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   VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20   

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VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20 (https://dejure.org/2020,7322)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.02.2020 - 9 B 53/20 (https://dejure.org/2020,7322)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - 9 B 53/20 (https://dejure.org/2020,7322)
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  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20
    Es verschafft die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung, die das Parlament zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und vor allem zur Wahrung seiner Kontrollfunktion gegenüber der ihm verantwortlichen Regierung benötigt (BVerfG, B. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, Rn. 105, 112, juris).

    Das Recht auf Aktenvorlage gehört zum Kern des Untersuchungsrechts (BVerfG, B. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, Rn. 112, juris).

    Innerhalb des Untersuchungsauftrages kann der Untersuchungsausschuss frei von den Einwirkungen anderer Staatsorgane entscheiden, welche Beweiserhebungen er für dessen Erfüllung für erforderlich erachtet (so BVerfG zur Bundesregierung, B. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, Rn. 116 - 118, juris).

    Es reicht aus, wenn sie Hinweise hierauf geben könnten (vgl. BVerfG, B. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, Rn. 113, juris).

    Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings auch die Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips im demokratischen Parlamentarismus dem, gerade für das parlamentarische Untersuchungsverfahren, insbesondere bei Missstandsenqueten, ein besonderer Stellenwert zukommt (BVerfG, B. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -, Rn. 134, juris).

  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20
    Eine Ausnahme hiervon gilt indessen für solche Informationen, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für den Betroffenen unzumutbar ist (BVerwG, B. v. 02.09.2019 - 6 VR 2/19 -, Rn. 51, juris).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20
    Der aktenübermittelnden Behörde steht ein Prüfungsrecht zu, ob sich in den zu übermittelnden Akten überhaupt irgendwelche Tatsachen befinden, die mit dem Untersuchungsauftrag, dessen Grenzen sich aus dem Einsetzungsbeschluss ergeben, im Zusammenhang stehen (OLG Stuttgart, B. v. 15.11.2012 - 4a VAs 3/12 -, Rn. 14, juris).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20
    Zu diesen Befugnissen gehört - im Rahmen des durch Parlamentsbeschluss festgelegten Untersuchungsauftrags - als ein Bestandteil des Rechts, die erforderlichen Beweise zu erheben, das Recht auf Einsichtnahme in die Akten der Regierung (BVerfG, U. v. 17.07.1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 -, Rn. 102, juris).
  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20
    Etwas anderes gilt dann, wenn es sich um ein noch laufendes Ermittlungsverfahren handelt (vgl. BGH, v. 21.01.2001 - 2 Ars 355/00 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 7 B 73/85

    Herausgabe von Ermittlungsakten an einen Untersuchungsausschuss

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20
    Sie ist keine Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, da sie nicht im Zusammenhang mit der Ermöglichung oder geordneten Durchführung eines Strafverfahrens steht, sondern ausschließlich dazu dient, den Untersuchungsauftrag zu erfüllen (vgl. auch OVG Koblenz, v. 07.01.1986 - 7 B 73/85 -, beckonline).
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