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VG Minden, 12.12.2018 - 11 K 928/17 |
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Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 8 B 1060/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Auszug aus VG Minden, 12.12.2018 - 11 K 928/17
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 30.01.2018 - 8 B 1060/17 - zurückgewiesen.Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 30.01.2018 - 8 B 1060/17 - allerdings ungeachtet dessen die Auffassung vertreten, bei einer Gesamtbelastung, die mit 39, 7 dB(A) ohne Berücksichtigung einer Bodendämpfung und meteorologischer Korrektur den zulässigen (Nacht-)Richtwert um 5 dB(A) unterschreite, sei eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Klägers durch Lärm - ebenso wie in jeder anderen Hinsicht - ausgeschlossen.
Insoweit wird zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Gründe des Beschlusses im zugehörigen Eilverfahren 11 L 1196/17 vom 04.08.2017 und des die Beschwerde des Klägers hiergegen zurückweisenden Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2018 - 8 B 1060/17 - verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 8 B 840/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Auszug aus VG Minden, 12.12.2018 - 11 K 928/17
vgl. dazu - dies bejahend - OVG NRW, Beschluss vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 -, juris Rn. 15 ff.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.09.2018 - 8 A 2523/17 -, abrufbar unter www.nrwe.de , dort Rn. 12 ff., und vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 -, juris Rn. 34 ff.
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …
Auszug aus VG Minden, 12.12.2018 - 11 K 928/17
vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17/12 -, juris Rn. 29; so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.2018 - 1 A 10581/16 -, juris Rn. 76 ff. - OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 1 A 10581/16
Bedeutung von § 4 Abs. 1, 1a und 3 UmwRG
Auszug aus VG Minden, 12.12.2018 - 11 K 928/17
vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17/12 -, juris Rn. 29; so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.2018 - 1 A 10581/16 -, juris Rn. 76 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 8 A 2523/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Auszug aus VG Minden, 12.12.2018 - 11 K 928/17
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.09.2018 - 8 A 2523/17 -, abrufbar unter www.nrwe.de , dort Rn. 12 ff., und vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 -, juris Rn. 34 ff.
- OLG Hamm, 05.05.2022 - 24 U 1/20
Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall
Der Kläger ging im Wege der Anfechtungsklage (11 K 928/17 VG Minden) gegen den Kreis E gegen diese Genehmigung vor.(1) Der Kläger kann bereits aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Minden vom 12.12.2018 (11 K 928/17) im Verhältnis zur Beklagten nicht mit der Behauptung gehört werden, von den Windenergieanlagen der Beklagten ginge eine Einwirkung aus, die eine grundsätzlich gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu unterlassende Beeinträchtigung seines Grundstücks darstellte.
- LG Paderborn, 11.11.2019 - 3 O 172/19
Zum Schadensersatzanspruch eines Grundstückseigentümers wegen …
Den Hauptsachantrag des Klägers beschied das Verwaltungsgericht Minden mit Urteil vom 12.12.2018 (11 K 928/17) abschlägig; ein Rechtsmittel wurde nicht eingelegt. - VG Minden, 12.12.2018 - 11 K 927/17 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen die Inhalte der Gerichtsakte, der elektronisch geführten Verfahrensakte 11 L 1197/17 sowie der im Verfahren 11 K 928/17 beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 8 B 1060/17 Das Verwaltungsgericht hat angenommen, dass der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 928/17 gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 27. Dezember 2016 zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen wiederherzustellen, ohne Erfolg bleibt.