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   VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 920/02   

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VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 920/02 (https://dejure.org/2003,10906)
VG Minden, Entscheidung vom 03.11.2003 - 3 K 920/02 (https://dejure.org/2003,10906)
VG Minden, Entscheidung vom 03. November 2003 - 3 K 920/02 (https://dejure.org/2003,10906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 920/02
    Die positiven oder negativen Einflüsse eines kommunalen Mietspiegels auf die Durchsetzbarkeit privater Mieterhöhungsansprüche verleihen ihm selbst noch keinen regelnden Charakter - vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, NJW 1996, 2046 ff. -.

    Verwaltungsvorschriften, die - wie ein kommunaler Mietspiegel - keine unmittelbare verbindliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und dessen subjektivöffentlichen Rechte nicht unmittelbar berühren, können aber mangels Rechtssatzqualität nicht zum Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle gemacht werden, die der Gesetzgeber in § 47 VwGO gerade nicht vorgesehen hat - vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, NJW 1996, 2046 ff. - .

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung (Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -) mit Blick auf § 2 Abs. 2, 5 und 6 MHG ausgeführt, dass diese Vorschriften zwar der Erleichterung von Mieterhöhungsverlangen dienten und insoweit faktisch eine gewisse Schutzfunktion zu Gunsten der Vermieter hätten.

    Denn eine solche vom Einzelfall losgelöste allgemeine gerichtliche Nachprüfung in der Art einer Normenkontrolle sieht die Prozessordnung für Mietspiegel ebenso wenig vor wie für Verwaltungsvorschriften oder sonstige reine Innenrechtssätze und Richtlinien mit sachverständiger Beurteilung - vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, NJW 1996, 2046 ff. - .

  • VG München, 27.07.1993 - M 12 K 92.2501
    Auszug aus VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 920/02
    Es bleibt daher dabei, dass den Gemeinden die Erstellung von Mietspiegeln als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge zugewiesen ist - vgl. BayVG München, Urteil vom 27. Juli 1993 - M 12 K 92.2501 -, ZMR 1994, 81 ff. -.
  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    cc) Das OVG Münster hält an den Grundsätzen des BVerwG auch für qualifizierte Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB fest und lehnt eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle ab (OVG Münster, NZM 2006, 906 f.; ebenso VG Minden, NZM 2004, 148).
  • VG München, 08.10.2020 - M 12 K 18.1072

    Unzulässige Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Münchener Mietspiegel 2017

    Den gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Mietspiegel und seine Wirkungen ist nicht zu entnehmen, dass Vermietern wie auch Mietern hieraus ein subjektiv-öffentliches Klagerecht eingeräumt werden sollte (vgl. VG Minden, U.v. 3.11.2003 - 3 K 920/02 - juris Rn. 30; OVG Münster, B.v. 22.8.2006 - 14 A 428/04 - NVwZ-RR 2007, 78; s. auch BVerwG, U.v. 26.1.1996 - 8 C 19/94 - NJW 2046 zu § 2 MHRG).
  • VG München, 08.10.2020 - M 12 K 19.2017

    Unzulässige Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Münchener Mietspiegel 2019

    Den gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Mietspiegel und seine Wirkungen ist nicht zu entnehmen, dass Vermietern wie auch Mietern hieraus ein subjektiv-öffentliches Klagerecht eingeräumt werden sollte (vgl. VG Minden, U.v. 3.11.2003 - 3 K 920/02 - juris Rn. 30; OVG Münster, B.v. 22.8.2006 - 14 A 428/04 - NVwZ-RR 2007, 78; s. auch BVerwG, U.v. 26.1.1996 - 8 C 19/94 - NJW 2046 zu § 2 MHRG).
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