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   VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12.MZ   

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https://dejure.org/2013,10771
VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12.MZ (https://dejure.org/2013,10771)
VG Mainz, Entscheidung vom 30.04.2013 - 3 K 859/12.MZ (https://dejure.org/2013,10771)
VG Mainz, Entscheidung vom 30. April 2013 - 3 K 859/12.MZ (https://dejure.org/2013,10771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 BImSchV 12, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 2 Abs 1 S 1 UIG RP, § 2 Abs 3 Nr 3 Buchst a UIG RP, § 2 Abs 3 Nr 3 Buchst b UIG RP
    Ablehnung eines Umweltinformationsrechts wegen offensichtlicher Missbräuchlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen wegen offensichtlicher Missbräuchlichkeit; Organisatorische und personelle Einrichtung einer Behörde auf die Bewältigung von umfangreicheren und inhaltlich schwierigeren ...

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung, Drittbetroffenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Missbräuchliche Antragstellung - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Begriffsbestimmung - Prozessuales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung, Drittbetroffenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Hieran sind - um eine Umgehung der Gesetzesziele zu verhindern - strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036 = juris Rn. 31).

    Eine Behörde, die wie eine Immissionsschutzbehörde typischerweise auch mit umfangreicheren und inhaltlich schwierigeren Informationszugangsanträgen konfrontiert wird oder mit einer erheblichen Anzahl solcher Anträge rechnen muss, hat sich organisatorisch und personell auf die Bewältigung der Anträge einzustellen (vgl. dazu im Einzelnen Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010, a.a.O. = juris Rn. 36).

    Außerhalb des Zugangsgesuchs liegende Belastungen der Behörde, etwa deren Aus- oder Überbelastung mit schon vorliegenden Informationsgesuchen oder allgemeinen Aufgaben, sind grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010, a.a.O. = juris Rn. 39).

    Die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands ist erst dann überschritten, wenn durch die Art des Informationszugangsbegehrens oder seinen Umfang ein Verwaltungsaufwand notwendig ist, der den bei üblichen Gesuchen an die Behörde verursachten Aufwand in solch deutlichem Maße übersteigt, dass die Behörde das Gesuch letztlich nur durch außergewöhnliche Maßnahmen, insbesondere durch eine nicht nur vorübergehende Zurückstellung ihrer Kernaufgaben, bewältigen könnte (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 2. März 2010, a.a.O. = juris Rn. 38).

  • VG Saarlouis, 18.10.2002 - 1 K 96/01
    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Danach sind Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen dann missbräuchlich, wenn sie unter keinem Aspekt dem Zweck dienen, der nach der UIRL und dem LUIG mit dem Zugang zu Umweltinformationen intendiert ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06 -, DÖV 2007, 595 = juris Rn. 31; VG Ansbach, Beschluss vom 31. Mai 2005 - AN 11 E 06.01185 -, juris Rn. 24; VG Saarland, Urteil vom 18. Oktober 2002 - 1 K 96/01 -, juris Rn. 78; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 54; Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, 2. Auflage 2002, § 7 Rn. 31).

    Dies verlangt eine gesteigerte Offenkundigkeit; eine Vermutung oder Befürchtung reicht nicht aus (vgl. VG Saarland, Urteil vom 18. Oktober 2002, a.a.O. juris Rn. 103).

    Die Darlegungslast hierfür liegt bei der informationspflichtigen Stelle, die sich auf den Ablehnungsgrund beruft (vgl. VG Saarland, Urteil vom 18. Oktober 2002, a.a.O. juris Rn. 103; Schmomerus/Schrader/Wegener, a.a.O. § 7 Rn. 32; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 56).

  • VG Hamburg, 14.01.2004 - 7 VG 1422/03

    Herausgabe umweltrechtlicher Informationen an Dritte

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Nur wenn unter keinem Gesichtspunkt ernsthaft zu erwarten ist, dass mit dem Informationsbegehren die vorgenannten Zwecke verfolgt werden können, kann von einem Missbrauch im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 LUIG gesprochen werden (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2004 - 7 K 1422/03 -, juris Rn. 72; Schomerus/Schrader/Wege-ner, a.a.O. § 7 Rn. 31; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 54).

