Gewerbeordnung
3. Titel - Reisegewerbe (§§ 55 - 63) |
(1) Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer
1. | gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlaß mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet; | |
2. | selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt; | |
3. | Tätigkeiten der in § 55 Abs. 1 Nr. 1 genannten Art in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung ausübt, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt; | |
4. | (weggefallen) | |
5. | auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; | |
6. | Versicherungsverträge als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d Absatz 6 oder Absatz 7 Nummer 1 und 2 oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt oder im Sinne des § 34d Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 34d Absatz 7 Satz 2 als Versicherungsberater über Versicherungen berät; das Gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen; | |
7. | ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausübt, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und über die erforderliche Erlaubnis verfügt; | |
8. | im Sinne des § 34f Absatz 3 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4, Finanzanlagen als Finanzanlagenvermittler vermittelt und Dritte über Finanzanlagen berät; das Gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen; | |
8a. | im Sinne des § 34i Absatz 4, auch in Verbindung mit § 34i Absatz 5, Immobiliardarlehensverträge vermittelt und Dritte zu solchen Verträgen berät; | |
9. | von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt; das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b findet keine Anwendung; | |
10. | Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet. |
(2) Die zuständige Behörde kann für besondere Verkaufsveranstaltungen Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zulassen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 20.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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23.02.2018 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze | 20.07.2017 | |
21.03.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften | 11.03.2016 | |
01.08.2014 | Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) | 15.07.2013 | |
01.01.2013 | Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts | 06.12.2011 | |
14.09.2007 | Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft | 07.09.2007 | |
22.05.2007 | Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts | 19.12.2006 |
freie Tätigkeiten § 55bWeitere reisegewerbekarten-
freie Tätigkeiten, Gewerbe-
legitimationskarte § 55cAnzeigepflicht § 55d(weggefallen) § 55eSonn- und Feiertagsruhe § 55fHaftpflicht-
versicherung § 56Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten § 56aWanderlager § 57Versagung der Reisegewerbekarte § 57a- § 58 (weggefallen) § 59Untersagung reisegewerbekarten-
freier Tätigkeiten § 60Beschäftigte Personen § 60aVeranstaltung von Spielen § 60bVolksfest § 60cMitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte § 60dVerhinderung der Gewerbeausübung § 61Örtliche Zuständigkeit § 61aAnwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe § 62- § 63 (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 55a GewO
23 Entscheidungen zu § 55a GewO in unserer Datenbank:
- VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.1483
Voraussetzungen für die Erteilung einer Verkaufserlaubnis
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Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
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Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Versteigerungsgut; Reisegewerbe; ...
- BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88
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