

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

  • BVerwG, 12.05.2014 - 2 B 17.14

    Rechtsfolgen einer unangemessenen langen Verfahrensdauer bzgl. Entfernung eines

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 15 A 5/21

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Bundesbeamten bei Kandidatur für NPD

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • VG Trier, 18.04.2019 - 3 K 5369/18

    Dienstentfernung wegen Verstoß gegen das Zurückhaltungsgebot

  • VG Magdeburg, 04.07.2023 - 15 A 4/23

    Entfernung aus dem Dienst bei Einbringung von diversen Gegenständen in eine

    Das erkennende Disziplinargericht geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass der Dienstherr im hoch sicherheitsrelevanten Bereich der Justizvollzugsanstalt in besonderer Weise auf ein unbedingtes Vertrauen in das Pflichtbewusstsein, die Zuverlässigkeit und die Ehrlichkeit seiner Beamten angewiesen ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil v. 08.12.2022, 15 A 19/22; Urteil v. 01.10.2019, 15 A 15/18; Urteil v. 30.04.2013, 8 A 18/12; alle juris).
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