    Verwendungsbezogener Missbrauch liegt vor, wenn erkennbar ist, dass mit dem Antrag ausschließlich andere Zwecke als die Verbesserung des Umweltschutzes verfolgt werden (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2004, a.a.O. Rn. 72; Schomerus/Schrader /Wegener, a.a.O. Rn. 31; Gassner, a.a.O. Anm. 3.1).

    Hingegen ist ein Missbrauch in der Regel zu verneinen, wenn der Antragsteller die begehrten Umweltinformationen auch für andere Zwecke, etwa im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen verwendet (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2007, a.a.O. = juris Rn. 31; VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2004, a.a.O. Rn. 73).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Missbrauch im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 LUIG kann sowohl behördenbezogen als auch verwendungsbezogen erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2/09 -, BVerwGE 135, 34 = juris Rn. 35 f.; Gassner in: Praxis der Kommunalverwaltung, UIG, § 8 Anm. 3.1; Schomerus/Schrader/Wegener, a.a.O. § 7 Rn. 31; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 55).

    Behördenbezogener Missbrauch liegt vor, wenn der Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen ausschließlich mit dem Ziel gestellt wird, die Arbeitskraft und Arbeitszeit der informationspflichtigen Behörde missbräuchlich in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O. = juris Rn. 34; Schomerus/Schrader/Wegener, a.a.O. Rn. 31; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 55).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Antrag zu Zwecken gestellt wird, die vom Gesetz nicht gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O. = juris Rn. 36) - insoweit können sich behördenbezogener und verwendungsbezogener Missbrauch überlappen -, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Umweltinformationen verfügt (vgl. LT-Drs 14/4307, S. 20; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11/12 -, juris Rn. 53) oder sich unschwer und ohne zumutbaren Aufwand auf andere Weise beschaffen kann (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 21. August 2008 - 7 K 2012/07.KO -, juris Rn. 32; VG München, Urteil vom 26. September 1995 - M 16 K 93.4444 -, NVwZ 1996, 440 = juris Ls. 2).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2006 - 8 A 10267/06

    Umweltinformationen müssen gewährt werden

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Diese Pflicht zur Spruchreifmachung findet ihre Grenzen jedoch in den Fällen, in denen das Verwaltungsverfahren wegen fehlender Verfahrensabschnitte nicht zum Abschluss gebracht wurde (sogenanntes "steckengebliebenes" Verfahren) und etwa komplexe Sachverhalte bestehen, wenn individuelle Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen in das Verfahren einfließen und die Entscheidung beeinflussen oder wenn es zwar um die Beurteilung eines gerichtlich voll überprüfbaren Rechtsbegriffs geht, die Behörde aber noch weitere erhebliche Ermittlungen in tatsächlicher Hinsicht und eine darauf gestützte Abwägungsentscheidung vorzunehmen hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Juni 2006 - 8 A 10267/06.OVG -, AS 33, 248 = juris Rn. 63).

    Die Beurteilung, ob Versagungsgründe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LUIG - namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse - vorliegen, hängt wesentlich von individuellen Einschätzungen, vor allem des Betroffenen, ab (vgl. OVG NW, Urteil vom 1. März 2011 - 8 A 3357/08 -, juris Rn. 139; OVG RP, Urteil vom 2. Juni 2006, a.a.O. = juris Rn. 63; VG Arnsberg, Urteil vom 29. November 2007 - 7 K 3982/06 -, juris Rn. 76), so dass im Sinne der durch den Gewaltenteilungsgrundsatz vorgegebenen Funktionsverteilung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung die weitere Sachverhaltsaufklärung und die darauf zu stützende Abwägungsentscheidung vom Beklagten und nicht von dem Gericht zu betreiben ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06

    Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Die Arbeitsbelastung ist - ebenso wie die mit dem Anspruch verbundenen Kosten (vgl. LT-Drs 14/4307, S. 2) - zwingende Folge der gesetzlichen Einräumung des Informationsrechts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2008 - 10 S 2702/06 -, juris Rn. 26).

