Gewerbeordnung
| 3. Titel - Reisegewerbe (§§ 55 - 63) |
(1) Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.
(2) § 68a Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2, § 69 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 69a bis 71a finden entsprechende Anwendung; jedoch bleiben die §§ 55 bis 60a und 60c bis 61a sowie 71b unberührt.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.08.2002
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 |
freie Tätigkeiten § 55bWeitere reisegewerbekarten-
freie Tätigkeiten, Gewerbe-
legitimationskarte § 55cAnzeigepflicht § 55d(weggefallen) § 55eSonn- und Feiertagsruhe § 55fHaftpflicht-
versicherung § 56Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten § 56aWanderlager § 57Versagung der Reisegewerbekarte § 57a- § 58 (weggefallen) § 59Untersagung reisegewerbekarten-
freier Tätigkeiten § 60Beschäftigte Personen § 60aVeranstaltung von Spielen § 60bVolksfest § 60cMitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte § 60dVerhinderung der Gewerbeausübung § 61Örtliche Zuständigkeit § 61aAnwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe § 62- § 63 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 60b GewO
111 Entscheidungen zu § 60b GewO in unserer Datenbank:
- VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159
Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als ...
- OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25
Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - ...
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Prognosespielraum Vergütung Werbung Volksfest Jahrmarkt Benutzungsgebühren ...
- OVG Niedersachsen, 24.09.2025 - 7 ME 52/25
Anhörung; Jahrmarkt; Konkurrentenverdrängungsklage; Volksfest; Zulassung zu einem ...
- VG Gelsenkirchen, 06.05.2014 - 7 L 512/14
Kein Anspruch auf Zulassung zum Volksfest!
- VGH Bayern, 09.12.2021 - 20 NE 21.2902 Corona
Corona - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot von ...
- VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.1483
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Cranger Kirmes, Zulassung, Imbissbetrieb, Pizza, Attraktivität, ...
- VG Oldenburg, 04.07.2013 - 12 A 5259/13
Gesamtkonzeption; Gestaltungsermessen; Markt; Platzkonzeption; Richtlinien; ...
Querverweise
Auf § 60b GewO verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Messen, Ausstellungen, Märkte
- § 68 (Spezialmarkt und Jahrmarkt)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 146 (Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes)