Gewerbeordnung
3. Titel - Reisegewerbe (§§ 55 - 63) |
(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben
(2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
(3) Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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28.12.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften | 17.07.2009 | |
14.09.2007 | Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft | 07.09.2007 |
freie Tätigkeiten § 55bWeitere reisegewerbekarten-
freie Tätigkeiten, Gewerbe-
legitimationskarte § 55cAnzeigepflicht § 55d(weggefallen) § 55eSonn- und Feiertagsruhe § 55fHaftpflicht-
versicherung § 56Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten § 56aAnkündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager § 57Versagung der Reisegewerbekarte § 57a- § 58 (weggefallen) § 59Untersagung reisegewerbekarten-
freier Tätigkeiten § 60Beschäftigte Personen § 60aVeranstaltung von Spielen § 60bVolksfest § 60cMitführen und Vorzeigen der Reisegewerbekarte § 60dVerhinderung der Gewerbeausübung § 61Örtliche Zuständigkeit § 61aAnwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe § 62- § 63 (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 55 GewO
301 Entscheidungen zu § 55 GewO in unserer Datenbank:
- FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 344/17
Aufsteller von Geldspielautomaten sind keine Schausteller
- VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.1483
Voraussetzungen für die Erteilung einer Verkaufserlaubnis
- BFH, 25.04.2018 - III R 40/17
Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb
- OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Reisegewerbe; Edelmetallankauf; Goldankauf; ...
- BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 449/02
Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender ...
- OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss OWi 92/13
Ordnungswidrigkeit im Bereich des Reisegewerbes: Erfordernis einer ...
- SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 746/15
Gesetzliche Unfallversicherung - medizinische Rehabilitation - ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - 4 A 489/14
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- VG Oldenburg, 08.09.2011 - 12 A 3286/09
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- VG München, 14.03.2011 - M 16 K 11.875
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 55 GewO:
- Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG)
- § 3 V (Ladenöffnungszeiten) (zu §§ 55 ff)