    Zum anderen wird es ihr ermöglicht, statt der vom Antragsteller begehrten Art des Informationszugangs den Zugang auf andere Art oder in einem anderen Format zu gewähren (§ 3 Abs. 2 Satz 2 LUIG); schon dies setzt jedoch einen deutlichen höheren Verwaltungsaufwand voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 64/95 -, BVerwGE 102, 282 = juris Rn. 16; VGH BW, Urteil vom 25. November 2008, a.a.O. juris Rn. 26).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/12

    Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Antrag zu Zwecken gestellt wird, die vom Gesetz nicht gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O. = juris Rn. 36) - insoweit können sich behördenbezogener und verwendungsbezogener Missbrauch überlappen -, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Umweltinformationen verfügt (vgl. LT-Drs 14/4307, S. 20; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11/12 -, juris Rn. 53) oder sich unschwer und ohne zumutbaren Aufwand auf andere Weise beschaffen kann (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 21. August 2008 - 7 K 2012/07.KO -, juris Rn. 32; VG München, Urteil vom 26. September 1995 - M 16 K 93.4444 -, NVwZ 1996, 440 = juris Ls. 2).

    Offensichtlich im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 LUIG ist der Missbrauch dann, wenn er auf der Hand liegt, wenn er also aus der Sicht eines objektiven Dritten ohne nennenswerte Restzweifel ins Auge springt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Dezember 2012, a.a.O. juris Rn. 53; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 56; Schomerus/Schrader/Wegener, a.a.O. § 7 Rn. 32; Gassner, a.a.O. Anm. 3.1).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Nach dem Erwägungsgrund Nr. 1 der UIRL tragen der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztlich so den Umweltschutz zu verbessern (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 20 F 23/07 -, NVwZ 2009, 1114 = juris Rn. 13).

    Der Zugangsanspruch soll ferner dem Meinungsbildungsprozess beim Bürger dienen und ihn hin zur Kontrolle der Verwaltung, aber auch derjenigen, die mit ihren Handlungen potenziell oder tatsächlich die Umwelt beeinträchtigen, aktivieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2009, a.a.O. = juris Rn. 14; VG Saarland, a.a.O. juris Rn. 84 ff.).

  • VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06

    Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Danach sind Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen dann missbräuchlich, wenn sie unter keinem Aspekt dem Zweck dienen, der nach der UIRL und dem LUIG mit dem Zugang zu Umweltinformationen intendiert ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06 -, DÖV 2007, 595 = juris Rn. 31; VG Ansbach, Beschluss vom 31. Mai 2005 - AN 11 E 06.01185 -, juris Rn. 24; VG Saarland, Urteil vom 18. Oktober 2002 - 1 K 96/01 -, juris Rn. 78; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 54; Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, 2. Auflage 2002, § 7 Rn. 31).

    Hingegen ist ein Missbrauch in der Regel zu verneinen, wenn der Antragsteller die begehrten Umweltinformationen auch für andere Zwecke, etwa im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen verwendet (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2007, a.a.O. = juris Rn. 31; VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2004, a.a.O. Rn. 73).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 12 B 23.07

    Bescheide über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen unterliegen dem

    Auszug aus VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12
    Sie stellt einen Ausgleich zu dem weitgehend voraussetzungslosen Informationsanspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LUIG dar, ist jedoch - wie sich schon aus der amtlichen Begründung (LT-Drs 14/4307, S. 19) ergibt - im Hinblick auf Art. 4 Abs. 2 Satz 2 UIRL als Ausnahme von der Gewährung eines möglichst weitgehenden Zugangs zu Umweltinformationen eng auszulegen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008 - OVG 12 B 23.07 -, juris Rn. 48; Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2012, § 8 UIG Rn. 53).

    Gleiches gilt, wenn der Antrag offensichtlich zum Zwecke der Verzögerung eines Verwaltungsverfahrens gestellt wurde (vgl. BT-Drs 15/3406, S. 19 zu § 8 UIG; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 48; Gassner, a.a.O. Anm. 3.1).

