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VG Magdeburg, 19.06.2017 - 3 A 211/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 49 Abs 3 VwVfG, Art 30 Abs 1 EUV 65/2011
Teil-Widerruf landwirtschaftlicher Subventionen und Sanktionen - ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer landwirtschaftliche Subventionen erhält, muss das Vergaberecht beachten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer schreibt, der bleibt: Widerruf von Zuwendungen bei unzureichender Dokumentation (VPR 2017, 223)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02
Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2017 - 3 A 211/16
Infolge der Herkunft der Förderbeträge aus Europäischen Gemeinschaftsmitteln ist die Vergabe der Fördergelder durch die Bezugnahme auf die europarechtlichen Verordnungen an die strenge, gleichwohl dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechende (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2003 - 3 C 22/02 -, Rn. 37, zit. nach juris) Automatik der Verwaltungskontrollen und Kürzungen gebunden. - BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2017 - 3 A 211/16
Vielmehr lenken sie das Ermessen der für die Bewilligung der Subventionen zuständigen Behörde und sind insoweit gem. § 114 VwGO verwaltungsgerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob bei der Anwendung der Richtlinien im Einzelfall, in dem die beantragte Leistung (teilweise) versagt bzw. nicht aufrechterhalten worden ist, der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.1979, BVerwGE 58, 45, 51). - OVG Sachsen, 01.08.2014 - 1 A 189/14
Darlegungsgebot, mehrfach selbstständig tragende Gründe
Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2017 - 3 A 211/16
Die 1. Kammer des VG C-Stadt hat das Verfahren am 22.3.2016 gemäß § 6 VwGO auf den Einzelrichter übertragen; dieser hat das Verfahren zur mündlichen Verhandlung am 2.5.2016 geladen, den Termin sodann auf den 24.6.2016 verlegt, diesen in der Tageszeit nochmals verlegten Termin am 22.6.2016 aufgehoben und durch Beschluss vom 28.6.2016 - 1 A 189/14 HAL - das Verfahren wegen örtlicher Unzuständigkeit an das VG Magdeburg verwiesen.