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   VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155   

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VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155 (https://dejure.org/2018,23067)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - RN 1 S 18.155 (https://dejure.org/2018,23067)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155 (https://dejure.org/2018,23067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BBG § 62 Abs. 1 S. 2, § 126 Abs. 4; BPersVG § 77 Abs. 2, § 76 Abs. 1 Nr. 4; PostPersRG § 4 Abs. 4, § 29 Abs. 3 S. 1 und 2
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versetzung eines Beamten

  • rewis.io

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versetzung eines Beamten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2014 - 1 B 751/14

    Zuweisung ; Fürsorgepflicht ; Umzug; Zumutbarkeit ; gesundheitliche Belange;

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Es fehlt an einer klaren und hinreichend gesicherten Beurteilungsgrundlage, ob der mit der Maßnahme verbundene Ortswechsel nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen gesundheitlich zumutbar ist (OVG NW, B.v. 2.12.2014 - 1 B 751/14 - BeckRS 2014, 59126).

    Ist nach den Umständen des Einzelfalls eine (weitere) Abklärung der gesundheitlichen Folgen eines Umzugs/wöchentlichen Pendelns für den Antragsteller durch den Dienstherrn geboten, bislang aber unterblieben, kann im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Versetzungsverfügung im Hauptsacheverfahren offensichtlich oder jedenfalls höchstwahrscheinlich als rechtmäßig erweisen werde (OVG NW, B.v. 2.12.2014 - 1 B 751/14 - BeckRS 2014, 59126).

    Das gilt namentlich auch dann, wenn es solcher Ermittlungen bedarf, um die im Rahmen der Ermessensausübung für die Versetzungsverfügung gebotene Abwägung zwischen den dienstlichen Bedürfnissen und ggf. in besonderer Weise betroffenen schützenswerten privaten Belangen aus dem Gewährleistungsbereich der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht gestützt auf eine möglichst vollständige Tatsachen- und Erkenntnisgrundlage überhaupt erst ordnungsgemäß vornehmen zu können (OVG NW, B.v. 2.12.2014 - 1 B 751/14, BeckRS 2014, 59126).

    Über das Ergebnis einer medizinischen Bewertung zumal eines Amtsarztes durfte die Antragsgegnerin nicht einfach hinweggehen, sondern hätte um nähere Erläuterungen bitten oder aber noch weitere geeignete Ermittlungen anstellen müssen (OVG NW, B.v. 2.12.2014 - 1 B 751/14, BeckRS 2014, 59126).

    Im konkreten Fall erscheint es deshalb vorrangig, bis zu der noch ausstehenden weiteren Klärung, wie sich ein wegen Unzumutbarkeit der Fahrzeiten bei täglicher Rückkehr an den Wohnort erforderlicher Umzug an den neuen Dienstort oder ein wöchentliches Pendel auf den Gesundheitszustand der Antragstellerin auswirken wird, den Antragsteller auch schon vorübergehend vor dem drohenden Eintritt solcher gesundheitlicher Schäden zu schützen, wenn deren Erheblichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit wie hier nicht von vornherein als gering eingestuft werden kann (OVG NW, B.v. 2.12.2014 - 1 B 751/14, BeckRS 2014, 59126).

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen;

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Der Dienstherr hat alle Umstände der privaten Lebensführung des Beamten, die durch seine Versetzung nachteilig betroffen sein können, zu ermitteln und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BVerwG, B.v. 18.2.2013 - 2 B 51/12, NVwZ 2013, 797).

    Das folgt auch aus dem vom Dienstherrn zu wahrenden öffentlichen Interesse an der möglichst langen Erhaltung der Dienstfähigkeit des Beamten (BVerwG, B.v. 18.2.2013 - 2 B 51/12 - NVwZ 2013, 797).

  • VG Berlin, 09.05.2018 - 5 L 122.18
    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Die Antragsgegnerin erwiderte darauf mit Schreiben vom 11.5.2018 und 14.5.2018 und verwies hierzu noch auf eine Entscheidung des VG Berlin (B.v. 9.5.2018, 5 L 122.18).

    Auch wird unter Verweis auf die zuletzt von der Antragsgegnerin vorgelegte Entscheidung des VG Berlin (B.v. 9.5.2018, 5 L 122.18), der sich das Gericht anschließt, davon auszugehen sein, dass eine Versetzung zur Organisationseinheit TPS, auch wenn diese keine mit den Befugnissen einer Dienstbehörde ausgestattete Organisationseinheit ist, grundsätzlich möglich ist.

  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Bei der Entscheidung über eine Versetzung eines Beamten sind danach als Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn insbesondere substantiierte Anhaltspunkte für eine Schädigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit des Beamten zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 23.5.2005 - 2 BvR 583705, NVwZ 2005, 926).
  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Eine Entscheidung kann ermessensfehlerhaft sein, wenn aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung des Antragstellers im Falle seiner Versetzung mit großer Wahrscheinlichkeit zur Arbeitsunfähigkeit führende nachteilige Auswirkungen auf die körperliche und seelische Verfassung zu erwarten sind (BVerwG, U.v. 7.3.1968 - II C 137.67 - ZBR 1969, 47).
  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen, deren berufliche Tätigkeit (lediglich) als Dienst gilt (§ 4 Abs. 1 PostPersRG), tritt an die Stelle des neuen abstrakt-funktionellen Amtes der neue, ebenfalls abstrakt zu verstehende Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (OVG Saarl., B.v. 19.1.2017 - 1 B 310/16, BeckRS 2017, 100791).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Bei den privatrechtlich organisierten Postnachfolgeunternehmen sind dienstliche Gründe naturgemäß eher betriebswirtschaftlicher Natur; sie können sich aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben (BayVGH, B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467, juris Rn. 10).
  • VG Kassel, 25.08.2016 - 1 L 1330/16

    Versetzung eines beschäftigungslosen Beamten innerhalb der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs des bis zur Versetzung beschäftigungslosen Antragstellers aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. VG Kassel, B.v. 25.8.2016 - 1 L 1330/16.KS, BeckRS 2016, 51936).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - 1 B 191/13

    Erlass der Zuweisungsverfügung ohne aktuelle Untersuchung der gesundheitlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Das Gewicht der gesundheitlichen Belange des Antragstellers ist prinzipiell als hoch einzustufen (OVG NW, B.v. 17.7.2013 - 1 B 191/13, juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 152a; BVerfG, B.v. 10.10.2003 â?? 1 BvR 2025/03 â?? juris Rn. 21 f.; BVerwG, B.v. 14.4.2005 â?? 4 VR 1005/04 â?? juris).
  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

  • VGH Bayern, 23.10.2006 - 15 CE 06.2064

    Vivento Deutsche Telekom AG, Vorläufiger Rechtsschutz, Befristete Umsetzung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 B 1018/11

    Sicherstellung der Beschäftigung vollalimentierter Beamter durch Zuweisung von

  • VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.170

    Lehrer; Versetzung; dienstliche Gründe; Spannungsverhältnis mit dem Schulamt;

  • VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1205

    Vesetzungsverfügung gegen Telekom-Mitarbeiter

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155 - wird in seinen Nummern I. und II. aufgehoben.
  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548

    Erfolglose Anhörungsrüge im Hinblick auf die Angemessenheit der Frist zur

    Die zulässige Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13. Juli 2018, mit dem der Senat der Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155 - stattgegeben hat, ist unbegründet.
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