Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29104
VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11 (https://dejure.org/2011,29104)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.11.2011 - 3 B 155/11 (https://dejure.org/2011,29104)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. November 2011 - 3 B 155/11 (https://dejure.org/2011,29104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10

    Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
    Am 3.3.2010 hat der Antragsteller gegen den Bescheid vom 3.2.2010 Klage erhoben (3 A 61/10 MD).

    Wegen der Einzelheiten der Begründungen und der vorgenommenen Ermessenserwägungen sowie insbesondere die jeweils gesondert begründete Sofortvollzugsanordnung wird auf den Bescheid vom 3.2.2010 und die Änderungsbescheide (Bl. 58-70 und 79-84 der Gerichtsakte 3 A 61/10 MD) verwiesen.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage 3 A 61/10 MD gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 3.2.2010 in der Fassung der Bescheide vom 4.4.2011/8.8.2011 wiederherzustellen, soweit Ziff. 4. b) der mit der Entscheidung angeordneten Maßnahmen betroffen ist.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

    Der Antragsgegner hat auch ursprünglich selbst die Problematik erkannt (vgl. Bl. 8 Abs. 4 der Beiakte A zum Verfahren 3 A 61/10 MD im Bericht an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie Bl. 242 der Beiakte A zum Verfahren 3 A 61/10 MD) und seine Entscheidung erst nach umfänglicher, teils kontroverser interner und externer (anwaltlicher) Beratung sowie ministerieller Erörterung abgeändert.

    Die ergangenen Verfügungen des Antragsgegners waren daher im tenorierten Umfang des Urteils der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD - aufzuheben, so dass für das vorliegende Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf die entsprechenden Ausführungen der Hauptsacheentscheidung analog § 117 Abs. 5 VwGO verwiesen wird.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
    Gegen den Bescheid hat die Antragstellerseite am 11.3.2008 Klage erhoben, über die durch Urteil vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD - entschieden wurde.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

    Dies hätte auch deshalb vom Antragsgegner berücksichtigt werden müssen, weil der Hauptbetriebsplan bereits am 31.8.2008 abgelaufen war (vgl. Urt. der Kammer vom 30.11.2011 - 3 A 50/08 MD -) und ein Betrieb bereits geraume Zeit und zum Zeitpunkt des Ergehens des Änderungsbescheids vom 4.4.2011 seit mehr als 2 Jahren nicht mehr i.S.v. § 52 Abs. 1 Satz 1 BBergG geführt wurde.

  • VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08

    Stilllegung der Tongrube Vehlitz

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
    Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben durch Beschluss vom 9.4.2008 - 3 B 53/08 MD -.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11

    Rechtswidriger Teil-Leistungsbescheid nach bergamtlicher Ersatzvornahme

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
    In seiner Klage 3 A 320/11 MD sowie seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes 3 B 321/11 MD wendet sich der Antragsteller gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Verfügung des Antragsgegners vom 31.8.2011, mit dem ihm eine Teil-Kostenerstattung der Ersatzvornahmearbeiten auferlegt worden ist.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11
    Der Beschluss ist rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.8.2008 - 2 M 103/08 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12

    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und

    Der Antragsteller bezog diesen Änderungsbescheid in das Klageverfahren 3 A 61/10 MD ein und stellte unter dem 11.04.2011 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Bezug auf Ziff. 4 b des geänderter Bescheides vom 04.04.2011 (Az.: 3 B 155/11 MD).

    Mit am 16.01.2012 eingegangenem Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten hat der Antragsgegner Beschwerde gegen den Beschluss zu 3 B 155/11 MD eingelegt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 30.11.2011 - 3 B 155/11 MD - abzuändern und den Antrag des Beschwerdegegners/Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 3 A 61/10 MD gegen den Bescheid des Beschwerdeführers vom 03.02.2010 in der Fassung des ergänzendes Bescheid vom 04.04.2011, soweit Ziff. 4 b der mit dem Bescheid angeordneten Maßnahmen betroffen ist, abzulehnen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

    Mit Beschlüssen vom 11.11.2011 hat das Verwaltungsgericht die Vollziehung der Duldungsanordnung (3 B 155/11 MD) und der Kostenheranziehung (3 B 321/11 MD) ausgesetzt und mit Urteilen selben Datums (3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD und 3 A 320/11 MD) die angefochtenen Bescheide wie folgt teilweise oder vollständig aufgehoben: Den Bescheid vom 03.02.2010 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 04.04.2011 und 08.08.2011 hinsichtlich der Ziffern 4 und 7 und zusätzlich hinsichtlich der Ziff. 6, soweit sich die angedrohte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 bezieht (3 A 61/10 MD), den "Bescheid" vom 25.02.2010, soweit sich die festgesetzte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 des Bescheides des Beklagten vom 03.02.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 04.04.2011 bezieht (3 A 62/10 MD), und den Kostenbescheid vom 31.08.2011 vollständig (3 A 320/11 MD).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Mit Datum vom 11.04.2011 stellte er einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Bezug auf Ziff. 4 b des geänderter Bescheides vom 04.04.2011 (Az.: 3 B 155/11 MD).

    Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung der Klage zum Az.: 3 A 61/10 MD insoweit wiederhergestellt als Ziff. 4 b des Bescheides vom 04.04.2011 angefochten wurde (AZ.: 3 B 155/11 MD).

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10

    Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung

    Der Kläger hat außerdem am 11.4.2011 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Ziff. 4 b der Entscheidung vom 3.2.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 4.4.2011 nachgesucht (3 B 155/11 MD).

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11

    Rechtswidriger Teil-Leistungsbescheid nach bergamtlicher Ersatzvornahme

    Der Kläger hat außerdem am 11.4.2011 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzugsanordnung versehene Ziff. 4 b der Entscheidung vom 3.2.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 4.4.2011 nachgesucht (3 B 155/11 MD).

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Im Laufe des Verfahrens bezog er den Änderungsbescheid vom 04.04.2011 in das Klageverfahren mit ein und stellte unter dem 11.04.2011 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Bezug auf Ziff. 4 b des geänderter Bescheides vom 04.04.2011 (Az.: 3 B 155/11 MD).
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 382/09

    Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei Schadensersatzansprüchen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die Gerichtsakten 3 A 50/08 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 53/08 MD, 3 B 126/08 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD Bezug genommen.
  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte sowie der Gerichtsakten 3 B 53/08 MD, 3 A 55/09 MD, 3 A 382/09 MD, 3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD, 3 B 155/11 MD, 3 A 320/11 MD und 3 B 321/11 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht