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   VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853   

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VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853 (https://dejure.org/2016,44968)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10.11.2016 - RO 5 K 16.853 (https://dejure.org/2016,44968)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10. November 2016 - RO 5 K 16.853 (https://dejure.org/2016,44968)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Insbesondere hat der Beklagte die streitgegenständliche Untersagungsverfügung nicht mit Vollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt, die noch rückgängig zu machen wären, vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 - 8 C 39/12 - juris Rn. 17. Es besteht somit keine fortbestehende Beschwer für den zurückliegenden Zeitraum, der im Hauptantrag angefochten wurde.

    Er diente nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern auch unabhängig davon den Verfassung, wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung, so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 - 8 C 39/12 Rn. 50. Ein solches Erlaubnisverfahren ermöglicht die präventive Prüfung, ob unter anderem die für die Tätigkeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit vorliegt und die Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes sowie die besonderen Regelungen der gewerblichen Vermittlung und des Vertriebs von Sportwetten beachtet werden.

    Einen Anspruch auf Duldung einer unerlaubten Tätigkeit vermittelt das Unionsrecht auch bei Unanwendbarkeit der Monopolregelung nicht (so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013, a. a. O. Rn. 53).

    Sie ist aber nicht als Verschärfung der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit präventiver Untersagungen zu verstehen und behauptet keine Pflicht der Behörde, eine unerlaubte Tätigkeit bis zur Klärung ihrer Erlaubnisfähigkeit zu dulden (so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 a. a. O. Rn. 51 u. Rn. 52).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich bereits in der Entscheidung vom 20.6.2013 - 8 C 39/12 Rn. 4 darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern die Entscheidung des EuGH vom 8.9.2010 zum Anlass genommen hat, das Erlaubnisverfahren für private Anbieter und die Vermittler an diese zu öffnen.

  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377

    Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Auch habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377 in Rn. 31 ausgeführt, dass die im Rundfunk veranstalteten Gewinnspiele, selbst wenn es nicht wie bei den Call-In-Formaten um zufallsabhängige entgeltliche Spiele und damit je nach Einsatzhöhe um Glücksspiele handele, keiner behördlichen Erlaubnis bedürften, so dass die entsprechenden straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften keine Anwendung finden könnten.

    Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Telemedien und damit der gemäß § 58 Abs. 4 RStV (früher § 58 Abs. 3) entsprechend geltenden Anforderungen aus § 8 a RStV ist nach § 59 Abs. 2 RStV i. V. m. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (G. vom 24.7.2003, GVBl S. 480, geändert durch Gesetz vom 25.10.2007, GVBl S. 720 und vom 12.7.2016, GVBl. S. 159) die Regierung von Mittelfranken zuständig (so BayVGH vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377 Rz. 66).

    Zwar hat der Rundfunkstaatsvertrag auf eine Legaldefinition des Begriffs "Gewinnspiel" verzichtet, da es sich um einen seit langem eingeführten und durch vielfältige Judikatur konturierten Rechtsbegriff handelt (vgl. § 4 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 UWG), der in das Rundfunkrecht übernommen wurde, so BayVGH vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377 Rn. 47. Gewinnspiele im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags sind solche, bei denen dem Teilnehmer Fragen oder Aufgaben gestellt werden, die er erst lösen muss.

    Der Rundfunkgesetzgeber hat mit dieser Entscheidung zugleich auch klar gestellt, dass neben den zum Unterhaltungsprogramm gehörenden herkömmlichen Spielsendungen auch die erst in neuerer Zeit aufgekommenen "interaktiven" Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele, an denen sich das Publikum mittels individueller Kommunikationsmittel (insbesondere Telefon) kostenpflichtig beteiligen kann, ein im Fernsehen oder Hörfunk zulässiger Programminhalt sind und damit für private Rundfunkveranstalter eine erlaubte Einnahmequelle bilden (so VGH vom 28.10.2009 a. a. O., Rn. 31 mit Hinweis auf LT-Drs 15/9697 S.15).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Schließlich habe der VGH BW zur Unbestimmtheit von glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen entschieden und die Anforderungen an ein schlüssiges Vollzugskonzept dargelegt (Urteil vom 8.9.2015, Az. 6 S 1426/14).

    Es kann deshalb dahin gestellt sein, ob bei Untersagungsanordnungen für das Veranstalten von Glücksspielen etwas anderes gilt (so offenbar VGH BW vom 08.09.2015 - 6 S 1426/14 Rn. 24 bis 26).

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Dieses Vorgehen sei bereits mehrfach von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung detailliert geprüft und für rechtmäßig erachtet worden (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 12.5.2016 - 1 B 199/15).

    Nach diesen Leitlinien soll gegen jede Art unerlaubten Online-Glücksspiels konsequent vorgegangen werden, wobei unter den besonders genannten Bereichen neben den Casino- und Pokerspielen sowie den Sport- und Pferdewetten auch die Zweitlotterien ausdrücklich genannt sind( vgl. OVG des Saarlands, B. vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 Rn. 23 m.w.N).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Ferner habe der EuGH einen faktischen Fortbestand des unionsrechtswidrigen Sportwettenmonopols festgestellt und das Sportwettenkonzessionsverfahren scharf kritisiert (Urteil vom 4.2.2016, Az. C-336/14).

