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   VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256   

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VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256 (https://dejure.org/2018,16967)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256 (https://dejure.org/2018,16967)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - RN 5 K 17.1256 (https://dejure.org/2018,16967)
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  • VG Regensburg, 20.04.2017 - RN 5 K 16.1826

    Erfolgreiche Klage gegen Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Gegen diesen Bescheid hatte der Geschäftsführer der Kläger am 28.11.2016 unter dem Aktenzeichen RN 5 K 16.1826 Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erhoben.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch im Verfahren RN 5 K 16.1826 sowie auf die den jeweiligen Vorgang betreffenden Behördenakten, die dem Gericht vorgelegen haben, Bezug genommen.

    Die Klägerin war zum für die Anordnung relevanten Zeitpunkt, nämlich dem des Verstoßes gegen die Verkehrsvorschrift, Halterin des betreffenden Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ... Dies trug schon der Klägervertreter mit Schriftsatz vom 11.01.2017 im Verfahren RN 5 K 16.1826 vor und ist im hiesigen Verfahren nicht bestritten.

    Wie im Verfahren RN 5 K 16.1826 festgestellt, würde die Auferlegung dieser Pflicht zulasten des Geschäftsführers dem nicht genügen, da ein Geschäftsführer aus der GmbH ausscheiden kann, die GmbH aber weiterhin Halterin bliebe.

  • VG München, 19.07.2007 - M 23 K 07.2195
    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Dabei ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist ist daher unschädlich in den Fällen, in denen wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung genügt oder die Überschreitung des Zeitrahmens nicht ursächlich gewesen sein konnte für die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Fahrerfoto - wie hier durch Eröffnung einer online-Einsichtmöglichkeit - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Zum anderen sollen künftige Verkehrsverstöße durch die zu erwartende Selbstdisziplinierung von Fahrern unterbunden werden, denen durch das Fahrtenbuch deutlich gemacht wird, dass sie im Falle eines Verstoßes als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt werden können (VG Düsseldorf, U.v. 5.3.2015 - 6 K 7123/13 - juris Rn. 35; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Als Kriterium für die zeitliche Bemessung ist vor allem das Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung heranzuziehen (BayVGH, B.v. 24.06.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bereits dann angemessen, wenn der Verkehrsverstoß wenigstens mit einem Punkt bewertet wird (BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Fahrerfoto - wie hier durch Eröffnung einer online-Einsichtmöglichkeit - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Fahrerfoto - wie hier durch Eröffnung einer online-Einsichtmöglichkeit - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2576

    Keine Ermittlung des verantwortlichen Fahrers möglich

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 6 K 7123/13

    Zu den Erfolgsaussichten der Fahrzeugführerermittlung in Rumänien

  • VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 CS 15.6

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; ausreichende Ermittlungen

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn um mehr als

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