(1) 1Soweit das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen hätte auf
1. | die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, | |
2. | die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1, | |
3. | die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen oder | |
4. | den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6, |
ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. 2Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in den Nummern 2 und 4 genannten Gründe abgelehnt werden.
1. | offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde, | |
2. | sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 bezieht, | |
3. | bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt wird, sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann, | |
4. | sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten bezieht oder | |
5. | zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird, |
ist er abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.
Rechtsprechung zu § 8 UIG
236 Entscheidungen zu § 8 UIG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
Umweltinformationen; internationale Beziehungen; nachteilige Auswirkungen; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
- VG Berlin, 22.01.2024 - 2 K 302.22
Umweltinformationsanspruch: Journalist darf Dokumente über AKW-Weiterbetrieb ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 15 A 2024/13
Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvorschriften hinsichtlich ...
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 18.07.2013 - 13 K 5610/12
Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie müssen nicht ausnahmslos ...
- VG Köln, 18.07.2013 - 13 K 5610/12
- VG Berlin, 22.01.2024 - 2 K 51.23
- VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16
Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu den Informationen über den sogenannten ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
Begünstigte von Sperrerklärungen; Ermessensfehler; Gewährleistungsgehalt der ...
- BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
- VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16
Zugang zu Umweltinformationen des Bundesministeriums im Zusammenhang mit dem ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 22.04.2020 - 10 B 18.19
Einsicht in Unterlagen zu CO2-Emissionen von Fahrzeugen
- BVerwG, 22.04.2020 - 10 B 18.19
Querverweise
Auf § 8 UIG verweisen folgende Vorschriften:
- Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)
- § 3 (Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Planfeststellung, Wegenutzung
- § 43k (Zurverfügungstellung von Geodaten)
Redaktionelle Querverweise zu § 8 UIG:
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
- § 30 (Steuergeheimnis) (zu § 8 I 3)