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   VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16 Me   

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https://dejure.org/2019,12926
VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16 Me (https://dejure.org/2019,12926)
VG Meiningen, Entscheidung vom 07.02.2019 - 6 D 60010/16 Me (https://dejure.org/2019,12926)
VG Meiningen, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 6 D 60010/16 Me (https://dejure.org/2019,12926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 34 S 3 BeamtStG
    Abänderung einer Einstellungsverfügung hinsichtlich des Grundes der Einstellung; Klagebefugnis eines Beamten nach Einstellungsverfügung, mittels der ein Dienstvergehen festgestellt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Hier ist einzubeziehen, dass das Verfahren unangemessen lang gedauert hat (vgl. zur Verfahrensdauer BVerwG, U. v. 08.09.2004 - 1 D 18/03 -, juris) und deshalb bereits von einer erzieherischen Wirkung ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (vgl. zu all dem BVerwG, U. v. 23.02.2012 - 2 C 38/10 -, juris, Rdnr. 11 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 06.11.2008 - 8 DO 584/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht: Bestimmtheit der

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Aus der hierin enthaltenen Funktion, den Beamten über das ihm Vorgeworfene zu informieren und ihn somit in die Position zu versetzen, sich angemessen zu verteidigen, folgt spiegelbildlich denknotwendig die Begrenzung des Verfahrensgegenstandes (vgl. ThürOVG, U. v. 06.11.2008 - 8 DO 584/07 -, juris, Rdnr. 80; Weiß in: GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Loseblattsammlung, Stand: 1/19 [Ergänzungslieferung Januar 2019], § 17 Rdnr. 65).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    In seinem Urteil vom 14.11.2007 (Az.: 1 D 6/06, juris) habe das Bundesverwaltungsgericht zudem ausgeführt, dass sich die dortige Verfolgungsverjährung bezüglich der strafrechtlichen Verfolgung bzw. Aussetzung auf das gesamte Dienstvergehen beziehe, es sei denn die einzelnen Pflichtverletzungen stünden in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang; so liege es hier hinsichtlich der "Dienstwagenproblematik", da diese keinerlei Zusammenhang zu dem weiteren Vorwurf um die Dienstreise nach Dubai, die allein Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gewesen sei, aufweise.
  • VG Gera, 04.07.2007 - 1 K 704/05

    Besoldung und Versorgung; Dienstwagen; unentgeltlich; Rückforderung; Bezüge;

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Das Verwaltungsgericht Gera führt in seinem Urteil vom 04.07.2007 (1 K 704/05 Ge, juris, Rdnr. 25), welchem das Erstattungsbegehren der Beklagten gegenüber dem Kläger für die durch die private Nutzung seines Dienstwagens entstandenen Kosten zugrunde liegt, Folgendes aus:.
  • OVG Thüringen, 19.04.2005 - 8 DO 885/04

    Aussetzung der Dienstenthebung des Pößnecker Bürgermeisters

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Nachdem das Verwaltungsgericht diesen abgelehnt gehabt hatte (B. v. 07.04.2004 -6 D 60017/03), hatte das Thüringer Oberverwaltungsgericht der hiergegen erhobenen Beschwerde mit Beschluss vom 19.04.2005 (Az.: 8 DO 885/04) stattgegeben und die vorläufige Dienstenthebung ausgesetzt.
  • VG Meiningen, 07.04.2004 - 6 D 60017/03

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarverfahren; vorläufige

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Nachdem das Verwaltungsgericht diesen abgelehnt gehabt hatte (B. v. 07.04.2004 -6 D 60017/03), hatte das Thüringer Oberverwaltungsgericht der hiergegen erhobenen Beschwerde mit Beschluss vom 19.04.2005 (Az.: 8 DO 885/04) stattgegeben und die vorläufige Dienstenthebung ausgesetzt.
  • BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Ausschließlicher Zweck des Disziplinarverfahrens ist es, das Vertrauen in die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des Beamten und damit in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes wiederherzustellen (vgl. jüngst BVerwG, B. v. 20.12.2018, - 2 B 33/18 -, juris, Rdnr. 6).
  • OVG Thüringen, 13.01.2015 - 2 KO 701/14

    Vertretung der Gemeinde bei beamtenrechtlichen Entscheidungen gegen Bürgermeister

    Auszug aus VG Meiningen, 07.02.2019 - 6 D 60010/16
    Der seitens der Beklagten geltend gemachte Rückforderungsbetrag in Höhe von 20.321,30 EUR sei im Ergebnis vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht (U. v. 13.01.2015 - 2 KO 701/14 -) wegen fehlender Zuständigkeit der Beklagten gescheitert.
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