(1) 1Soweit
ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. 2Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in den Nummern 1 und 3 genannten Gründe abgelehnt werden. 3Vor der Entscheidung über die Offenbarung der durch Satz 1 Nr. 1 bis 3 geschützten Informationen sind die Betroffenen anzuhören. 4Die informationspflichtige Stelle hat in der Regel von einer Betroffenheit im Sinne des Satzes 1 Nr. 3 auszugehen, soweit übermittelte Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gekennzeichnet sind. 5Soweit die informationspflichtige Stelle dies verlangt, haben mögliche Betroffene im Einzelnen darzulegen, dass ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt.
(2) 1Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, dürfen ohne deren Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. 2Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Satz 1 genannten Gründe abgelehnt werden.
bericht § 12Gebühren und Auslagen § 13Überwachung § 14Ordnungswidrigkeiten
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Rechtsprechung zu § 9 UIG
258 Entscheidungen zu § 9 UIG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 01.09.2022 - 10 C 5.21
Zugang zu Namen und Kontaktdaten aufgrund des Umweltinformationsgesetzes
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 19.05.2021 - 10 B 3.20
Revisionszulassung
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19
Informationszugang nach dem UIG; personenbezogene Daten (Namen und Kontaktdaten); ...
- VG Berlin, 22.11.2018 - 2 K 384.16
Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen
- BVerwG, 19.05.2021 - 10 B 3.20
- VG Potsdam, 05.08.2026 - 9 K 802/24
- BVerwG, 24.06.2026 - 10 B 6.25
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 - 10 A 10446/24
Öffentliche Bereitstellung geologischer Fachdaten sowie deren ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 - 10 A 10446/24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 - 15 B 1216/25
Zum selben Verfahren:
- OVG Hamburg, 28.06.2022 - 3 Bf 295/19
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen
Querverweise
Auf § 9 UIG verweisen folgende Vorschriften:
- Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)
- § 3 (Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Planfeststellung, Wegenutzung
- § 43k (Zurverfügungstellung von Geodaten)