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

  • BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 8 A 3357/08

    Informationen über Agrarsubventionszahlungen müssen teilweise herausgegeben

  • VG Arnsberg, 29.11.2007 - 7 K 3982/06

    Streit über den Umfang eines Zugangsrechts zu der geotechnisch-markscheiderischen

  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

  • VG Oldenburg, 21.12.1999 - 1 A 2249/95

    Einsichtnahme in Umweltinformationen ; Umweltbezogener Handlungsauftrag einer

  • VG Ansbach, 31.05.2006 - AN 11 E 06.01185
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 222/95

    Stellungnahme; Landschaftspflegebehörde; Träger öffentlicher Belange;

  • VG Koblenz, 21.08.2008 - 7 K 2012/07

    Umfang des Auskunftsanspruchs der Bürger über brachliegende, entwidmete und

  • VG München, 26.09.1995 - M 16 K 93.4444
  • VG Cottbus, 21.01.2019 - 5 K 1201/15

    Umweltinformationen; hier: Informationen zum Roh- und Trinkwasser sowie zur

    Vor diesem Hintergrund kann ein durch das Zugangsbegehren verursachter Verwaltungsaufwand allenfalls dann als unzumutbar eingestuft werden, wenn er so aus dem Rahmen des Üblichen fällt, dass er auch mit einer zumutbaren Ausstattung mit Personal und Sachmitteln und unter Ausschöpfung der zu Gebote stehenden organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten nicht oder nur unter unvertretbaren Kosten und/oder außergewöhnlich großem Personaleinsatz zu bewältigen wäre und die eigentliche Aufgabenerfüllung der Behörde erheblich behindern würde (vgl. VG Mainz, Urteil vom 24. April 2013 - 3 K 859/12.MZ -, juris Rn. 32).

    Nur wenn unter keinem Gesichtspunkt zu erwarten ist, dass mit dem Informationsbegehren die vorgenannten Zwecke verfolgt werden können, kann danach von einem verwendungsbezogenen Missbrauch gesprochen werden (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: VG Mainz, Urteil vom 24. April 2013 - 3 K 859/12.MZ -, juris Rn. 23; Reidt/Schiller, in Landmann/Rohmer, UmwR, 87. EL Juli 2018, § 8 UIG Rn. 54; Engel, in Götze/Engel, UIG, § 8 Rn. 39).

    In dem ihm selbst ein Informationszugang eröffnet wird, soll der Bürger dabei gerade in die Lage versetzt werden, sich frei von staatlicher Bevormundung und privater Beeinflussung eine eigene Meinung zu bilden (vgl. VG Mainz, Urteil vom 24. April 2013 - 3 K 859/12.MZ -, juris Rn. 37).

    Dort wo falsche Tatsachenbehauptungen in Rede stehen, die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten oder gar Mitarbeiter beleidigt werden, steht es der Beklagten im Übrigen frei, sich hiergegen mit den ihr zur Verfügung stehenden zivil- und ggf. auch strafrechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. VG Mainz, Urteil vom 24. April 2013 - 3 K 859/12.MZ -, juris Rn. 36).

    Kann nach alledem schon nicht darauf geschlossen werden, dass der Kläger mit den hier streitgegenständlichen Umweltinformationsanträgen ausschließlich Zielsetzungen verfolgt, die nicht der Verbesserung der Umwelt dienen, fehlt es zudem auch an der für die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Nr. 1 UIG erforderlichen Offensichtlichkeit eines etwaigen Missbrauchs, die nur dann vorliegt, wenn aus Sicht eines objektiven Dritten der Missbrauch ohne nennenswerte Restzweifel ins Auge springt (vgl. hierzu: VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 21. September 2015 - 4 K 146/15.NW -, juris Rn. 43; VG Mainz, Urteil vom 24. April 2013 - 3 K 859/12.MZ -, juris Rn. 41).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 1 A 10999/13

    Missbräuchlich gestellte Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen?

    3 K 859/12.MZ.
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