    Aus der Entscheidung des EuGH vom 4.2.2016 - C-336/14 ergibt sich nicht die Unanwendbarkeit eines verwaltungsrechtlichen Erlaubnisverfahrens.

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    8 C 5/15 bestätigt.

    Auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stelle das Fortbestehen des Erlaubnisvorbehalts nicht infrage, sondern stelle nur fest, dass alleine das Fehlen einer Vermittlungserlaubnis eine Untersagung der Wettvermittlung nicht begründen könne (Bundesverwaltungsgericht vom 15.6.2016 - 8 C 5.15).

  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    i) Die in Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheides angeordnete, räumlich auf das Gebiet des Freistaats Bayern beschränkte Untersagung berücksichtigt, dass die Glücksspielaufsichtsbehörde jedes Landes grundsätzlich nur mit Wirkung für das eigene Bundesland tätig werden kann und entspricht insoweit dem vom Glücksspielstaatsvertrag gezogenen Grenzen der Befugnis der Glücksspielaufsicht sowie der zu ergangenen Rechtsprechung des BayVGH (vgl. vom 22.7.2009, Az: 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185).

    Wird das Unterlassen einer Handlung angeordnet, muss die Behörde dem Einzelnen grundsätzlich nicht aufzeigen, auf welche Weise er dem Verbot Rechnung tragen kann (so BayVGH vom 22.7.2009 Az. 10 CS 09.1184, Rn. 19).

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Auch gegen diese Untersagungsanordnung hat die Klägerin beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach eine Anfechtungsklage erhoben und einen Antrag auf § 80 Abs. 5 VwGO gestellt (Az. AN 4 K 10.00387 und AN 4 S 10.00573).

    das Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über das dort anhängige Verfahren Az. AN 4 S 10.00573 zum Ruhen zu bringen bzw. regt an, das Verfahren bis dahin auszusetzen.

  • VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Die damalige Klägerin hatte am 23.3.2010 beim Verwaltungsgericht Regensburg im Verfahren RO 5 S 10.505 beantragt,.

    Das Gericht hat mit Beschluss vom 18.5.2010, Az. RO 5 S 10.505, den Antrag abgewiesen.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
    Solange nicht offensichtlich sei, dass die materielle Legalität vorliege und jedenfalls allein mit Nebenbestimmungen gesichert werden könnte, bleibe die Untersagung zur Gefahrenabwehr erforderlich (so BVerwG, Urteil v. 16.5.2013, 8 C 14.12 u. a.).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13

    Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel;

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG München, 03.03.2010 - M 22 K 09.4793

    Internet-Sportwetten mit 50 Cent Speileinsatz unerlaubtes Glücksspiel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - 13 B 991/09

    Zulässigkeit der Untersagung einer Glücksspielvermittlung im Internet außerhalb

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 7 B 14.1961

    Glücksspiel; Sportwetten; Rundfunkveranstalter; Werbung im Fernsehen;

  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 10 CS 10.1682

    Glücksspielangebot über das Internet; Bezahl-modus über

  • VG Arnsberg, 07.10.2009 - 1 L 243/09

    Werbeverbot für Glücksspiele zum Schutz der Jugend und Schutz vor Suchtgefahren;

  • VG München, 07.02.2023 - M 27 K 22.3269

    Glückspielrechtliche Untersagung, Verhältnis des Glückspielstaatsvertrages zum

    Der ordnungsrechtliche Glücksspielbegriff kann dementsprechend nicht von der strafrechtlichen, Entwicklung unterliegenden, Erheblichkeitsschwelle abhängig gemacht werden, vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 10. November 2016 - 5 K 16.853 -, juris Rn. 64.

    Damit bleibt vor dem Hintergrund der Effektivität der Gefahrenabwehr kein Raum für eine Erheblichkeitsschwelle, so VG Regensburg, Urteil vom 10. November 2016 - 5 K 16.853 -, juris Rn. 64.

    Nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht - der Regulierung des Glücksspiels im Internet - bedarf es zur Effektivität der Gefahrenabwehr nicht der konkreten Benennung bestimmter Spielformen, wenn ein umfassendes Spielangebot mit einheitlicher Darstellung erfolgt (vgl. VG Regensburg, U.v. 10.11.2016 - RO 5 K 16.853 - juris Rn. 89).

  • OVG Hamburg, 09.03.2017 - 4 Bs 241/16

    Veranstaltung und Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ohne Erlaubnis;

    Vor diesem Hintergrund ist ein gleichläufiges und länderübergreifendes Konzept ein rechtfertigender sachlicher Grund für die selektive Wahl und das Vorgehen gegen einzelne Anbieter (vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 10.11.2016, RO 5 K 16.853, juris Rn. 82).
  • VG Köln, 31.08.2022 - 24 L 1095/22
    Der ordnungsrechtliche Glücksspielbegriff kann dementsprechend nicht von der strafrechtlichen, Entwicklung unterliegenden, Erheblichkeitsschwelle abhängig gemacht werden, vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 10. November 2016 - 5 K 16.853 -, juris Rn. 64.

    Damit bleibt vor dem Hintergrund der Effektivität der Gefahrenabwehr kein Raum für eine Erheblichkeitsschwelle, so VG Regensburg, Urteil vom 10. November 2016 - 5 K 16.853 -, juris Rn. 64.

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