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Baden-Württemberg

Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg

Artikel 1 des Gesetzes vom 14.02.2007 (GBl. S. 135), in Kraft getreten am 06.03.2007

zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2025 (GBl. S. 124) m.W.v. 03.12.2025

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Ladenöffnungszeiten

§ 3a(weggefallen)

§ 4Apotheken

§ 5Tankstellen

§ 6Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen, Verkehrslandeplätzen, Personenbahnhöfen und in Fährhäfen

§ 7Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte

§ 8Weitere Verkaufssonntage

§ 9Besondere Warengruppen

§ 10Marktverkehr

§ 11Ausnahmen im öffentlichen Interesse

§ 12Besonderer Arbeitnehmerschutz

§ 13Aufsicht und Auskunft

§ 14Zuständigkeit

§ 15Ordnungswidrigkeiten

§ 16Straftaten

§ 17Verhältnis zu anderen Normen

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