Gewerbeordnung
| 2. Titel - Stehendes Gewerbe (§§ 14 - 54) |
| 2. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung (§§ 16 - 40) |
| B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (§§ 29 - 40) |
(1) 1Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
| 1. | die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen, | |
| 2. | die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder | |
| 3. | der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten läßt. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 05.12.2012
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2013 | Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze | 05.12.2012 | |
| 12.12.2012 | Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze | 05.12.2012 |
krankenanstalten § 30a(weggefallen) § 30b(weggefallen) § 30c(weggefallen) § 31Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungs-
ermächtigung § 32Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahl-
ausschüsse § 33(weggefallen) § 33aSchaustellungen von Personen § 33b(weggefallen) § 33cSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit § 33dAndere Spiele mit Gewinnmöglichkeit § 33eBauartzulassung und Unbedenklichkeits-
bescheinigung § 33fErmächtigung zum Erlaß von Durchführungs-
vorschriften § 33gEinschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht § 33hSpielbanken, Lotterien, Glücksspiele § 33iSpielhallen und ähnliche Unternehmen § 34Pfandleihgewerbe § 34aBewachungsgewerbe; Verordnungs-
ermächtigung § 34bVersteigerergewerbe § 34cImmobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilien-
verwalter, Verordnungs-
ermächtigung § 34dVersicherungs-
vermittler, Versicherungsberater § 34eVerordnungs-
ermächtigung § 34fFinanzanlagen-
vermittler § 34gVerordnungs-
ermächtigung § 34hHonorar-
Finanzanlagenberater § 34iImmobiliardarlehens-
vermittler § 34jVerordnungs-
ermächtigung § 34lVerordnungs-
ermächtigung § 35Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit § 35a- § 35b (weggefallen) § 36Öffentliche Bestellung von Sachverständigen § 36aÖffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 37(weggefallen) § 38Überwachungsbedürftige Gewerbe § 39(weggefallen) § 39a(weggefallen) § 40(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 33i GewO
1.584 Entscheidungen zu § 33i GewO in unserer Datenbank:
- VG Würzburg, 01.09.2026 - W 6 E 26.1697
Vorläufige Wirksamkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 1 VB 98/19
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Geltendmachen des Begehrens auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2018 - 4 A 589/17
Spielhallen benötigen in NRW keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO
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- BVerwG, 02.10.2018 - 8 B 31.18
Spielhallenerlaubnis; Anwendbarkeit von § 33i GewO in NRW
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 4 A 589/17
Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Befristung; Glücksspielrechtliche; Erlaubnis; ...
- BVerwG, 02.10.2018 - 8 B 31.18
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1656
Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1657
Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer ...
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1657
Querverweise
Auf § 33i GewO verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Stehendes Gewerbe
- 2. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
- Reisegewerbe
- § 60a (Veranstaltung von Spielen)
Redaktionelle Querverweise zu § 33i GewO:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- § 6 I (Spielhallen, Glücksspiele)