Rechtsprechung
VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 13 GemO ND, § 33 GemO ND, § 34 GemO ND, § 35 GemO ND, § 123 Abs 1 VwGO
Änderung der Tagesordnung einer Stadtratssitzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Subjektives Recht auf Änderung der Tagesordnung einer Stadtratssitzung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1990 - 7 B 83/89
Ratsbeschluß; Grundsatz der Öffentlichkeit; Unterlassungsanspruch des Bürgers
Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
Ein darüber hinausgehendes subjektiv-öffentliches Recht auf ein ordnungsgemäßes Beschlussverfahren im Stadtrat, steht - abgesehen vom Sonderfall des § 43 GemO - aber nicht einmal einzelnen Ratsmitgliedern als solchen, geschweige denn einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit zu (OVG RP, Beschluss vom 17.1.1990 - 7 B 83/89).Ein darüber hinausgehendes Popularklagerecht, mit dem ein einzelner Bürger, im Ergebnis als Sachwalter der Allgemeinheit, tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße bei der Beschlussfassung des Stadtrats verhindern oder isoliert zum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung und Aufhebung machen könnte, besteht nicht (so zum Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratssitzungen: OVG RP, Beschluss vom 17.1.1990, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2010 - 2 A 11318/09
Anspruch von Ratsmitgliedern auf Unterrichtung über Beratungsgegenstände in …
Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
Ein Bürger der Stadt (vgl. hierzu § 13 Abs. 2 GemO) hat grundsätzlich keinen öffentlich-rechtlich durchsetzbaren Anspruch, die Oberbürgermeisterin - hier kraft eigener organschaftlicher Rechtsstellung handelnd (OVG RP, Urteil vom 1.6.2010 - 2 A 11318/09) - auf dem Rechtsweg zur Abänderung der Tagesordnung zu zwingen.Der Umfang dieses Unterrichtungsanspruchs hängt vom Einzelfall ab (OVG RP, Urteil vom 1.6.2010, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10752/91
Gemeinderat; Ratsmitglieder; Recht zur Antragstellung; Aufnahme in Tagesordnung
Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
Soweit der Antragsteller eine unzureichende Information der Mitglieder des Stadtrates befürchtet, steht es diesen frei, gegen die Oberbürgermeisterin eine angemessene Unterrichtung über die Gegenstände anstehender Ratsentscheidungen geltend zu machen oder auch Sachanträge innerhalb der tagesordnungsmäßigen Behandlung zu stellen (OVG RP, Urteil vom 17.12.1991 - 7 A 10752/91). - OVG Niedersachsen, 20.04.2018 - 10 LA 80/17
Einberufung der Vertretung der Gemeinde als subjektiv-öffentlicher Anspruch der …
Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
Daher besteht ebenfalls kein subjektiv-öffentliches Recht eines Einwohners auf Einberufung des Rates oder Durchführung einer Ratssitzung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.4.2018 - 10 LA 80/17).
- VG Magdeburg, 29.11.2023 - 7 A 279/22
Ablehnung einer Dissertation bei formell rechtswidriger Prüfungskommission
Vielmehr richtet sich die Pflicht zur rechtzeitigen Einladung allein an die Dekanin oder den Dekan und dient zuvörderst dem Schutz der Fakultätsratsmitglieder (so auch zur Wahrung der Ladungsfrist einer Stadtratssitzung: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 04.11.2019 - 3 L 1208/19.NW - zitiert nach juris).