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   VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795   

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VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795 (https://dejure.org/2023,30388)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795 (https://dejure.org/2023,30388)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03. November 2023 - RN 5 E 23.1795 (https://dejure.org/2023,30388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GO Art. 21
    Antrag auf vorläufige Zulassung mit einem Glühweinstand zu einem Christkindlmarkt, der seitens der veranstaltenden Stadt als öffentliche Einrichtung betrieben wird, Vorwegnahme der Hauptsache, Prüfungsmaßstab des Gerichts

  • rewis.io

    Antrag auf vorläufige Zulassung mit einem Glühweinstand zu einem Christkindlmarkt, der seitens der veranstaltenden Stadt als öffentliche Einrichtung betrieben wird, Vorwegnahme der Hauptsache, Prüfungsmaßstab des Gerichts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 4 CE 10.1535

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Neben dem Verpflichtungsantrag ist daher noch ein Anfechtungsantrag zu stellen, dem flankierende Wirkung zukommt (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, vgl dazu: BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 4 CE 10.1535 - juris Rn. 13 m.w.N. aus Rspr. und Lit.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache besteht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135

    Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über

    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Um diese nachträgliche gerichtliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten, muss das Verwaltungshandeln sowohl hinsichtlich der anzuwendenden Auswahlkriterien als auch hinsichtlich des konkreten Auswahlvorgangs hinreichend transparent und objektiv nachvollziehbar sein (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2013 - 4 B 13.1135 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 22 ZB 14.1261

    Auswahlverfahren für die Beschickung eines Jahrmarkts

    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Da die Verwaltungsgerichte ferner nur ihre eigenen - nicht notwendig richtigeren - Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Veranstalters setzen könnten, steht ihm insoweit ein weiter Spielraum zu, der wiederum seitens der Rechtsprechung nur dahingehend überprüft werden kann, ob die Beurteilung aufgrund zutreffender Tatsachen erfolgt ist, ob nicht gegen Denkgesetze oder allgemein gültige Wertmaßstäbe verstoßen wurde, ob in die Entscheidung sachwidrige Erwägungen eingeflossen sind und ob sie frei von Verfahrensfehlern ergangen ist (BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 22 ZB 14.1261 und 22 ZB 14.1262 - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02336
    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Ein Antragsteller kann nicht verlangen, dass zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden (BayVGH, U. V. 23.3.1988 - 4 B 86.2336 - BayVBl. 1989, 148 ff.).
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache besteht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VG Würzburg, 26.11.2008 - W 2 K 08.1003

    Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Dies bedeutet, dass das Vergabesystem auch Neubewerbern eine für jeden Bewerber voraussehbare reale Zulassungschancen eröffnen muss (VG Würzburg, U.v. 26.11.2008 - W 2 K 08.1003 - juris Rn. 66 m.w.N. aus Rspr. und Lit.).
  • VGH Bayern, 21.01.1988 - 4 CE 87.3883

    Vergabe einer Halle an politische Partei

    Auszug aus VG Regensburg, 03.11.2023 - RN 5 E 23.1795
    Der Anspruch stößt also an seine Grenzen, soweit die öffentliche Einrichtung bereits anderweitig vergeben ist (BayVGH, B.v. 21.1.1988 - 4 CE 87.3883 - juris).
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