Gewerbeordnung
3. Titel - Reisegewerbe (§§ 55 - 63) |
(2) 1Warenspielgeräte dürfen im Reisegewerbe nur aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 33c Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind. 2Wer im Reisegewerbe ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. 3Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne des § 33e Abs. 4 besitzt. 4§ 33d Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5, die §§ 33e, 33f Abs. 1 und 2 Nr. 1 sowie die §§ 33g und 33h gelten entsprechend.
(3) 1Wer im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. 2§ 33i gilt entsprechend.
(4) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung das Verfahren bei den Landeskriminalämtern (Absatz 2 Satz 3) regeln.
freie Tätigkeiten § 55bWeitere reisegewerbekarten-
freie Tätigkeiten, Gewerbe-
legitimationskarte § 55cAnzeigepflicht § 55d(weggefallen) § 55eSonn- und Feiertagsruhe § 55fHaftpflicht-
versicherung § 56Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten § 56aWanderlager § 57Versagung der Reisegewerbekarte § 57a- § 58 (weggefallen) § 59Untersagung reisegewerbekarten-
freier Tätigkeiten § 60Beschäftigte Personen § 60aVeranstaltung von Spielen § 60bVolksfest § 60cMitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte § 60dVerhinderung der Gewerbeausübung § 61Örtliche Zuständigkeit § 61aAnwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe § 62- § 63 (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 60a GewO
56 Entscheidungen zu § 60a GewO in unserer Datenbank:
- OVG Saarland, 12.04.2023 - 1 B 209/22
Spielhallenerlaubnis
- FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 344/17
Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
- OVG Sachsen, 07.06.2021 - 6 B 324/20
Veranstaltung von Pokerturnieren; nicht wirtschaftlicher Verein; ...
- BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19
Sportwetten in Gaststätten
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13
Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl; ...
- FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17
Umsätze mit Geldspielautomaten
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für ...
- VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.1483
Voraussetzungen für die Erteilung einer Verkaufserlaubnis
- VerfGH Thüringen, 30.09.2015 - VerfGH 20/13
Verfassungsbeschwerde, Thüringer Spielhallengesetz
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
Querverweise
Auf § 60a GewO verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 13b (Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen)
- Messen, Ausstellungen, Märkte
- § 68 (Spezialmarkt und Jahrmarkt)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 145 (Verletzung von Vorschriften über das Reisegewerbe)