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   VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12.NW   

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https://dejure.org/2013,20884
VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12.NW (https://dejure.org/2013,20884)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.05.2013 - 5 K 969/12.NW (https://dejure.org/2013,20884)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 5 K 969/12.NW (https://dejure.org/2013,20884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Einstellung, erkennungsdienstliche Unterlagen, Löschung,

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 2 BKAG, § 32 Abs 2 BKAG, § 32 Abs 9 BKAG, § 11 Abs 1 Nr 2 PolG RP, § 11 Abs 3 PolG RP
    Anspruch auf Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen; DNA-Identfizierungsmuster; Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen einschließlich eines durch molekulargenetische Untersuchung gewonnenen DANN Identifizierungsmusters (genetischer Fingerabdruck)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstellung des Verfahrens - was ist mit meiner DNA?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12
    Hierzu kann auf einen Beschluss des OLG Bamberg vom 22. Februar 2011, 3 Ss 136/10 - juris -, Leitsatz 2, verwiesen werden, in dem es heißt:.
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12
    Dürfe ein fortbestehender Verdacht Grundlage für Maßnahmen der weiteren Datenspeicherung sein, so stehe die Unschuldsvermutung als solche dem nicht entgegen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2002, NJW 2002, 3231 f.).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12
    Erkennungsdienstliche Unterlagen dürfen aufbewahrt werden, wenn der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalstatistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen, den Betroffenen überführend oder entlastend, fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982, BVerwGE 66, 202, dort zu § 81 b stopp; st. Rspr.).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12
    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen oder die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig (BVerwGE 26, 169, 171).
  • VG Freiburg, 12.01.2016 - 4 K 1915/15

    Allgemeines Polizeirecht - Datenspeicherung; POLAS-BW; Prüffall; Tatverdacht;

    Die vom Kläger begehrte Löschung der von ihm im polizeilichen Auskunftssystem POLAS-BW gespeicherten Daten setzt einen Verwaltungsakt voraus, mit dem über diesen Anspruch entschieden wird ( h. M.; siehe BVerwG, Urteil vom 09.06.2010, NJW 2011, 405 ; BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.05.1992, DVBl 1992, 1309; VG Karlsruhe, Urteile vom 19.11.2014 - 4 K 2270/12 - und vom 27.10.2011 - 2 K 256/11 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 24.02.2005 - 8 K 1829/03 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 21.05.2013 - 5 K 969/12 -, juris; Zeitler/Trurnit, Polizeirecht für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 2014, RdNr. 1125; a. A. Belz/Mußmann/Kahlert/Sander, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2015, § 46 RdNr. 41 ).

    Sofern die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind, ist eine Speicherung daher auch in diesen Fällen zulässig und mit der durch das Rechtsstaatsprinzip und Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgten Unschuldsvermutung vereinbar ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2015 und Beschluss vom 20.02.2001, jew. a.a.O. und m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.06.2010, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 07.07.2015 - 10 C 14.726 - und vom 24.02.2015 - 10 C 14.1180 -, jew. juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2014, a.a.O.; VG Neustadt, Urteil vom 21.05.2013, a.a.O. ).

  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Diese Form der Einstellung ist die "beste" Möglichkeit einer Einstellung eines Strafverfahrens und entspricht in diesem frühen Stadium des Verfahrens in etwa dem, was ein Freispruch im Gerichtsverfahren wäre (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 21. Mai 2013 - 5 K 969/12.NW -).
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