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   VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 2045/18   

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VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 2045/18 (https://dejure.org/2019,35709)
VG Minden, Entscheidung vom 16.10.2019 - 3 K 2045/18 (https://dejure.org/2019,35709)
VG Minden, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 3 K 2045/18 (https://dejure.org/2019,35709)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Auszug aus VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 2045/18
    vgl. dazu VG Köln, Urteil vom 16. November 2018 - 9 K 16288/17 -, juris, m.w.N.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 16. November 2018 - 9 K 16288/17 -, juris.

    vgl. dazu VG München, Urteil vom 17. März 2013 - M 16 K 13.1477 - VG Bremen, Urteil vom 15. November 2018 - 5 K 2030/17 - VG Regensburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - RN 5 K 17.1243 - im Ergebnis auch VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2017 - 3 K 1322/16 - VG Köln, Urteil vom 16. November 2018 - 9 K 16288/17 -, alle juris.

  • VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1243

    Rechtmäßige Befristung einer Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 2045/18
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. März 2014 - 22 ZB 14.221 - VG Regensburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - RN 5 K 17.1243 -, beide juris.

    vgl. dazu VG München, Urteil vom 17. März 2013 - M 16 K 13.1477 - VG Bremen, Urteil vom 15. November 2018 - 5 K 2030/17 - VG Regensburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - RN 5 K 17.1243 - im Ergebnis auch VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2017 - 3 K 1322/16 - VG Köln, Urteil vom 16. November 2018 - 9 K 16288/17 -, alle juris.

    So auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerfG, Urteil vom 7. März 2017 - 1 BvR1314/12 - VG Regensburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - RN 5 K 17.1243 -, jeweils juris.

  • VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 1933/18
    Auszug aus VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 2045/18
    Gegen diese Ablehnung wendet sich die Klägerin im Verfahren 3 K 1933/18.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf Gerichtsakte und den zum Verfahren 3 K 1933/18 beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten verwiesen.

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1230

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1640

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 20.98

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1231

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1644

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1642

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1641

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1643

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1232

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für die Spielhalle

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 18.147

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Der Behörde ist ein diesbezügliches Entschließungsermessen (für die Frage des "Ob" der Befristungsentscheidung) schon nicht eingeräumt (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 23).

    Dagegen konnte die Klägerseite zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der gewählten Befristung nicht darlegen, weshalb gerade im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin derart überwiegend sein sollen, dass nur eine Befristung über den 30. Juni 2021 hinaus ermessensfehlerfrei wäre (vgl. VG Minden, U.v. 16.10.2019 - 3 K 2045/18 - juris Rn. 34).

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1638

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1637

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 18.148

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1639

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Schwerin, 28.07.2020 - 7 A 1164/18

    Ermessensgerechte Maximalbefristung einer Spielhallenerlaubnis

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