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VG Regensburg, 26.06.2017 - RN 8 M 17.491 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 162 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
Zur Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts - rewis.io
Zur Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.06.2017 - RN 8 M 17.491
- VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 29.02.1996 - 8 C 94.2697
Auszug aus VG Regensburg, 26.06.2017 - RN 8 M 17.491
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der von dem Beteiligten beauftragte Rechtsanwalt über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Heranziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss, oder aber wenn ein zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber bereits entstandenes Vertrauensverhältnis einen objektiven Grund für eine verständige und das Kosteninteresse des Prozessgegners berücksichtigende Partei abgeben kann, den bereits gewählten Prozessbevollmächtigten auch mit der gerichtlichen Vertretung zu betrauen (vgl. BayVGH B.v. 29.2.1996 - 8 C 94.2697, BayVBl. 1996, 476f).