Gewerbeordnung
3. Titel - Reisegewerbe (§§ 55 - 63) |
(1) Eine Reisegewerbekarte ist nicht erforderlich, soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht.
(2) 1Personen, die für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes geschäftlich tätig sind, ist auf Antrag von der zuständigen Behörde eine Gewerbelegitimationskarte nach dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehenen Muster für Zwecke des Gewerbebetriebes in anderen Staaten auszustellen. 2Für die Erteilung und die Versagung der Gewerbelegitimationskarte gelten § 55 Abs. 3 und § 57 entsprechend, soweit nicht in zwischenstaatlichen Verträgen oder durch Rechtsetzung dazu befugter überstaatlicher Gemeinschaften etwas anderes bestimmt ist.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 07.09.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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14.09.2007 | Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft | 07.09.2007 |
freie Tätigkeiten § 55bWeitere reisegewerbekarten-
freie Tätigkeiten, Gewerbe-
legitimationskarte § 55cAnzeigepflicht § 55d(weggefallen) § 55eSonn- und Feiertagsruhe § 55fHaftpflicht-
versicherung § 56Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten § 56aWanderlager § 57Versagung der Reisegewerbekarte § 57a- § 58 (weggefallen) § 59Untersagung reisegewerbekarten-
freier Tätigkeiten § 60Beschäftigte Personen § 60aVeranstaltung von Spielen § 60bVolksfest § 60cMitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte § 60dVerhinderung der Gewerbeausübung § 61Örtliche Zuständigkeit § 61aAnwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe § 62- § 63 (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 55b GewO
11 Entscheidungen zu § 55b GewO in unserer Datenbank:
- VG Koblenz, 26.01.2021 - 5 K 614/20
Erteilung einer Reisegewerbekarte, Beschränkung auf "Reparaturen und kleinere ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1994 - 14 S 42/94
Gewerbeuntersagung: Untersagung unselbständig ausgeübter Tätigkeiten; ...
- BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93
Gewerbsmäßiger Waffenhandel (Aufsuchen von Bestellungen)
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 12655/96
Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Versteigerungsgut; Reisegewerbe; ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 14 S 2218/96
Versteigerergewerbe: zur Auslegung des GewO § 34b Abs 10 Nr 3
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 18.06.1996 - 14 K 2271/95
Untersagung einer gewerbsmäßigen Versteigerung in Form einer ...
- VG Stuttgart, 18.06.1996 - 14 K 2271/95
- OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 7 ME 60/10
Untersagung des Ankaufs und des Angebots von Edelmetallen im Reisegewerbe
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 11 B 10.14
Visumfreie Einreise zum Zwecke der Dienstleistungserbringung durch türkischen ...
- BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
Erforderlichkeit einer Reisegewerbekarte bei tätig werden für einen gewerbsmäßig ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1972 - VI 168/72
Querverweise
Auf § 55b GewO verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Reisegewerbe
- Messen, Ausstellungen, Märkte
- § 68 (Spezialmarkt und Jahrmarkt)
- Waffengesetz (WaffG)
- Umgang mit Waffen oder Munition
- Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
- § 35 (Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote)